Re(2): Strafzettel, Ersatzfreiheitsstrafe ohne Exekution???
Geizhals » Forum » Auto & Motorrad » Strafzettel, Ersatzfreiheitsstrafe ohne Exekution??? (65 Beiträge, 1759 Mal gelesen) Top-100 | Fresh-100
Du bist nicht angemeldet. [ Login/Registrieren ]
...  BEZHALS doch ganz einfach....
 (Totmannschaltung am 12.11.2014, 17:35:50)
....  Re: BEZHALS doch ganz einfach....  (powerleecher am 12.11.2014, 17:49:51)
....  Re: BEZHALS doch ganz einfach....
 (TuxTux am 12.11.2014, 17:55:44)
....  Re: BEZHALS doch ganz einfach....  (Engelbert2000 am 14.11.2014, 10:08:23)
.  keine Exekution
 (Totmannschaltung am 12.11.2014, 17:27:24)
..  Re: keine Exekution
 (powerleecher am 12.11.2014, 17:57:11)
...  Re(2): keine Exekution
 (Totmannschaltung am 12.11.2014, 18:29:30)
.. Vom Autor zurückgezogen oder Autor hat seine Registrierung nicht bestätigt  (Rheumon am 13.11.2014, 18:31:59)
. Vom Autor zurückgezogen oder Autor hat seine Registrierung nicht bestätigt
 (Rheumon am 13.11.2014, 18:08:54)
..
Re(2): Strafzettel, Ersatzfreiheitsstrafe ohne Exekution???
13.11.2014, 22:04:36
Akteneinsicht bei der Behörde verlangen und nachsehen, wem (Dir/ jemand
anderen, wann, wie (Hinterlegung,  bis 30.6.2013 mit RSa oder danach mit RSb)
wo (Abgabestelle: Wohnung...) zugestellt wurde. Wurde nicht korrekt zugestellt
und ein allfällig bestehender Zustellmangel nicht geheilt, gibt es kein
rechtskräftiges Straferkenntnis/Strafverfügung und alles  danach( Festnahme,
Haft) ist rechtswidrig und kann,  soweit es sich um einen AuvBZ (Akt
unmittelbarer behördlicher Befehls- und Zwangsgewalt) mit Maßnahmenbeschwerde
"verfolgt" werden.


Es wurde telefonisch geklärt. Die Strafe ist vollstreckbar. Einspruch von mir wurde abgewiesen und das Schreiben wurde als zugestellt angesehen, ich vermute mal Hinterlegung und gelber Zettel mit Werbung entsorgt oder so. Dann wurde der Akt aber 2 1/2 Jahre lang vergessen und wurde jetzt mit der Aufforderung zum Antritt der Ersatzfreiheitsstrafe fortgesetzt. Die Vollzugsreferentin hat bestätigt dass es keine Mahnung und keine Exe gab und hat gemeint dass es Entgegenkommen von ihr war dass sie keine Exe eingeleitet hat sondern mir mit der Haftaufforderung eine weitere Chance gab zu bezahlen.

Ich hab letztlich bezahlt. Es wäre aber verlockend gewesen die Haft anzutreten und anschließend gegen die nicht erlaubte Ersatzfreiheitsstrafe Maßnahmenbeschwerde zu machen und die 730 Euro Kostenersatz einzustreichen.



Dieser Beitrag bezieht sich auf eine ältere Version des beantworteten Postings!
Antworten PM Alle Chronologisch Zum Vorgänger
 
Melden nicht möglich
..... Vom Autor zurückgezogen oder Autor hat seine Registrierung nicht bestätigt  (Rheumon am 17.11.2014, 19:07:35)
..... Vom Autor zurückgezogen oder Autor hat seine Registrierung nicht bestätigt  (Rheumon am 17.11.2014, 18:04:11)
... Vom Autor zurückgezogen oder Autor hat seine Registrierung nicht bestätigt
 (Rheumon am 17.11.2014, 18:45:37)
 

Dieses Forum ist eine frei zugängliche Diskussionsplattform.
Der Betreiber übernimmt keine Verantwortung für den Inhalt der Beiträge und behält sich das Recht vor, Beiträge mit rechtswidrigem oder anstößigem Inhalt zu löschen.
Datenschutzerklärung