Strafzettel, Ersatzfreiheitsstrafe ohne Exekution???
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BEZHALS doch ganz einfach....
12.11.2014, 17:35:50
Polizei kommen um mich in Haft zu nehmen und denen dann ganz grinsert die 65
Euro in die Hand drücken und Dankeschön für die Abholung des Geldes. >:-)


Wird denen doch egal sein. Glaubst die haben nichts besseres zu tun? Die werden froh sein, dass sie nicht mehr Arbeit mit Dir haben und Du eben bezahlst. Bist ja nicht der einzige der seine Strafen nicht bezahlt, gibt unzähliche die das nichtmal KÖNNEN.

Ist sicher cool. wen die plötzlich in Deiner Tür stehen. Manchmal kommen die in der Früh, am Abend oder Mitten in der Nacht. Bei jedem mal Läuten oder Klopfen ander Tür musst Du Dich fragen, ob das nicht die Polizei ist. Und die läuten nicht nur einmal, die Klopfen und das ganz laut und lange, vorher haben die auch gelauscht ob wer zuhause ist. Die rufen nach Deinem Namen, sagen Du sollst aufmachen da sie Dich gehört haben, fragen bei den Nachbarn nach. Toll. Hast vielleicht einen Pyjamma an und draußen am Gang pumpert laut die Polizei, damit auch die Nachbarn was davon haben. Kenn das zur Genüge vom Nachbarn, incl. Bettelei zum nächtsen Bankomaten mit zudürfen oder die Mammi anzurufen, die bringt dann das Geld ins gefängnis nach. Der war dann garnicht mehr cool.
Hatte mal so einen NAchbarn, wirklich cool. Nichts da mit Grinsen. Peinlich ist das nur, nichts weiters. Peinlich deshalb, da man A) ZU BLÖD war um  sich rechtskonform zu verhalten und B) noch BLÖDER war um die Strafe ganz einfach zu bezahlen. Mit so einem Verhalten geht man seinen NAchbarn nur auf den Geist. Bzw. ganz konkret: Mit so einem Verhalten würdest DU  DEINEN NAchbran auf den Geist gehen. ALSO: Zahlen. Gnnz einfach ZAHLEN. BEZAHLEN. BEZAAAAHLEN. Und gut ist es. Mach doch nicht aus einer Mücke einen riesen Elefanten.

So, musste mal raus. B-)

12.11.2014, 17:43 Uhr - Editiert von Totmannschaltung, alte Version: hier
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keine Exekution
12.11.2014, 17:27:24
Es gibts sowas nicht, Du hattest genug Warnungen.

Ab jetzt kann jeder Zeit jemand bei Dir vorbeischauen und der nimmt Dich dann mit. SOFORT. Ich würde Dir 2 Dinge raten:

1.) Ab jetzt IMMER 65€ bei Dir tragen. Nicht zuhause liegen lassen, nicht in der Firma, nicht im Auto. Bei Dir am Körper oder eben in der Wohnung wenn DU zuhause bist.

2.) Geh auf Dein/e zustädniges/ge Polzeikommando/ Bezirkshauptmannschaft und kläre das. Zahl die Strafe direkt dort ein.

EInfahc nichts tun und vielleicht als Plan haben, wenn die kommen, sag ich denen was von wegen Exekution bringt nichts.

Für die Zukunft: Zahlen und gut ist es. Zahlen macht frei. Zahlemann und Söhne.  Allein der Mehraufwand, Du musst Dich jetzt darum kümmern, musst merhmals daran denken, musst vielleicht extra wo hingehen. Das alles hättest Du Dir ersparen können wenn Du A) rechtskonform geblieben wärst und B) wenn schon nicht A, sofort unkompliziert bezahlt hättest. Die Strafe war wohl am Anfang nichtmal di Hälfte, stimmts?

Also pfeif auf Kleindienst und all die anderen tollen RAtgeber wie man Strafen aus dem Weg geht und zahls einfach. Einfach zahlen.  Einfach hingehen und BEZAHLEN. Kein Theater machen, BEZAHLEN. RECHNUNG BEZAHLEN - Leider Geil!

PS: Also ich kauf mir jetzt um 65€ was nettes, bin doch nicht so blöd um mit den 65€ für irgendeine Strafe zu blechen um damit für ein Delikt geradezustehen, von dem ich nichts habe.

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Re(2): Strafzettel, Ersatzfreiheitsstrafe ohne Exekution???
13.11.2014, 22:04:36
Akteneinsicht bei der Behörde verlangen und nachsehen, wem (Dir/ jemand
anderen, wann, wie (Hinterlegung,  bis 30.6.2013 mit RSa oder danach mit RSb)
wo (Abgabestelle: Wohnung...) zugestellt wurde. Wurde nicht korrekt zugestellt
und ein allfällig bestehender Zustellmangel nicht geheilt, gibt es kein
rechtskräftiges Straferkenntnis/Strafverfügung und alles  danach( Festnahme,
Haft) ist rechtswidrig und kann,  soweit es sich um einen AuvBZ (Akt
unmittelbarer behördlicher Befehls- und Zwangsgewalt) mit Maßnahmenbeschwerde
"verfolgt" werden.


Es wurde telefonisch geklärt. Die Strafe ist vollstreckbar. Einspruch von mir wurde abgewiesen und das Schreiben wurde als zugestellt angesehen, ich vermute mal Hinterlegung und gelber Zettel mit Werbung entsorgt oder so. Dann wurde der Akt aber 2 1/2 Jahre lang vergessen und wurde jetzt mit der Aufforderung zum Antritt der Ersatzfreiheitsstrafe fortgesetzt. Die Vollzugsreferentin hat bestätigt dass es keine Mahnung und keine Exe gab und hat gemeint dass es Entgegenkommen von ihr war dass sie keine Exe eingeleitet hat sondern mir mit der Haftaufforderung eine weitere Chance gab zu bezahlen.

Ich hab letztlich bezahlt. Es wäre aber verlockend gewesen die Haft anzutreten und anschließend gegen die nicht erlaubte Ersatzfreiheitsstrafe Maßnahmenbeschwerde zu machen und die 730 Euro Kostenersatz einzustreichen.



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