HD Austria kündigen - Abzockerverein?
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HD Austria kündigen - Abzockerverein?
03.03.2015, 19:47:30
Liebe Geizhals-Community,

meine Freundin hat vor einem Jahr ein HD-Austria Paket abgeschlossen (ich konnte es ihr leider nicht ausreden). Nun lief die 12 Monate Vertragsbindung im Februar aus. Das Kündigungsschreiben wurde Ende Februar abgeschickt.

HD Austria meint nun, dass sich die Vertragslaufzeit um weitere 12 Monate verlängert hat und vor 2016 nicht gekündigt werden kann.

Laut der Website von HD-Austria liest sich dies aber anders:

39. Wie lange läuft mein Vertrag?
Ihr Vertrag hat eine unbefristete Laufzeit. Die Mindestvertragslaufzeit beträgt 1 Monat (Plus Austria-Paket "flexibel") bzw. 12 Monate (Plus Austria-Paket "clever", HD Austria-Paket, Kombi Austria-Paket).
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40. Wie kann ich meinen Vertrag kündigen?
Sie können Ihren Vertrag zum Ende der Mindestvertragslaufzeit unter Einhaltung einer 1-monatigen Frist schriftlich kündigen.


Ich verstehe das so, dass man nach der MVD unter Einhaltung einer 1-monatigen Frist kündigen kann?

http://www.hdaustria.at/FragenFAQ/#40

Soll man das Ganze gleich zum Konsumentenschutz geben?


EditH:
Die AGB sprechen das Gegenteil von den der FAQ der Seite selbst:
Das Abonnement kann vom Kunden unter Einhaltung einer zweimonatigen Kündigungsfrist erstmals zum Ablauf der vereinbarten Mindestvertragslaufzeit gekündigt werden. Nach dem Ablauf der vereinbarten Mindestvertragslaufzeit kann das Abonnement unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von zwei Monaten zum Monatsletzten jeweils alle 12 Monate gekündigt werden.


Ein richtig widerlicher Abzockverein also.

03.03.2015, 19:50 Uhr - Editiert von xpla, alte Version: hier
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Re: HD Austria kündigen - Abzockerverein?
sky
04.03.2015, 09:40:10
https://www.wko.at/Content.Node/Service/Wirtschaftsrecht-und-Gewerberecht/Allgemeines-Zivil--und-Vertragsrecht/Vertragsrecht-allgemein/Automatische-Verlaengerung-von-Verbrauchervertraegen.html

Verbraucher werden vom Gesetz hingegen besonders geschützt, da diese in Vertragsangelegenheiten meist unerfahren sind und daher wohl häufig auf eine rechtzeitige Kündigung vergessen würden. Um vom Konsumenten ungewollte Vertragsverlängerungen zu vermeiden, sind solche Verlängerungsklauseln im B2C-Bereich nur unter bestimmten Voraussetzungen wirksam.
Bereits in der Vertrags- bzw. AGB-Klausel muss enthalten sein:
- dass es im Falle Nichtkündigung zu einer automatischen Verlängerung der ursprünglichen Vertragsdauer kommen soll;
- der Hinweis, dass der Verbraucher die automatische Vertragsverlängerung durch Kündigung verhindern kann;
- eine dem Verbraucher zur Kündigung zur Verfügung stehende Frist;
- die Verpflichtung des Unternehmers, den Verbraucher bei Beginn der Kündigungsfrist auf die Kündigungsmöglichkeit gesondert hinzuweisen.


Wurdest du auf deine Kündigungsmöglichkeit hingewiesen?


http://www.konsument.at/geld-recht/elitemedianet-gmbh-elitepartner
Diese wiesen die EliteMedianet GmbH nachdrücklich darauf hin, dass Frau Singer vor der Vertragsverlängerung schriftlich an das Auslaufen ihres „alten“ Vertrages und die Kündigungsfrist zu erinnern gewesen wäre und dass eine automatische Vertragsverlängerung ohne vorhergehende Ankündigung unzulässig ist.


