Re: Stellungnahme zum neuen § 283 notwendig?
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Re: Stellungnahme zum neuen § 283 notwendig?
14.01.2016, 15:51:18
(1) Wer öffentlich auf eine Weise, die geeignet ist, die öffentliche Ordnung zu gefährden, oder wer für eine breite Öffentlichkeit wahrnehmbar zu Gewalt gegen eine Kirche oder Religionsgesellschaft oder eine andere nach den Kriterien der Rasse, der Hautfarbe, der Sprache, der Religion oder Weltanschauung, der Staatsangehörigkeit, der Abstammung oder nationalen oder ethnischen Herkunft, des Geschlechts, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung definierte Gruppe von Personen oder gegen ein Mitglied einer solchen Gruppe ausdrücklich wegen dessen Zugehörigkeit zu dieser Gruppe auffordert oder aufreizt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren zu bestrafen.

(2) Ebenso ist zu bestrafen, wer für eine breite Öffentlichkeit wahrnehmbar gegen eine in Abs. 1 bezeichnete Gruppe hetzt oder sie in einer die Menschenwürde verletzenden Weise beschimpft und dadurch verächtlich zu machen sucht.


hmmmmm
Im Moment geht die öffentliche Gefährdung ja wohl nicht von Einzelpersonen aus diesem Forum, sondern Personengruppen an öffentlichen Plätzen aus. Und zwar von Personengruppen, die (da illegal hierher gekommen) zu einem guten Teil einfach nicht hier sein sollten und die zu einem Großteil einer ganz bestimmten Form der geistigen Unzurechnungsfähigkeit leiden (also Lehren eines ganz bestimmten alten rosa Einhorns mit Bart anhängen).

Das kannst jetzt gerne ZARA melden. Der Wahrheitsbeweis ist ja leicht anzutreten.

mfg
AVS


statt https://forum.geizhals.at/t809723,6942576.html#6942576


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