dringend - bausparvertrag frühzeitig kündigen
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dringend - bausparvertrag frühzeitig kündigen
02.07.2015, 13:35:51
hallo!

also gleich mal vorweg: ja, ich bin dumm und hätte mich genauer informieren müssen ;) das hab ich aber leider nicht, ich war naiv und hab mir von der freundlichen bankberaterin was aufschwatzen lassen.
eigentlich wollte ich nur einen teil meines geldes als bausparvertrag anlegen und den rest auf ein normales sparbuch legen, sie verführte mich aber mit den leeren versprechungen von toller rendite und blah blah. falls ich frühzeitig das geld für eine wohnung brauch kann ich den einfach kündigen ohne verluste, sagte sie damals.

tja, ein knappes halbes jahr später ists jetzt soweit. ich muss küche + bad renovieren und bräuchte dafür mein geld. ich hab insgesamt 3 bausparer (ich trottel), einen davon will ich auflösen, die restlichen zwei behalten.

also heute hin zur bank, dort wurde mir ein verlust von fast ca 160€ ausgerechnet (10.000 hatte ich eingezahlt). ich finds inakzeptabel, hätte sie mich damals genauer darüber aufgeklärt hätte ich niemals mein ganzes geld als bausparer angelegt.
sie war heute sehr bemüht für eine lösung zu sorgen (das problem soll wüstenrot und nicht die bank sein), und ihre lösung ist folgende:

die bank erstattet mir die verwaltungsgebühr und was alles anfällt, ich muss aber mein girokonto zu ihnen wechseln. 10€ im quartal sind die kosten (laut netz allerdings 0€ bei 880€+ saldo, das würde ich denke ich schaffen), handy im wert von 150€ gibts geschenkt. eigentlich hatte ich geplant zur easy bank zu wechseln weils da ja kontoführung + kreditkarte gratis gibt. ich find diesen deal auch irgendwie.... weiß nicht, ich seh den fehler nunmal vorwiegend bei ihr, sie hätte mich ausführlich informieren müssen, oder seh ich das falsch? ich hatte ja schließlich sogar genau nachgefragt. natürlich ists auch ein großes entgegenkommen von der bank, aber ich weiß nicht obs sinnvoll ist.

ich werd wohl nochmal selbst bei wüstenrot anrufen und die genauer ausfragen, aber prinizpiell ärgert mich das ganze einfach. das war auf jeden fall mein letzter bausparvertrag ;)

was sagt ihr? soll ich den deal eingehen oder gibts noch irgendeinen weg anders an mein geld zu kommen?



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Re(2): dringend - bausparvertrag frühzeitig kündigen
02.07.2015, 13:56:52
Warum ist jemand anderer schuld


Schuld ist relativ...habe ich einen Bankberater gehe ich mal davon aus das ich diesem vertrauen kann. Auch sei erwähnt: nicht alles was man liest versteht man auch richtig und damit sich die Banken im Ernstfall gut rausreden können ist auch alles bewusst sehr kompliziert geschrieben.

Sicher, wenn man es nicht versteht könnte man nachfragen, was aber wenn man meint man würde es verstehen? Dann fragst auch nicht nach..

Und so lesen sich die Leute dann Dinge durch, manche fragen den Berater der einem eben Irgendwas erzählt. Mündlich...eh klar....dann wird noch darauf verwiesen das bestimmte Stellen im Vertrag " nur aus rechtlichen Gründen so sein müssen man sich darüber aber keine Gedanken z machen braucht" und wenn der Berater dann noch ein Bekannter oder Schulfreund ist, was sehr oft der Fall ist, schliesst man eben ab...

Zahl die 160€, verbuche es als Lehrgeld.


das sehe ich wie du, hab ich auch damals in meinem Fall so gemacht. Ich hab aber auch gelernt wie es mit der Ehrlichkeit meines BEraters aussieht und auch mit der Seriosität meiner Bank...und gewechselt. Und ich würde mich nie wieder auf einer Bank beraten lassen. Denn so man kein Fachmann ist kann man eine seriösen nicht von einem unseriösen Berater unterscheiden (was seine Fachkenntnis betriff) denn könnte man das könnte man auch gleich ohne Bank veranlagen...

