Überholen auf der Autobahnausfahrt
Geizhals » Forum » Auto & Motorrad » Überholen auf der Autobahnausfahrt (249 Beiträge, 4141 Mal gelesen) Top-100 | Fresh-100
Du bist nicht angemeldet. [ Login/Registrieren ]
Überholen auf der Autobahnausfahrt
29.05.2015, 19:07:12
Hallo zusammen,

hab ein nettes Brieferl von der LPD bekommen: ich soll auf einer Autbahnabfahrt auf der Rampe ein anderes Fahrzeug überholt haben, "obwohl nicht genügend Platz für ein gefahrloses Überholen vorhanden war." (§16 Abs. 1 lit. a).

Nun bin ich mal die StVO und bei Google gefundene, einschlägige Judikatur durchgegangen - sofern man zu so einem Fall überhaupt etwas findet... ;)

Ergebnis:

* Überholen darf man wie erwartet auch ohne durch Bodenmarkierungen getrennte Fahrstreifen/Richtungsfahrbahnen (zumindest ergibt sich aus der StVO nichts gegenteiliges)
* Dies dürfte auch auf Straßenstücken gelten, die nur eine einzige Richtungsfahrbahn haben (aka Einbahnstraßen)
* Der Überholte hat selbstverständlich das Rechtsfahrgebot zu beachten
* Es ist nirgendwo die Rede von einer Mindestfahrbahnbreite
* Rein gesetzlich spricht nichts dagegen, auf so einem Straßenstück, soferne es nicht unübersichtlich oder "zu schmal" ist, zu überholen.

Welche Grundlage gibt es also für diese Strafe?
Dabei sage ich damit noch nicht einmal, dass das ganze so stattgefunden hat - ein Herr, der sein Auto lieber "parkend durch den Verkehr bewegt" hat sich offenbar gestört gefühlt, dass ich seine wandelnde Pylone umfahren habe und offenbar hat er sich deshalb bemüßigt gefühlt, mich anzuzeigen.

Interessant ist, dass eine Anonymverfügung gekommen ist. Nachdem ich hier nicht um eine Stellungnahme o.ä. gebeten werde frage ich mich, ob das Usus ist, dass die Behörde "irgendeinem Dahergelaufenen" glaubt und halt mal eine Anonymverfügung verschickt, frei nach dem Motto "schauma mal, ob ers zahlt". Das will er definitiv nicht. Er hat aber natürlich Angst, dass es sich bei diesem "Dahergelaufenen" evtl. um einen Polizisten a.D. gehandelt haben könnte, der sich in der Situation halt kurz mal wieder in den Dienst versetzt hat und dann mit der Anzeige entsprechend "geamtshandelt" hat (kann er das? Ja, oder?). In dem Fall hätte ich wohl schlechte Karten, bzgl. "Aussage gegen Aussage"...
Damit käme ich durch das Zahlen der Anonymverfügung natürlich besser weg; a) kein Eintrag im Verwaltungsstrafregister, b) kein Streß mit dem Verwaltungsstrafverfahren, c) etwas billiger.
Die Behörde wird mir wohl nicht sagen, auf welcher Grundlage die Anonymverfügung erstellt wurde sondern mit Textbaustein "auf Strafverfügung warten" antworten...

Das widerstrebt mir aber natürlich |-D - denn gefährlich war dort rein gar nix... Der Typ war höchstens überrascht und hat sich dann gedacht "also das darf man ja sicher nicht dürfen, ich pack jetzt mal den Oberlehrersheriff aus"... ;)

Was sagt ihr dazu?

Antworten PM Übersicht Chronologisch
 
Melden nicht möglich
.
Re: Überholen auf der Autobahnausfahrt
29.05.2015, 20:45:17
Dabei sage ich damit noch nicht einmal, dass das ganze so stattgefunden hat - ein Herr, der sein Auto lieber "parkend durch den Verkehr bewegt" hat sich offenbar gestört gefühlt, dass ich seine wandelnde Pylone umfahren habe und offenbar hat er sich deshalb bemüßigt gefühlt, mich anzuzeigen.

