Parkstrafe in Kroatin nach 3 Jahren!
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Re: Parkstrafe in Kroatien nach 3 Jahren!
17.03.2015, 16:59:07
Ja geht zur Zeit um - auch in D. Problem ist hier, dass es sich nicht um einen behördlichen Strafzettel handelt - sondern um eine zivilrechtliche Forderung der Pächterin des öffentlichen Parkraums (z.Bsp. Pula Parking ddo).
Diese hat im ersten Schritt einen deutschen Anwalt (Kanzlei Kraft in Berlin) mit der Sache betraut. Dieser hat mit Hilfe einer einfachen Halterabfrage (kann jeder machen kostet ein paar Euro - war ich erstaunt) die Adresse des Halters des falsch parkenden Fahrzeugs ermittelt und ein paar nette Briefe versendet.
Nach nichtfruchten dieser Maßnahme, hat jetzt Pula Parking einen Vollstreckungsbefehl über die Parkstrafe + Verwaltung + Verzug + ... in Kroatien erwirkt und versucht diesen anhand des vereinfachten europäischen Vollstreckungsverfahrens gemäß Artikel 4 der Verordnung 44/2001 des europäischen Rates umzusetzen.
Vereinfacht heißt dass, es gilt kroatisches Recht (d.h. Verjährungsfrist ist 5 Jahre), Einspruch ist vor einem kroatischen Gericht nach kroatischem Recht einzulegen und das innerhalb von 8 Tagen.

Auch in anderen Foren ist man ratlos - aktuell.

Für die Suche: Pula Parken Strafe Kanzlei Kraft
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Re(4): Parkstrafe in Kroatien nach 3 Jahren!
18.03.2015, 09:10:07
Ok, nach dem edit doch der Versuch einer sachlichen Antwort...auch wenns schwer fällt bei so viel geballtem Unwissen

Warum soll das dubios sein?

Habe ich ausgeführt
Haben Menschen keien rechte mehr?

Doch: Etwa das Recht auf ein ordentliches Verfahren bevor gezahlt werden muss
Da sich ein dritter dort hingestellt hat, ist denen ein Geschäft entgangen.

Wenn der Schaden also Gewinnentgang ist, ist der Schaden genau so hoch, wie die reguläre Parkgebühr betragen hätte. Aber selbstverständlich nur dann, wenn der Parkplatz - nachweislich! - voll war, also ein Zahlungswilliger tatsächlich mangels Platz weiterfahren musste. Was zu beweisen wäre...
Besitzstörung.

Bringt demjenigen, der Besitzstörungsklage einbringt, keinen müden cent! Und - siehe oben - zieht ein ordentliches Verfahren nach sich.
Was macht die APCOA in Wien?

Sie bietet (meines Wissens) an, gegen Zahlung einer Gebühr auf die Klage zu verzichten. Dem kann man, muss aber nicht zustimmen.
Erst wenn der Falschparker nicht zahlt, werden die ein titel erwirken.
Siehe vorgangsweise von APCOA in Wien.

Nun - das schreibe ich ja: Auf den kroatischen Titel - dem ja ein Verfahren voran gehen muss - bin ich gespannt. Noch mehr gespannt bin ich aber dann auf die Vollstreckung einer nach Österreichischem Recht (ja, das ist hier relevant) bereits bei Klagseinbringung verjährten Forderung...


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18.03.2015, 09:20 Uhr - Editiert von User150576, alte Version: hier
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