eBay-Händler: nachträgliche Forderung
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eBay-Händler: nachträgliche Forderung
28.01.2015, 18:44:55
Ich habe bei eBay zwei Artikel bei einem großen, gewerblichen Händler - der auch abseits der Bucht einen Onlineshop betreibt - erworben, bei dem in der Auktion als Versandkosten nach Österreich EUR 9,90 pro Lieferung angegeben sind. Nach Ende der zweiten Auktion habe ich vom Händler eine aktualisierte Rechnung über eBay mit 0 EUR Versandkosten erhalten (d. h. er muss sie manuell so eingegeben haben). Das wunderte mich zuerst, aber nachdem keine weitere Aktualisierung bzw. Info vom Händler mehr erfolgte, habe ich die Kaufabwicklung dann per Paypal so abgeschlossen. Die Daten wurden automatisiert auch an den Onlineshop weitergeleitet, und es kam von dort ebenfalls eine Info-Mail über den vollständigen Zahlungseingang und baldigen Versand.

Später kam dann eine Aktualisierungsmail aus seinem Shop mit dem Hinweis, dass eine Teilzahlung eingegangen ist und noch EUR 11,90 offen sind, die zu überweisen sind. Dabei handelt es sich wenig überraschend nun um Versandkosten, die nachträglich in seinem hausinternen System eingetragen worden sind.

Meine Frage nun: hab ich momentan Handlungsbedarf bzw. hat der Händler rechtlich irgendeine Handhabe, diese (übrigens nun höheren als bei eBay angegebenen) Versandkosten einzufordern? Wenn ihm bei der Rechnungslegung bei eBay ein Fehler unterlaufen ist, steht es ihm ja frei, den Kauf zu stornieren und das Geld bei Paypal rückzuerstatten (wäre absolut ok für mich)? Aber nachträglich außerhalb von eBay und Paypal Geld zu fordern ist meines Wissens erstens gegen die Richtlinien und würde mich auch um den Käuferschutz bringen?





MuHrLy.

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