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Re(4): dringend - bausparvertrag frühzeitig kündigen
02.07.2015, 14:09:38
wenn man einen längerfristigen Vertrag vorzeitig auflöst sollte doch
eigentlich für jeden klar sein dass da irgendwelche Kosten entstehen.


schon klar...mir wurde aber zb etwas "verkauft" und zwar ganz klar mit der Aussage "mündelsicher" mir wurde lang und breit erklärt das man sich hier auf der Sicherheitsstufe eines Sparbuches bewegt uswusw....ja ich hatte damals zu wenig Ahnung, darum hab ich der Bank meines Vertrauens vertraut...mir wurde erklärt das die Gebühren nach einem jahr wieder "verdient" sein werden...

Das dem nicht so war-überflüssig zu erwähnen...nach 2 Jahren waren über 600€ verloren, zum Glück hab ich dann vorzeitig beendet = Lehrgeld bezahlt, Bank gewechselt und muss nun immer lachen wenn mir jemand etwas von der Bank seines Vertrauens erzählt.

Witzigerweise lernte ich ein paar Jahre später einen Radfahrer kennen der stell. Filialleiter einer BAWAG war, dem hab ich die Story erzählt und er hat mir gesagt das jeder wusste wie sich das entwickeln werde, die Vorgabe aber ganz klar war das dieses Produkt an den Mann zu bringen sei.
Die Bank hat über die Gebühren verdient, der Kunde hat eben "etwas" verloren...

Ebenfalls witzig: der Kerl hat sich dann entschieden die Bank zu verlassen weil er sagte er hätte nicht verantworten können seinen Kunden sowas anzudrehen...

Dieser Beitrag bezieht sich auf eine ältere Version des beantworteten Postings!
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AGB Bitte Groß/Kleinschreibung beachten!
02.07.2015, 18:23:08
anhand der Fragen erscheint es mir so, als hätte der Kunde hier bis heute die Vertragsbedingungen nicht gelesen. Warum man darüber extra "aufklären" soll, wo doch die AGB eh nur ein paar Seiten sind und die Bedingungen zur vorzeitigen Rückzahlung auf der ersten Seite stehen, ist mir nicht nachvollziehbar: https://www.bankaustria.at/files/BausparkasseWuestenrot-Bedingungen.pdf

§5 AGB: Der Verwaltungskostenbeitrag beträgt bei Zuteilung ½ % der Vertragssumme, bei Kündigung oder einer aus einem anderen Grund erfolgenden Auflösung des Bausparvertrages ergibt sich eine degressive Staffelung wie folgt: der Verwaltungskostenbeitrag beträgt bei einer Kündigung im ersten und zweiten Laufzeitjahr 0,75 %, im dritten Laufzeitjahr 0,60 %, im vierten Laufzeitjahr 0,45 %, im fünften Laufzeitjahr 0,30 % und im sechsten Laufzeitjahr 0,15 % der Vertragssumme. Der Verwaltungskostenbeitrag ist bei Zuteilung bzw. Kündigung oder einer aus einem anderen Grund erfolgenden Auflösung des Bausparvertrages fällig und wird dem Konto angelastet. Ist das Bausparguthaben niedriger als der Verwaltungskostenbeitrag, so beschränkt sich dieser auf das vorhandene Guthaben.
Wird der Bausparvertrag ohne Inanspruchnahme eines Bauspardarlehens nach einer sechsjährigen Sparzeit gekündigt oder aus einem anderen Grund aufgelöst, so entfällt der Verwaltungskostenbeitrag von 0,15 % der Vertragssumme...


daraus ergeben sich bei VS 10.000€ 75€ Verwaltungsgebühr. Wahrscheinlich ist hier die VS höher? Man kann es allerdings mit Bitten probieren, einen Teil ohne Kostenbeitrag vorzeitig zurück zu bekommen:


§ 13 Kündigung und Rückzahlung des Bausparguthabens
Es steht der Bausparkasse frei, Bausparern, die sich in einer vorübergehenden Notlage befinden, Teile ihres Bausparguthabens ohne Kündigung zurückzuzahlen.


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