Interessant ist, dass eine Anonymverfügung gekommen ist. Nachdem ich hier nicht um eine Stellungnahme o.ä. gebeten werde frage ich mich, ob das Usus ist, dass die Behörde "irgendeinem Dahergelaufenen" glaubt und halt mal eine Anonymverfügung verschickt, frei nach dem Motto "schauma mal, ob ers zahlt". Das will er definitiv nicht. Er hat aber natürlich Angst, dass es sich bei diesem "Dahergelaufenen" evtl. um einen Polizisten a.D. gehandelt haben könnte, der sich in der Situation halt kurz mal wieder in den Dienst versetzt hat und dann mit der Anzeige entsprechend "geamtshandelt" hat (kann er das? Ja, oder?). In dem Fall hätte ich wohl schlechte Karten, bzgl. "Aussage gegen Aussage"...
Bevor du hier irgendwelche Verschwörungstheorien verbreitest, sei dir geraten dich über die rechtlichen Voraussetzungen einer Anonymverfügung zu informieren, die bedingt nämlich dass die Übertretung
- mittels automatischer Überwachung (z. B. Radarkasten, Section control) aufgenommen oder
- von einem Organ der öffentlichen Aufsicht im Dienst (meist Polizeibeamte) wahrgenommen wurde.

Nix mit anonymem Anrufer...

Antworten PM Übersicht Chronologisch Zum Vorgänger
 
Melden nicht möglich
...........
Re(11): Überholen auf der Autobahnausfahrt
01.06.2015, 12:42:07
Um nochmal auf den Gesetzestext einzugehen, ich zitiere, "... können die Parteien bei der Behörde in die ihre Sache betreffenden Akten Einsicht nehmen". Da die Anonymverfügung eine dich betreffende Sache ist, würd ich grundsätzlich sagen, du hast dieses Recht. Da du nicht explizit erwähnt wirst, müsstest du halt bekannt geben, dass du der Lenker warst.


Das Verwaltungsstrafgesetz macht die Sache nicht einfacher:

§ 32. (1) Beschuldigter ist die im Verdacht einer Verwaltungsübertretung stehende Person von dem Zeitpunkt der ersten von der Behörde gegen sie gerichteten Verfolgungshandlung bis zum Abschluß der Strafsache. Der Beschuldigte ist Partei im Sinne des AVG.


Als Beschuldigter hättest also definitiv Rechte nach dem AVG. Allerdings, da du ja nirgends namentlich genannt wirst, wird's schon wieder schwieriger.

§49a Abs 6 stellt dann klar:

Die Anonymverfügung ist keine Verfolgungshandlung.


Keine Verfolgungshandlung = kein Beschuldigter = keine expliziten Rechte.


Das heisst aber wiederum nur, dass dir die Rechte im VStG nicht explizit zugesprochen werden.. das negiert nicht, dass du evtl nach AVG grundsätzlich das Recht auf Akteneinsicht hast.


Wenn's dich interessiert, ruf bei der Polizei an.. evtl dawischt einen netten Kibara, der net viel herumtut, und dir die nötige Auskunft gibt. Besser werden die Optionen glaub ich net.

Ansonsten entweder zahlen, oder Frist ablaufen lassen.. im ordentlichen Verwaltungsstrafverfahren hast dann explizit das Recht auf Akteneinsicht, bei der BH.

Antworten PM Übersicht Chronologisch Zum Vorgänger
 
Melden nicht möglich
..
Re(2): Überholen auf der Autobahnausfahrt
29.05.2015, 22:52:32
Danke für Deinen Input!

Tatsächlich sind das die Werte, die in Fahrschulunterlagen stehen. Dort steht aber auch, dass diese Abstände nur Richtwerte sind und je nach Situation auch unterschritten werden dürfen.

Wenn ich mir das ganze auf einem Luftbild ansehe (was eine Messung natürlich nicht ersetzt, aber das wäre etwas schwierig ;)), so ist die Abfahrt in dem Bereich nicht viel schmäler als zwei (2!) Fahrstreifen der danebenliegenden Autobahn. Und wenn sich auf der Autobahn zwei LKW überholen dürfen, die zusammengerechnet 1m breiter sind als zwei PKW, so behaupte ich mal, dass man auf dieser konkreten Abfahrt einen PKW überholen darf, der brav rechts fährt. Wäre der so wie 99,7% aller anderen Fahrer in der Mitte herumgeeiert, würde man wohl nichtmal daran denken, an so einer Stelle zu überholen.
Der ist aber echt äußerst rechts unterwegs gewesen und zwar in einer Geschwindigkeit, dass man schon fast annehmen musste, dass er eigentlich eine Panne hat und nur von der Autobahn runter will.