04.03.2015, 09:43 Uhr - Editiert von sky, alte Version: hier
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Re(2): HD Austria kündigen - Abzockerverein?
04.03.2015, 21:43:30
Die Website gibt daher Deiner Ansicht eindeutig recht - wird aber wohl leider
nicht verbindlich sein.Die AGB sprechen wiederum für eine immer wieder sich
verlängernde Vertragsbindung - wiewohl man das möglicherweise anfechten
könnte, wenn diesen hier den FAQ auf der Homepage widersprechen.


Wo steht etwas von einer verlängernden Vertragsbindung? Sorry, ich sehe es echt nicht, ich lese immer überall nur unbefristeter Vertrag, 12 Monate Mindestlaufzeit und danach Kündigungsmöglichkeit alle 12 Monate:

FAQ:

39. Wie lange läuft mein Vertrag?
Ihr Vertrag hat eine unbefristete Laufzeit. Die Mindestvertragslaufzeit beträgt 1 Monat (Plus Austria-Paket "flexibel") bzw. 12 Monate (Plus Austria-Paket "clever", HD Austria-Paket, Kombi Austria-Paket).

40. Wie kann ich meinen Vertrag kündigen?
Sie können Ihren Vertrag zum Ende der Mindestvertragslaufzeit unter Einhaltung einer 1-monatigen Frist schriftlich kündigen.

AGB:

4)
Das Abonnement wird für eine unbefristete Dauer abgeschlossen, beginnt am ersten Tag des auf den Vertragsabschluss folgenden Kalendermonats und hat eine vereinbarte Mindestvertragslaufzeit von 1 Jahr, es sei denn, eine andere Mindestvertragslaufzeit wurde zwischen dem Kunden und AustriaSat schriftlich vereinbart. AustriaSat kann im freien Ermessen die Aktivierung des Abonnements vor diesem Datum durchführen und damit dem Kunden bis zum Beginn des kostenpflichtigen Abonnements einen kostenlosen Bezug ermöglichen. Der Kunde hat darauf jedoch keinen Anspruch.
5)
Wenn während eines laufenden Abonnementzeitraums der Kunde sein Abonnement um ein weiteres, höheres und/oder optionales Senderpaket ergänzt (ein sogenanntes Upgrade), gilt dies als ein neuer, eigenständiger Vertrag, für den Ziffer 4) sinngemäß gilt.
6)
Das Abonnement kann vom Kunden unter Einhaltung einer zweimonatigen Kündigungsfrist erstmals zum Ablauf der vereinbarten Mindestvertragslaufzeit gekündigt werden. Nach dem Ablauf der vereinbarten Mindestvertragslaufzeit kann das Abonnement unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von zwei Monaten zum Monatsletzten jeweils alle 12 Monate gekündigt werden.

LG
Manfred

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Re: HD Austria kündigen - Abzockerverein?
06.03.2015, 09:51:09
Der unterschied zwischen den Kündigungszeiten ist ärgerlich und auch ein bisschen unprofessionell, aber im grunde für dein Problem nicht relevant, da du ja beide Fristen verpasst hast, es stellt sich jetzt letztlich nur die Frage um wieviel sich der Vertrag verlängert hat und ob das rechtens ist.
Deiner Interpretation, dass es in den FAQ gegenteilig zu den AGB drinsteht kann ich aus den Zitaten nicht folgen, es steht eigentlich überhaupt nichts über die Folgelaufzeit drin. In den AGB steht es allerdings sehr eindeutig.
Rheumon hat dir bereits die relevanten Normen für problematische AGB mitgeteilt. Wobei ich bei punkt 1 und 2 wenig chancen sehe, die Punkte sind branchenüblich und daher eher nciht "sittenwidrig" "überraschende" oder "gröblich benachteiligend"

bei punkt 3 sehe ich hingegen eine gewisse Chance, vor allem durch den Lapsus bei den FAQ, kannst du argumentieren dass du über die Kündigungsmöglichkeiten nicht vollständig informiert warst...da das österreischischen Konsumentschutzrecht davon ausgeht, dass der typische österreicher eh zu blöd zum leben ist (NEIN, das ist jetzt nicht als seitenhieb auf dich, sondern auf unser Rechtssystem gemeint) hat das sogar eine gewisse Aussicht auf Erfolg (wenn du die einmonatige frist eingehalten hättest, sogar eine gute).
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für jedes Problem gibt es genau die Richtige Dosis an Gewalt.
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