Telearbeitsplatz
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Re(10): Telearbeitsplatz
29.02.2016, 14:01:11




irgendwie steige ich bei deinem job nicht ganz durch


da haben wir beide das selbe Problem |-D

brauchst du die 2 pc's wirklich für die Firma? weil die Firma dir ja nur einen
labtop zum arbeiten zur verfügung stellt und keine serverlandschaft für daheim


Meine Firma ist keine IT Firma und hat Probleme zu verstehen was ich für meine Arbeit brauche.
Meine Firma gibt mir nur den Firmenlapi und meint damit könnte ich arbeiten. Ich kann auf diesem Rechner nix installieren, hab keine Virtualisierungsumgebung uswuswuswusw. Das Ding ist für meinen Job quasi unbrauchbar.

Meinem Chef ist bewusst das dies totaler Blödsinn ist, darum hab ich einen weiteren Rechner "hintenrum" erhalten (Top Gerät-leistungshungrig) den ich nun für meine Arbeit nutze. Und dann nutze ich auch noch meinen PrivatPC-den eigentlich sogar am meisten.

Den PrivatPC geb ich übrigens beim Steuerausgleich auch an...mit 80% beruflicher Nutzung.

Weiters habe ich einen Server in einem Rechenzentrum, ebenfalls inoffiziell.



Die Server sind Geräte die ich immer wieder mal zu Hause vorbereite bevor ich damit zu Kunden fahre. Im Moment kommts aber ebn vor das ich 3-4 Pcs laufen habe.

Ich zahl im Moment schon über 70€ Strom, wohne alleine, koche nicht und hab auch keine Waschmaschine und auch keinen Fernseher und keine Gefriertruhe.

Meine Stromkosten entstehen also durch die Pcs und das ich dafür nix bekomme passt mir einfach überhaupt nicht.




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Re: Telearbeitsplatz
02.03.2016, 14:37:46
natürlich gibts in ö regelungen dafür.
kollektivvertrag, kennst? :D

wir haben vor kurzem einen telearbeiter eingstellt und uns deswegen schlau gemacht. wir sehen ihn  eher als partner und daher wollen wir keine benachteiligung im arbeitsre sinn.

===[http://wko.at/ubit/it-kv/online_kv_neu1.htm#4.2 §4 II. Verteilung der Normalarbeitszeit]===
zu vereinbaren
*fiktive tägliche Normalarbeitszeit -> max. 9h

===[http://wko.at/ubit/it-kv/online_kv_neu1.htm#8 § 8.4 Dienstreisen außerhalb der Normalarbeitszeit]===
b) Vergütungen für passive Reisezeit (Mitfahrer im KFZ, Zug, Flugzeug etc.) werden durch Betriebsvereinbarung bzw. in Betrieben ohne Betriebsrat in schriftlicher Einzelvereinbarung geregelt.

*Grundsätzlich muss dafür nichts bezahlt werden (lt. KV frei vereinbar), übliche Vereinbarung ist aber 50% des Normalstundensatzes.


===[http://wko.at/ubit/it-kv/online_kv_neu1.htm#9.1 §9 I. Telearbeitsplatz]===
*(2) Begriff:
**[...] Der Ort, die Erreichbarkeit, die Arbeitsmittel und die Aufwandsentschädigungen für den Telearbeitsplatz müssen vorher schriftlich vereinbart werden.

===[http://wko.at/ubit/it-kv/online_kv_neu1.htm#9.2 §9 II. Arbeitszeit und Arbeitsstätte]===
*(1) Umfang der Arbeitszeit:
**[...] Die Erreichbarkeit des Dienstnehmers am Telearbeitsplatz muss vereinbart werden.
*(2) Aufteilung der Arbeitszeit auf die Arbeitsstätten:
***Die Aufteilung der Arbeitszeit zwischen betrieblicher Arbeitsstätte und Telearbeitsplatz ist schriftlich zu vereinbaren ([http://wko.at/ubit/kv/itkv_anhang4_2009_2010.pdf Anhang IV]).


===[http://wko.at/ubit/it-kv/online_kv_neu1.htm#9.4 §9 IV. Arbeitsmittel]===
(1) Die erforderlichen EDV- und kommunikationstechnischen Arbeitsmittel für den Telearbeitsplatz werden für die Zeit des Bestehens dieser Arbeitsstätte vom Dienstgeber zur Verfügung gestellt. Sollten im Ausnahmefall Arbeitsmittel vom Dienstnehmer im Einvernehmen mit dem Dienstgeber beigestellt werden, so werden die Aufwände gegen Nachweis erstattet.
===[http://wko.at/ubit/it-kv/online_kv_neu1.htm#9.5 §9 V. Kostenerstattung]===
(1) Dem Dienstnehmer sind alle im Zusammenhang mit seinem Telearbeitsplatz erwachsenden Aufwände gegen Nachweis zu ersetzen. Anstelle des Nachweises können Pauschalerstattungen vereinbart werden.