Aber die Erkenntnis, dass es offenbar "ein Organ der öffentlichen Aufsicht" (§49a Abs. 2 VStG 1991) war, macht natürlich nicht gerade Mut. Nachdem dessen Aussage quasi doppelt zählt und unsere Behörden z.B. nach wie vor keinerlei Bilder/Aufzeichnungen bei Lasermessungen vorlegen müssen (wurde z.B. die Meßtoleranz korrekt berücksichtigt? -> who cares! Ist ja ein unfehlbarer Beamter), stufe ich meine Chancen hier mittlerweile als relativ gering ein. Denn wenn sich so ein "Organ" gefährdet fühlt, auch wenns keinen Anlaß dazu gibt, kann man wohl Fakten vorlegen bis man schwarz wird, es wird wohl nix bringen. :(

29.05.2015, 22:53 Uhr - Editiert von KILLI, alte Version: hier
Antworten PM Übersicht Chronologisch Zum Vorgänger
 
Melden nicht möglich
..
Re(2): Überholen auf der Autobahnausfahrt
01.06.2015, 11:22:31

Sag doch einfach mal wo das war und zu welcher Uhrzeit!

Es macht mich stutzig dass diese Daten nicht kommen...

Evtl. könnte ein Grund sein, dass hier unter Umständen "der Feind" mitliest und man nicht unbedingt sofort sämtliche Daten preisgeben will, wodurch man leicht und eindeutig identifiziert werden könnte... ;)
Nachdem die Sache aber ohnehin sehr individuell und sicherlich mit Seltenheitswert behaftet ist, kann ich wohl diese "Daten kommen" lassen... ;)

Also: es war bei der Abfahrt Wr. Neustadt-West, Fahrtrichtung Graz.
http://binged.it/1M34xsj
https://www.google.com/maps/search/47,807746+16,197548/@47.808337,16.1974938,111m/data=!3m1!1e3
Auf Bing sieht man's mit den Luftbildern oft besser als auf Google Maps; Beschriftungen aber am besten ausschalten.
Wenn ihr hier "die Pixel zählt", dann sieht man, dass die Breite der Abfahrt rund 1,8x die Breite einer Fahrspur der danebenliegenden Autobahn beträgt. Nachdem sich auf der Autobahn LKWs auch gegenseitig überholen dürfen und PKWs um jeweils einen halben Meter schmäler sind, würde ich jetzt mal "aus der Hüfte" behaupten, dass der Platz an der markierten Stelle ausreicht, damit ein PKW einen anderen überholen kann und darf. Der "Gegner" ist ja auch äußerst rechts gefahren, er hat einen ja geradezu ermutigt, an ihm vorbeizufahren.

Ich betone nochmals: wenn die Sache so sonnenklar wäre, würde ich hier nicht schreiben; rein von meinem Wissen her als auch von der konkreten Situation her hätte ich gesagt, es war nicht gefährlich und eigentlich auch erlaubt.

01.06.2015, 11:29 Uhr - Editiert von KILLI, alte Version: hier
Antworten PM Übersicht Chronologisch Zum Vorgänger
 
Melden nicht möglich
........
Re(8): Überholen auf der Autobahnausfahrt
15.06.2015, 14:12:39

er hängt sich an der Spurbreite auf. Das ist zwar interessant, aber in dem
Fall wurscht. Denn wenn der Kibara(*) sagt "es war", dann war es so. Und wenns
dort 10m und 15 Spuren hat.

(*) waren ja eher 2, denn auf der AB ist keiner alleine im Auto unterwegs.
Also sind seine Chancen, die amtliche Wahrnehmung zu erschüttern gleich 2x 0,
also 00.

