Re(4): Versicherung (über KK) lehnt Abschleppkosten ab
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Versicherung (über KK) lehnt Abschleppkosten ab
06.06.2016, 14:22:44
Ich bin über die Sparkassen Falstaff Visa Karte für Abschleppkosten versichert. Theoretisch. Ich wollte mit dem Auto zum Flughafen (20 Kilometer) und von dort nach Bratislava fahren.

Inwiefern ich die Bedingungen nicht erfülle verstehe ich nicht, 2 und 4 treffen in meinem Fall zu.

Die Versicherung übernimmt mir die Kosten für die Abschleppung aus der Tiefgarage nicht (Servolenkung ausgefallen), mit Hinweis auf die folgenden Bedingungen:

Artikel 20 Abschleppkosten- Versicherung
Ersetzt werden die Kosten des Abtransportes eines im Besitz der versicherten Person befindlichen
Kraftfahrzeuges, sofern diese Person Lenker des Kraftfahrzeuges war, welches seine Fahrt aufgrund
einer Panne (Brems-, Betriebs oder Bruchschaden) oder eines Unfalles nicht unmittelbar fortsetzen
kann, bis zu einer Höhe von 10% der Versicherungssumme für das Reisegepäck.
Die Kosten für eine allfällige Bergung einschließlich der Kosten für die An- und Abfahrt des
Bergefahrzeuges sind auf den vorgenannten Betrag anzurechnen.

Weiters nennt mir die Sachbearbeiterin folgende Bedingungen:

2. Der Versicherungsschutz gilt für alle Reisen mit einem Ziel von mindestens 20 km Entfernung ab Ortsgrenze vom Ausgangsort (Ausnahme: Reisekrankenversicherung und Auslandsreiseabbruchversicherung siehe Abschnitt E und F).
4. Der Versicherungsschutz beginnt mit dem Verlassen des Wohnortes, des Zweitwohnortes oder des Ortes der Arbeitsstätte zum unmittelbarem Antritt einer Reise und endet mit der Rückkehr dorthin oder mit vorherigem Ablauf der Versicherung, jedoch spätestens am 120.Tag, 24 Uhr MEZ (s Visa Card Gold, s MasterCard Gold, s Visa Card Business Gold, s Visa Card Falstaff, s Visa Card GÖD Gold) bzw. 180.Tag, 24 Uhr MEZ (s Visa Card Platinum, s MasterCard Platinum, s Visa Card Business Platinum und AesculapCard) nach Reisebeginn.
(Allgemeine Reiseversicherungsbedingungen, ARVB 2013, Art. 2 Pkt. 4)

Cliffnotes:
Versicherungsumfang deckt Abschleppkosten
Versicherung zahlt meine Abschleppkosten nicht, weil Bedingungen nicht erfüllt waren

Überlese ich etwas, verstehe ich etwas falsch, oder windet sich die Versicherung mit irgendeinem Schlupfloch da heraus? Ich kann alles belegen, kann Flugdaten, Reparaturrechnung, Abschleppbeleg, Mietwagenvertrag (Ersatz) etc. alles vorlegen...

Bei wem kann ich mich beschweren? Bringt mir der ÖAMTC etwas, oder vielleicht doch eher das Salzamt? Es geht nur um €150, aber mir geht es da mehr ums Prinzip...

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