Re: Parkstrafe in Kroatien nach 3 Jahren!
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..  Re(2): Parkstrafe in Kroatin nach 3 Jahren!  (karoo am 15.03.2015, 15:52:31)
.  Re: Parkstrafe in Kroatien nach 3 Jahren!  (Bekki am 15.03.2015, 16:20:45)
.  Re: Parkstrafe in Kroatien nach 3 Jahren!  (Binchen am 15.03.2015, 17:36:20)
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.  Re: Parkstrafe in Kroatien nach 3 Jahren!
 (M_o_D am 17.03.2015, 16:20:20)
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Re: Parkstrafe in Kroatien nach 3 Jahren!
17.03.2015, 16:59:07
Ja geht zur Zeit um - auch in D. Problem ist hier, dass es sich nicht um einen behördlichen Strafzettel handelt - sondern um eine zivilrechtliche Forderung der Pächterin des öffentlichen Parkraums (z.Bsp. Pula Parking ddo).
Diese hat im ersten Schritt einen deutschen Anwalt (Kanzlei Kraft in Berlin) mit der Sache betraut. Dieser hat mit Hilfe einer einfachen Halterabfrage (kann jeder machen kostet ein paar Euro - war ich erstaunt) die Adresse des Halters des falsch parkenden Fahrzeugs ermittelt und ein paar nette Briefe versendet.
Nach nichtfruchten dieser Maßnahme, hat jetzt Pula Parking einen Vollstreckungsbefehl über die Parkstrafe + Verwaltung + Verzug + ... in Kroatien erwirkt und versucht diesen anhand des vereinfachten europäischen Vollstreckungsverfahrens gemäß Artikel 4 der Verordnung 44/2001 des europäischen Rates umzusetzen.
Vereinfacht heißt dass, es gilt kroatisches Recht (d.h. Verjährungsfrist ist 5 Jahre), Einspruch ist vor einem kroatischen Gericht nach kroatischem Recht einzulegen und das innerhalb von 8 Tagen.

Auch in anderen Foren ist man ratlos - aktuell.

Für die Suche: Pula Parken Strafe Kanzlei Kraft
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