Genau das mit der amtlichen Wahrnehmung wird wohl das Problem werden. Denn wenn der behauptet, das war schon knapp vor der Kurve oder "es war halt einfach gefährlich" wirds wohl schwierig. Dann wird höchstens die Begründung umformuliert oder das Verfahren eingestellt und dafür ein anderes eröffnet. Soferns damit innerhalb der Verjährungsfrist sind, die aber mittlerweile mit einem Jahr recht lang ist...

Und nein, es war kein Ziviler. Denn selbst obwohl die konkrete Situation ungefährlich war, hätt ich dort wohl keinen Touran oder Octavia überholt, bei dessen Sonderausstattung man nicht zweifelsfrei das Blaulichtpaket hätte ausschließen können... ;)
Das war ein giftgrüner Mazda 3, dessen Fahrer sich dann auf der Puchberger Straße im Stau einige Autos hinter mir (ja, nachdem ich ihn überholt hab ist der derart weitergenudelt, dass auf wenigen hundert Metern noch ein paar Autos dazwischen gefahren sind) derart echauffiert hat (und Hendibilder gemacht hat), dass ich mir echt nur mehr gedacht hab "wenn Dich SOWAS schreckt oder aufregt, dann solltest zur KfV-Vereinssitzung besser mitm Bus fahren". Hab den gar nicht weiter beachtet, weil das für mich einfach lächerlich war. So wie's aussieht, war das aber ein "öffentliches Organ", aber wohl außer Dienst. Deshalb auch meine Frage eingangs, ob sich so jemand in so einer Situation einfach "in den Dienst versetzen" darf, und zwar, ohne sich dabei zu erkennen zu geben...

Antworten PM Übersicht Chronologisch Zum Vorgänger
 
Melden nicht möglich
..
Re(2): Überholen auf der Autobahnausfahrt
03.06.2015, 18:48:41

Die Leute haben aber schon Recht, was regst du dich über die Antworten so auf
?

Du hast einen Fehler gemacht das passiert 100000x mal am Tag, zahls und die
Geschichte IST dann Geschichte...

Man sollte Kritik auch vertragen können. Aber bitte mir kanns egal sein!

Er kann. Sie kann. Nissan

Gelesen hast offenbar nicht allzuviele Beiträge hier, sonst würdest nicht solche Behauptungen aufstellen, dass ich mich 1. "aufreg" und dass 2. "die Leut schon recht haben". Womit eigentlich?
Ich befinde mich hier in großteils sachlicher Diskussion eines Themas, das durchaus emotionales Potential hat, welches auch gelegentlich zu Tage tritt. Klor, denn auf den ersten Blick hat man von mir folgende Vorstellung:

"Der Gestörte kommt mit dem Messer zwischen den Zähnen von der Dosenbahn angeflogen, hakelt runter und zwickt sich mit im Begrenzer wimmernder Maschin auf der schmalen Autobahnausfahrt an einem armen Opfer vorbei, der nach der Aktion nur durch einen Schutzengel seine Enkerl wieder sehen kann."

Dass ich in dem Fall VERZÖGERND ÜBERHOLT habe, glaubt einem ja so schnell keiner... ;)
Also, nochmal kurze Schilderung: Fuß war vom Gas, Wanderdüne voraus brav auf der rechten Seite; Wanderdüne nimmt mich wahr und fährt noch etwas weiter rechts, wodurch ich - noch immer mit dem Fuß vom Gas - mich nicht zsambremsen muss sondern gemütlich links vorbeirolle.

Pfuh, gefährlich wor des. Echt.

Und Kritik vertrag ich durchaus, btw.; wer Kritik austeilt, sollte aber auch einstecken können - in dem Fall meinen Zynismus und Sarkasmus. ;)

Ob das jetzt ein Fehler war oder nicht, wird hier gerade diskutiert, das kannst Du also gar nicht feststellen; ob ich's zahl oder nicht ist mein Bier, und wann ich die Geschichte Geschichte sein lass oder wie lang ich mich hier noch in meinem Thread amüsiere, bleibt wohl auch mir überlassen.

Aber: DANKE für Deinen Input! Damit's auch für Dich ein bisserl positives Feedback gibt... >:-D

03.06.2015, 19:41 Uhr - Editiert von KILLI, alte Version: hier
Antworten PM Übersicht Chronologisch Zum Vorgänger
 
Melden nicht möglich
....
Re(4): Überholen auf der Autobahnausfahrt
11.06.2015, 16:19:10

Um auch mal was positives zu sagen: Gut möglich, dass das in dem Beispiel
völlig gefahrlos war.