*[http://wko.at/ubit/it-kv/online_kv_neu1.htm#9.2 §9 Telearbeitsplatz]
**(3) Gutstunden und Überstunden:
***Alle über die geltende Normalarbeitszeit hinausgehenden Arbeitszeiten müssen, unabhängig von der Arbeitsstätte im Voraus von dem Dienstgeber entsprechend den betrieblichen Regelungen angeordnet sein, um als solche anerkannt zu werden.
**(4) Fahrzeiten:
***Fahrzeiten zwischen betrieblicher Arbeitsstätte und Telearbeitsplatz gelten als nicht betriebsbedingt und finden keine Anrechnung, es sei denn, dass es sich dabei um Dienstreisen/Dienstfahrten handelt, die nicht in der vorgenommenen Aufteilung zwischen betrieblicher Arbeitsstätte und Telearbeitsplatz begründet sind und die aufgrund geltender betrieblicher Regelungen abzugelten wären. Wird ein Dienstnehmer aufgefordert, während seiner außerbetrieblichen Arbeitszeit in die betriebliche Arbeitsstätte zu kommen, wird die Arbeitszeit nicht unterbrochen.
*[http://wko.at/ubit/it-kv/online_kv_neu1.htm#9.6 VI. Reisekosten und Aufwandsentschädigungen]
**(1) Reisekosten und Aufwandsentschädigungen zwischen betrieblicher Arbeitsstätte und Telearbeitsplatz werden nur erstattet, wenn durch die Abweichung von der vorgenommenen Aufteilung zwischen betrieblicher Arbeitsstätte und Telearbeitsplatz Dienstreisen/Dienstfahrten entstehen.
**(2) Reisekosten und Aufwandsentschädigungen zwischen Betrieb und Telearbeitsplatz werden nicht erstattet.
*Telearbeitsplatz (5) Dienstnehmerhaftpflicht:
**Das Dienstnehmerhaftpflichtgesetz wird auf im Haushalt lebende Personen des Dienstnehmers am Telearbeitsplatz analog angewendet.


conclusio:
du musst am telearbeitsplatz gleich gestellt werden wie im büro.
ergonomische beleuchtung, ergonomischer arbeitsplatz (sessel, tisch, maus, tastatur usw) müssen bereitgestellt oder mitfinanziert werden, wenn vorhanden.

du musst weiterhin im betrieb eingegliedert sein. heißt: regelmäßiges mitarbeiten/meeting im büro (nicht homeoffice)

für dich gilt nach wie vor as DNHG.
wenn dir das serverkastl runterfällt,bezahlst du weder den server noch haftest du für die beschädigung am boden.
hätt dir ja auch im (externen) büro passieren können. da zahlst ja auch nix.
das geht bei der telearbeit sogar so weit, dass deine freundin/dei wg-kolleg/dein kind usw das kastl hätt runterhauen können und dennoch zahlt die firma.
das is re dogmatisch logisch: warum sollst du as risiko tragen?

jeder (gscheite) arbeitgeber is eh versichert. is eahm also wurscht.


02.03.2016, 14:40 Uhr - Editiert von reso, alte Version: hier
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Re(3): Telearbeitsplatz
10.03.2016, 20:30:17
Deine Auflistung ist schön, aber schießt am Thema vorbei. Wo sind da jetzt meine Nachteile? Bin ich ein trotziges kleines Kind, dass seinem AG nur böses wünscht?

und bist auch nach der Arbeit noch immer im Büro.


Dafür erhält der AG in den meisten Fällen permanente Erreichbarkeit. Denn wer
einmal aus dem Büro verschwindet ist "Weg", aber im Home-Office bist immer
anwesend ....


Simpel zu lösen -> DualSim Handy oder billige Gurke. Mit Dienstschluss wird die ans Ladegerät gehängt und abgedreht.

Der AG die Räumlichkeiten.

Der AG Strom und Heizung, zusätzlich spart der Staat etwaige
Pendlerpauschalen.

Der AG die Reinigung der Räumlichkeiten.


Ja, aber wo ist das jetzt MEIN Nachteil? Heizen muss ich so oder so, und über den Strom der abgegolten werden sollte haben wir schon gesprochen. PP haben viele Leute nicht (ich fahr auch jeden Tag knappe 9 km pro Strecke, damit muss ich auch 1x im Monat tanken und krieg nix), ausserdem deckt das PP sowieso nur einen Teil der echten KFZ Kosten ab.

Der AG etwaige Beteiligungen an Ausgaben für Arbeitskleidung, der Staat
etwaige Rückzahlungen für Geltendmachung in der Arbeitnehmerveranlagung.


Auch wieder kein Nachteil? Wenn ich mir eine Arbeitshose kaufen muss um 100 Euro, und der AG muss davon 50 € zahlen, und für die 50 Rest kann ich mir nochmal 15 Euro Steuer zurück holen, kostet mich die Hose trotzdem noch 35 Euro. Wenn ich sie gar ned brauch, dann kostet sie mich 0.


Der AG braucht sich damit nichtmal mehr um Mikrowelle und Eiskasten für die
Arbeitsstätte sorgen, geschweige denn eine Kantine oder gar Ausgaben für -
sowieso begünstigte - Essensbons.


Die Mikro und den Eiskasten hab ich ja sowieso daheim, das ist auch kein Nachteil für mich. Und wenn ich mir um umgerechnet 3-4 Euro ein ordentliches und frisches Mittagessen kochen kann, hab ich mehr davon als die 1,10 Steuerfrei für Essensbons (oder 4,40 für festgelegte Gaststätten in Betriebsnähe).

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