Re(4): Anonymverfügung falsche Strasse angegeben
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Anonymverfügung falsche Strasse angegeben
12.03.2015, 15:55:20
Hallo,

ich habe heute von meinem Carsharinganbieter eine Anonymverfügung über eine Angelastete Verwaltungsübertretung: "Halten und Parken verboten" zugeschickt bekommen. Da ich mich nicht daran erinnern konnte in der angegebenen Strasse geparkt zu haben habe ich kurz auf google maps nachgeguckt und dann auf der Rechnung vom Carsharinganbieter überprüft ob ich da tatsächlich geparkt habe. Nun ist es so, dass die Strasse die auf der Anonymverfügung nicht dem Rückgabeort auf der Rechnung übereinstimmt.

Die Strassennamen sind ähnlich, so dass ich davon ausgehen kann, dass sich der Aussteller verschrieben hat, aber doch existieren beide Strassen und sind auch in der Nähe. (Als Beispiel sei genannt: Fahrzeug war abgestellt in Mondscheingasse 20 auf Strafverfügung steht Mondgasse 13. Mondgasse befindet sich 4 Strassen von Mondscheingasse entfernt.) In dem tatsächlichen Abstellort des Fahrzeugs befindet sich leider tatsächlich ein absolutes Halteverbot (ist dort neu angebracht und war mir nicht aufgefallen).

Jedenfalls stimmt der Ort der Strafverfügung mit dem Abstellort nachweislich nicht überein. Frage:

1. Gibt es Aussicht auf Einstellung aufgrund eines Formfehlers (Strafzettel ist auf falsche Adresse ausgestellt)
2. Kann die Behörde nachträglich die Adresse ändern oder nachträglich eine neue Strafverfügung mit der richtigen Adresse ausstellen?

Da es sich um eine Anonymverfügung handelt, kann ich leider keinen Einspruch erheben und muss die Sache eskalieren lassen (Lenkererhebung, Ordnungsstrafe usw.) was die kosten von derzeit 58,- € wahrscheinlich eher nach oben treibt.

Wie schätzt ihr die Situation ein? Einfach 58€ zahlen und Sache ist gegessen oder Einspruch riskieren?

UPDATE:
Danke zunächst für all Eure Antworten/Ratschläge!

Meiner Meinung nach sieht es so aus:
Die Strafverfügung ist für ein Vergehen ausgestellt worden das nicht begangen wurde. Fahrzeug wurde nicht in der Strasse die in der Strafverfügung angegeben wurde abgestellt. Punkt.

Alles weitere ist Spekulation, ob sich der Ordnungshüter nun vertippt hat oder wirklich wo anders war oder was auch immer. Da darf man gar nicht mehr weiter drüber nachdenken. Deshalb wäre es - meiner Meinung nach - gerechtfertigt Einspruch zu erheben.

Ich habe dennoch nicht Einspruch erhoben und gezahlt. Anscheinend hat mein Karma aber trotzdem drunter gelitten, denn kurz darauf habe ich erneut einen Strafzettel zugeschickt bekommen, dann am Nachmittag noch einen und schliesslich noch einen 4ten. Alle weiteren mit der korrekten Strasse.

Anscheinend stand der Wagen nun mehrere Tage dort und die Ordnungshüter haben brav Strafzettel ausgestellt... Tja, was soll ich sagen:

Das Carsharing System hat meiner Ansicht nach mehrere Schwachstellen:
1. Es müsste genauer Angegeben werden wo man den Wagen nun abstellen darf. Ich dachte die Wagen haben irgendeinen Deal mit Stadt, dass sie in jedem Bezirk abgestellt werden dürfen. Anscheinend gibt es Ausnahmen. Hätte ich gewusst, dass dort ein Parkverbot ist, hätte ich dort sicher nicht geparkt. Eventuell könnten die Anbieter darauf hinweisen, dass man sich in einem Parkverbot befindet. Die Daten sind online abrufbar.

2. Man hat keine Möglichkeit zeitnah zu erfahren, dass man einen "Fehler" begangen hat und diesen zu korrigieren. Ausser man kontrolliert mehrmals am Tag ob der Wagen immer noch an der Stelle steht und dann ob man schon einen Strafzettel bekommen hat.

3. Die 58 € sind echt viel. (Hier geht es nicht um einen Behinderten Parkplatz oder dass der Wagen an der Stelle irgendwie den Verkehrsfluss behindert oder so.) Dass die Carsharing Unternehmen dann auch noch eine Bearbeitungsgebühr aufschlagen ... Aber da scheint die Stadt richtig gut dran zu verdienen.

Naja, was habe ich draus gelernt ... Nicht viel :) Ahja, vielleicht benutze ich jetzt doch mal öfter das Fahrrad und nicht mehr die Leihautos...



17.03.2015, 11:58 Uhr - Editiert von lucaluca, alte Version: hier
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