Und jetzt kommt's: Gut möglich, dass ich das auch gemacht hätte..! Ich ärger
mich nämlich auch mitunter über lahme Sackgesichter und überhol dann halt. Auf
einer Autobahnabfahrt wäre mir aber klar, dass ich im Unrecht bin. Ich bin
sicher kein Heiliger - vielleicht fahre ich auch mitunter bei Gelb
(grundgütiger!!) - aber ich bin mir dabei der Tatsache bewusst, dass ich
falsch handle, weiß aber, dass ich in dem Moment kein sicherheitstechnisches
Risiko eingehe - kommt halt immer auf die Situation an. Das einzige Risiko,
dass ich damit (bewusst) eingehe, ist, eine Strafe auszulassen. Kommt aber
praktisch nie vor...

Schau, wenn die Situation so sonnenklar wäre, würde ich hier nicht schreiben sondern auf die Strafverfügung warten und Einspruch erheben. Es ist aber im Leben nicht alles schwarz oder weiß und gibt es eben viele Faktoren, die die "beste Entscheidung" in diesem konkreten Fall beeinflussen.
Dazu kommt meine Neugier, weil es eben eine ziemlich "unübliche" Sache ist - das kann man schon daran erkennen, dass hier standfest behauptet wird, dass eine Ausfahrt "immer einspurig" ist, ohne dass diese Personen überhaupt die Definition eines Fahrstreifens kennen...

Auch ich begehe immer wieder wissentlich Übertretungen, weil in manchen Situationen gewisse Regeln einfach überhaupt keinen Sinn ergeben und ich nicht der Mensch bin, der stur und ohne etwas zu hinterfragen einfach "Befehle befolgt". Dabei bin ich auch nicht jemand, der erkenntisresistent ist und nicht über den Tellerrand blickt - so ist mir z.B. durchaus bewusst, dass Geschwindigkeitsbeschränkungen nicht nur aufgrund eines Gefährdungspotentials erlassen werden können, sondern z.B. auch aus Lärmschutzgründen. Mir wurde aber bei Geburt die Fähigkeit gegeben, selbständig denken zu können; daher bin ich auch nicht auf Vorschriften für jedes noch so kleine Detail angewiesen, um überleben zu können ;).
Auch beharre ich nicht auf meinem Recht, wenn es mir in einer Situation kaum Vorteile bringt, für einen anderen aber eventuell erhebliche Nachteile. Ein einzelnes Auto nähert sich dem Zebrastreifen, den ich überqueren will? -> Wird durchgewunken; wieso sollte man 1-40t Stahl herunterbremsen und wieder beschleunigen, wenn es für den anderen nur mit wenigen Sekunden Wartezeit verbunden ist? Also ja, ich kann auch warten... ;) Auch passiert es mir laufend, dass ich auf mein Recht verzichten muss, weil wiedermal jemand nicht aufgepasst hat oder extrem egoistisch agiert. Das überrascht mich aber in den seltensten Fällen, da in den allermeisten Fällen gut vorhersehbar. Daher komme ich auch kaum in Situationen, die wirklich gefährlich sind, da ich sie schon im Vorfeld entschärfe. Was auch dazu führt, dass es für mich bislang nie gereicht hat, mir den Aufwand anzutun, jemanden anzuzeigen.

Mir ist in den Situationen, in denen ich Vorschriften breche durchaus bewußt, dass ich dafür gestraft werden kann und beklage ich mich dann sicher nicht öffentlich darüber. Freilich ärgert auch das, denn Anzeigen bzw. Strafzetterl (btw. ein sehr seltenes Ereignis) kommen ja dann wohl von obrigkeitshörigen Personen oder sturen Regelbefolgern. Solche gibt es leider immer häufiger und bin ich immer wieder erschüttert, wenn Leute sich wundern, wie es zu einem Unfall kommen konnte, obwohl sie ja eh "brav alle Regeln befolgt" haben... Gesetze können halt nicht alles regeln und wenn man nicht die Fähigkeit hat, selbständig auf Situationen zu reagieren, dann ist man a) einer dieser gedankenverlorenen Eierbären, die mit Scheuklappen durch die Gegend nudeln "weil Papa Staat ja eh für jede Eventualität Vorkehrungen getroffen hat" und b) schepperts halt irgendwann.

