Gewidmetes Bauland - Wasserversorgung
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Re: Gewidmetes Bauland - Wasserversorgung
15.02.2016, 20:33:35
Welches Bundesland? (Wir leben in einem Föderalstaat mit 9 verschiedenen Gesetzen)

für NÖ: (kenne aber die Struktur deiner Gemeinde und der Genossenschaft nicht, sollen nur allg. Anmerkungen sein)
1. Eine Wasserversorgung hat grundsätzlich nix mit der Widmung zu tun (hängt natürlich auch davon ab, wie alt diese Widmung schon ist; in vielen Bereichen werden immer noch Hausbrunnen benutzt; bei zentralen Wasserversorgungen hat normalerweise die Gemeinde auch die Hände im Spiel und die möchte eigentlich soviel Bewohner wie möglich bekommen...). Ich kenne keinen Fall, in dem das Trinkwasser der limitierende Faktor war (ganz anders ist das beim Abwasser)
2. Die Wassergenossenschaft muss mit dem Reihenhaus ja eh nicht einverstanden sein. Sie muss nur die benötigte Anschlussleistung erbringen können.
3. Ob dort Reihenhäuser errichtet werden können kann dir die Baubehörde bzw. das Bauamt mitteilen. Diese Prüfen, ob dein Vorhaben der Bauordnung entspricht. Zur Abklärung der benötigten Abschlussleistungen der techn. Infrastruktur sind aber doch die einzelnen Anbieter zu befragen. Wenn dann auch technisch nix gegen die Realisierung des Projektes spricht, wird sich die Genossenschaft auch nicht dagegen wehren können (denke ich).
4. Ein Bebauungsplan hat auch nix mit der techn. Infrastruktur (Trinkwasser, Abwasser, Gas, Strom, Telefon) zu tun.
5. Aktuell sieht es so aus, dass bei neu zu widmendem Bauland schon sehr auf die "funktionsgerechte" Wasserversorgung geachtet wird. Hilft dir in deinem Fall aber nicht weiter.

Lange Rede kurzer Sinn:
Welchen Zweck hat die Genossenschaft? Frag dort mal nach. Nur weil irgendwer irgendetwas nicht will, heißt das noch lange nicht, dass das rechtens ist.

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