Re(4): Parkstrafe in Kroatien nach 3 Jahren!
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..  Re(2): Parkstrafe in Kroatin nach 3 Jahren!  (karoo am 15.03.2015, 15:52:31)
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Re(4): Parkstrafe in Kroatien nach 3 Jahren!
18.03.2015, 09:10:07
Ok, nach dem edit doch der Versuch einer sachlichen Antwort...auch wenns schwer fällt bei so viel geballtem Unwissen

Warum soll das dubios sein?

Habe ich ausgeführt
Haben Menschen keien rechte mehr?

Doch: Etwa das Recht auf ein ordentliches Verfahren bevor gezahlt werden muss
Da sich ein dritter dort hingestellt hat, ist denen ein Geschäft entgangen.

Wenn der Schaden also Gewinnentgang ist, ist der Schaden genau so hoch, wie die reguläre Parkgebühr betragen hätte. Aber selbstverständlich nur dann, wenn der Parkplatz - nachweislich! - voll war, also ein Zahlungswilliger tatsächlich mangels Platz weiterfahren musste. Was zu beweisen wäre...
Besitzstörung.

Bringt demjenigen, der Besitzstörungsklage einbringt, keinen müden cent! Und - siehe oben - zieht ein ordentliches Verfahren nach sich.
Was macht die APCOA in Wien?

Sie bietet (meines Wissens) an, gegen Zahlung einer Gebühr auf die Klage zu verzichten. Dem kann man, muss aber nicht zustimmen.
Erst wenn der Falschparker nicht zahlt, werden die ein titel erwirken.
Siehe vorgangsweise von APCOA in Wien.

Nun - das schreibe ich ja: Auf den kroatischen Titel - dem ja ein Verfahren voran gehen muss - bin ich gespannt. Noch mehr gespannt bin ich aber dann auf die Vollstreckung einer nach Österreichischem Recht (ja, das ist hier relevant) bereits bei Klagseinbringung verjährten Forderung...


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18.03.2015, 09:20 Uhr - Editiert von User150576, alte Version: hier
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