In der konkreten Situation hatte ich natürlich auch erstmal Bedenken, da ich die StVO nicht auswendig kenne und die Definition eines Fahrstreifens und sämtlicher Überholge- und verbote nicht zum Abruf in Sekundenbruchteilen gespeichert habe. Aber den Hausverstand, schnelles Auffassungs- und Beurteilungsvermögen hab ich immer dabei: und demnach hat hier keine Gefahr bestanden, weil a) relativ langsam, b) breit, c) der andere mich wahrgenommen hat.

Bin noch immer unentschlossen zwischen dem "Schei$$draufkörberl" vom Kub und "der Mensch, der das angezeigt hat, kennt unsere Gesetze nicht und will sein Halbwissen aber mit aller Macht durchsetzen, wodurch ihm das mal im Namen der Republik zur Kenntnis gebracht werden sollte"... ;)

11.06.2015, 16:23 Uhr - Editiert von KILLI, alte Version: hier
Antworten PM Übersicht Chronologisch Zum Vorgänger
 
Melden nicht möglich
......
Re(6): Überholen auf der Autobahnausfahrt
04.06.2015, 13:42:50
  Für gewöhnlich sind Autobahnabfahrten in Österreich eindeutig einspurig.


jein.

ich finde (bis jetzt) nirgendwo etwas, daß ein Fahrstreifen markiert sein müssen.

in der stvo steht:
§ 2. Begriffsbestimmungen.

5. Fahrstreifen: ein Teil der Fahrbahn, dessen Breite für die Fortbewegung einer Reihe mehrspuriger Fahrzeuge ausreicht;


"ausreicht" ist keine exakte angabe. geht man 2,5m als fahrstreifenbreite aus, wären bei Fahrbahnen ab 5m breite 2 fahrstreifen vorhanden, auch ohne markierung

in der bodenmarkierungsverordnung finden sich nur breitenagaben für bestimmte Fahrstreifen (mit Gegenverkehr)

§ 9. (1) Fahrstreifen, die mit einer Sperrlinie gegen andere Fahrstreifen abgegrenzt werden, müssen eine verbleibende Breite haben, die dem auf ihnen zulässigen Fahrzeugverkehr das problemlose Befahren ohne Überfahren der Sperrlinie erlaubt. Diese Breite beträgt zumindest für den äußerst rechten Fahrstreifen einer Fahrtrichtung 2,9 m. Wenn es die Verkehrsverhältnisse erlauben und die Verkehrssicherheit dadurch nicht beeinträchtigt wird, kann dieser Wert im unbedingt notwendigen Ausmaß unterschritten werden. Fahrstreifen, die mit einer Leitlinie gegen andere Fahrstreifen abgegrenzt werden, müssen eine verbleibende Breite haben, die dem auf ihnen zulässigen Fahrzeugverkehr ein Befahren erlaubt, das ein Überfahren der Leitlinie in der Regel nicht erwarten läßt. Diese Breite beträgt zumindest für den äußerst rechten Fahrstreifen einer Fahrtrichtung 2,6 m. Wenn es die Verkehrsverhältnisse erlauben und die Verkehrssicherheit dadurch nicht beeinträchtigt wird, kann dieser Wert im notwendigen Ausmaß unterschritten werden.

https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10012574


das Thema wurde auch hier http://at.gesellschaft.recht.narkive.com/INtcdCxG/nebeneinanderfahren-ohne-bodenmarkierungen
schon mal behandelt

04.06.2015, 13:44 Uhr - Editiert von Persönliche Mitteilung, alte Version: hier
Antworten PM Übersicht Chronologisch Zum Vorgänger
 
Melden nicht möglich
 

Dieses Forum ist eine frei zugängliche Diskussionsplattform.
Der Betreiber übernimmt keine Verantwortung für den Inhalt der Beiträge und behält sich das Recht vor, Beiträge mit rechtswidrigem oder anstößigem Inhalt zu löschen.
Datenschutzerklärung