Wieviel darf/kann man Miete verlangen, in Wien
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Re: Wieviel darf/kann man Miete verlangen, in Wien
30.06.2015, 20:20:40
nachdem bisher keiner hier sich getraut hat, deine Frage richtig zu beantworten, mache ich:
Wieviel darf man in Wien für Miete verlangen?
Richtige Anwort: soviel du wilslt, zum Beispiel, 100.000,00 Dollars pro m2, oder auch eine Million Euro.
Verlangen kannst du schon, bekommen, na jaaa... zwei paar Schuhe.
Also, überleg dir.
Ausnahme: Wenn das Mieobjekt dem MRG (sei zur Gänze oder gar teilweise) unterliegt, dann geht es nicht. Aber diese Einschränkung kann ich nur beurteilen, wenn du mir sagst, was für ein Mietobjekt du in Aussicht hast (Erteilung der Baubewilligung, gefördertes Bau, usw). So, rein theoretisch, Österreich ist frei!
Aber, wenn du mich fragst, was kann man bekommen als reine Hauptmietzins in Wien?
Der Marktpreis schwenkt von 5 bis 10 Euro pro m2, je nach Lage, Ausstattung, Zustand. Natürlich das ist keine Richtwertzins sondern Marktpreis, ob du das dann auch verlangen kannst, ohne dass dein Mieter dich zur Schlichtungsstelle durch die Nase zieht und seine Miete zurückholt, ist eine andere Frage.
Fazit: Wenn du die Absicht hast in Immobilien zu investieren, in Wien, rat ich ab Altwohnung zu erwerben. Die sind zwar oft billiger zu bekommen (insbesondere bei Versteigerungen), aber gewinnbringend kannst solche Budden nur abenteuerlich bewirtschaften. Für Neubauten (rein rechtlich Baubewilligungen, die nach 08.05.1945 erteilt worden sind) sieht schon besser aus.
Das sollstest du aber (wenn du nicht gut informiert bist) einen Makler, oder Rechtsanwalt, oder auch die VKI aufsuchen.

  
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Re: Wieviel darf/kann man Miete verlangen, in Wien
01.07.2015, 16:59:36
Meine Frage ist gibt es irgendwo Regelungen, Wenn ich mir eine Eigentumswohnung kaufe, was alles drinnen sein muss und um wie viel ich diese maximal vermieten darf ?

Erst mal bei denen nachsehen, die es wissen müssen:


Der österreichische Verband der Immobilienwirtschaft -> Recht -> Miete

Das Mietrechtsgesetz (MRG)

Das Mietrechtsgesetz (MRG) enthält einen sehr  weitreichenden Schutz des Mieters. Dies betrifft vor allem den Kündigungsschutz, Beschränkungen bei der Höhe des Mietzinses sowie den Schutz des Mietobjektes selbst. Fällt ein Mietverhältnis in den Anwendungsbereich des MRG, sind dessen Bestimmungen zwingend und können auch durch Vereinbarung nicht zu Ungunsten des Mieters abgeändert werden. Unterschieden wird zwischen Vollanwendung des MRG, bei welcher alle Bestimmungen des MRG angewendet werden müssen, und der Teilanwendung des MRG, bei welcher nur Teilbestimmungen des MRG angewendet werden (Teilausnahmen vom Mietrechtsgesetz).

In den Fällen, in denen die Bestimmungen des Mietrechtsgesetzes nicht anzuwenden sind, gelten die allgemeinen Bestimmungen des ABGB über Bestandverträge, d.h. über Miet- und Pachtverträge. Diese können, abgesehen von ganz wenigen Ausnahmen, durch Vereinbarung zwischen Mieter und Vermieter abgeändert werden.

Fällt ein Mietvertrag in den Anwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes, sei es in die Vollanwendung oder in die Teilanwendung, kann nicht vereinbart werden, das MRG nicht anzuwenden. Umgekehrt kann allerdings bei einer Teilanwendung oder Vollausnahme durchaus vereinbart werden, die inhaltlichen Bestimmungen des MRG dennoch anzuwenden.

Derjenige, der behauptet, dass das Mietrechtsgesetz nicht anzuwenden ist, muss dies auch beweisen.

...

Allgemeines zum Mietzins
...
Unterliegt ein Mietobjekt jedoch nur zum Teil oder gar nicht dem MRG, kann der Mietzins sowie seine Fälligkeit frei vereinbart werden. Die Höhe des frei vereinbarten Mietzinses unterliegt den Marktverhältnissen und bestimmt sich nach Angebot und Nachfrage. Die Grenze liegt etwa bei Sittenwidrigkeit, Irreführung, List, Zwang, Drohung, Wucher etc.
...


Wichtig ist also zu wissen, was du dir kaufen möchtest. Willst du dir eine Wohnung kaufen, die dem Vollanwendungsbereich des MRG unterliegt? Dann kannst du den Mietzins nicht frei wählen. Andernfalls schon.

EDIT: Wenn Lage und Schnitt der Wohnung stimmen, dann kann der Preis schon passen. Es fehlen, wie gesagt, die relevanten Details.

01.07.2015, 17:01 Uhr - Editiert von Betriebsdirektor, alte Version: hier
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