Re(4): Überholen auf der Autobahnausfahrt
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Überholen auf der Autobahnausfahrt
29.05.2015, 19:07:12
Hallo zusammen,

hab ein nettes Brieferl von der LPD bekommen: ich soll auf einer Autbahnabfahrt auf der Rampe ein anderes Fahrzeug überholt haben, "obwohl nicht genügend Platz für ein gefahrloses Überholen vorhanden war." (§16 Abs. 1 lit. a).

Nun bin ich mal die StVO und bei Google gefundene, einschlägige Judikatur durchgegangen - sofern man zu so einem Fall überhaupt etwas findet... ;)

Ergebnis:

* Überholen darf man wie erwartet auch ohne durch Bodenmarkierungen getrennte Fahrstreifen/Richtungsfahrbahnen (zumindest ergibt sich aus der StVO nichts gegenteiliges)
* Dies dürfte auch auf Straßenstücken gelten, die nur eine einzige Richtungsfahrbahn haben (aka Einbahnstraßen)
* Der Überholte hat selbstverständlich das Rechtsfahrgebot zu beachten
* Es ist nirgendwo die Rede von einer Mindestfahrbahnbreite
* Rein gesetzlich spricht nichts dagegen, auf so einem Straßenstück, soferne es nicht unübersichtlich oder "zu schmal" ist, zu überholen.

Welche Grundlage gibt es also für diese Strafe?
Dabei sage ich damit noch nicht einmal, dass das ganze so stattgefunden hat - ein Herr, der sein Auto lieber "parkend durch den Verkehr bewegt" hat sich offenbar gestört gefühlt, dass ich seine wandelnde Pylone umfahren habe und offenbar hat er sich deshalb bemüßigt gefühlt, mich anzuzeigen.

Interessant ist, dass eine Anonymverfügung gekommen ist. Nachdem ich hier nicht um eine Stellungnahme o.ä. gebeten werde frage ich mich, ob das Usus ist, dass die Behörde "irgendeinem Dahergelaufenen" glaubt und halt mal eine Anonymverfügung verschickt, frei nach dem Motto "schauma mal, ob ers zahlt". Das will er definitiv nicht. Er hat aber natürlich Angst, dass es sich bei diesem "Dahergelaufenen" evtl. um einen Polizisten a.D. gehandelt haben könnte, der sich in der Situation halt kurz mal wieder in den Dienst versetzt hat und dann mit der Anzeige entsprechend "geamtshandelt" hat (kann er das? Ja, oder?). In dem Fall hätte ich wohl schlechte Karten, bzgl. "Aussage gegen Aussage"...
Damit käme ich durch das Zahlen der Anonymverfügung natürlich besser weg; a) kein Eintrag im Verwaltungsstrafregister, b) kein Streß mit dem Verwaltungsstrafverfahren, c) etwas billiger.
Die Behörde wird mir wohl nicht sagen, auf welcher Grundlage die Anonymverfügung erstellt wurde sondern mit Textbaustein "auf Strafverfügung warten" antworten...

Das widerstrebt mir aber natürlich |-D - denn gefährlich war dort rein gar nix... Der Typ war höchstens überrascht und hat sich dann gedacht "also das darf man ja sicher nicht dürfen, ich pack jetzt mal den Oberlehrersheriff aus"... ;)

Was sagt ihr dazu?

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....
Re(4): Überholen auf der Autobahnausfahrt
11.06.2015, 16:19:10

Um auch mal was positives zu sagen: Gut möglich, dass das in dem Beispiel
völlig gefahrlos war.

Und jetzt kommt's: Gut möglich, dass ich das auch gemacht hätte..! Ich ärger
mich nämlich auch mitunter über lahme Sackgesichter und überhol dann halt. Auf
einer Autobahnabfahrt wäre mir aber klar, dass ich im Unrecht bin. Ich bin
sicher kein Heiliger - vielleicht fahre ich auch mitunter bei Gelb
(grundgütiger!!) - aber ich bin mir dabei der Tatsache bewusst, dass ich
falsch handle, weiß aber, dass ich in dem Moment kein sicherheitstechnisches
Risiko eingehe - kommt halt immer auf die Situation an. Das einzige Risiko,
dass ich damit (bewusst) eingehe, ist, eine Strafe auszulassen. Kommt aber
praktisch nie vor...

Schau, wenn die Situation so sonnenklar wäre, würde ich hier nicht schreiben sondern auf die Strafverfügung warten und Einspruch erheben. Es ist aber im Leben nicht alles schwarz oder weiß und gibt es eben viele Faktoren, die die "beste Entscheidung" in diesem konkreten Fall beeinflussen.
Dazu kommt meine Neugier, weil es eben eine ziemlich "unübliche" Sache ist - das kann man schon daran erkennen, dass hier standfest behauptet wird, dass eine Ausfahrt "immer einspurig" ist, ohne dass diese Personen überhaupt die Definition eines Fahrstreifens kennen...

Auch ich begehe immer wieder wissentlich Übertretungen, weil in manchen Situationen gewisse Regeln einfach überhaupt keinen Sinn ergeben und ich nicht der Mensch bin, der stur und ohne etwas zu hinterfragen einfach "Befehle befolgt". Dabei bin ich auch nicht jemand, der erkenntisresistent ist und nicht über den Tellerrand blickt - so ist mir z.B. durchaus bewusst, dass Geschwindigkeitsbeschränkungen nicht nur aufgrund eines Gefährdungspotentials erlassen werden können, sondern z.B. auch aus Lärmschutzgründen. Mir wurde aber bei Geburt die Fähigkeit gegeben, selbständig denken zu können; daher bin ich auch nicht auf Vorschriften für jedes noch so kleine Detail angewiesen, um überleben zu können ;).
Auch beharre ich nicht auf meinem Recht, wenn es mir in einer Situation kaum Vorteile bringt, für einen anderen aber eventuell erhebliche Nachteile. Ein einzelnes Auto nähert sich dem Zebrastreifen, den ich überqueren will? -> Wird durchgewunken; wieso sollte man 1-40t Stahl herunterbremsen und wieder beschleunigen, wenn es für den anderen nur mit wenigen Sekunden Wartezeit verbunden ist? Also ja, ich kann auch warten... ;) Auch passiert es mir laufend, dass ich auf mein Recht verzichten muss, weil wiedermal jemand nicht aufgepasst hat oder extrem egoistisch agiert. Das überrascht mich aber in den seltensten Fällen, da in den allermeisten Fällen gut vorhersehbar. Daher komme ich auch kaum in Situationen, die wirklich gefährlich sind, da ich sie schon im Vorfeld entschärfe. Was auch dazu führt, dass es für mich bislang nie gereicht hat, mir den Aufwand anzutun, jemanden anzuzeigen.

Mir ist in den Situationen, in denen ich Vorschriften breche durchaus bewußt, dass ich dafür gestraft werden kann und beklage ich mich dann sicher nicht öffentlich darüber. Freilich ärgert auch das, denn Anzeigen bzw. Strafzetterl (btw. ein sehr seltenes Ereignis) kommen ja dann wohl von obrigkeitshörigen Personen oder sturen Regelbefolgern. Solche gibt es leider immer häufiger und bin ich immer wieder erschüttert, wenn Leute sich wundern, wie es zu einem Unfall kommen konnte, obwohl sie ja eh "brav alle Regeln befolgt" haben... Gesetze können halt nicht alles regeln und wenn man nicht die Fähigkeit hat, selbständig auf Situationen zu reagieren, dann ist man a) einer dieser gedankenverlorenen Eierbären, die mit Scheuklappen durch die Gegend nudeln "weil Papa Staat ja eh für jede Eventualität Vorkehrungen getroffen hat" und b) schepperts halt irgendwann.

In der konkreten Situation hatte ich natürlich auch erstmal Bedenken, da ich die StVO nicht auswendig kenne und die Definition eines Fahrstreifens und sämtlicher Überholge- und verbote nicht zum Abruf in Sekundenbruchteilen gespeichert habe. Aber den Hausverstand, schnelles Auffassungs- und Beurteilungsvermögen hab ich immer dabei: und demnach hat hier keine Gefahr bestanden, weil a) relativ langsam, b) breit, c) der andere mich wahrgenommen hat.

Bin noch immer unentschlossen zwischen dem "Schei$$draufkörberl" vom Kub und "der Mensch, der das angezeigt hat, kennt unsere Gesetze nicht und will sein Halbwissen aber mit aller Macht durchsetzen, wodurch ihm das mal im Namen der Republik zur Kenntnis gebracht werden sollte"... ;)

11.06.2015, 16:23 Uhr - Editiert von KILLI, alte Version: hier
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 (Yankee am 02.06.2015, 21:54:48)
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