Re: Kat. D, Vermieter soll Therme ersetzen...
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Re: Kat. D, Vermieter soll Therme ersetzen...
24.06.2016, 00:57:38
Was meint ihr dazu, geht das durch? Novelle gab es ja erst im Vorjahr, aber
das ist ein Sonderfall...

Selbstverständlich geht es durch. Die am 01.03.2015 in Kraft getretene WRN 2015 umfasst auch vor dem 01.01.2015 abgeschlossene Mietverhältnisse. Wenn eine Therme mitvermietet ist, dann fällt sie seither in die zwingende Erhaltungspflicht des Vermieters, das heißt der Vermieter hat bei erforderlicher Kompletterneuerung diese Kosten zu übernehmen (nicht aber die Kosten von laufenden Reparaturen oder Wartungen, die er dem Mieter vertraglich überbinden kann).

Entgegen der Aussage hier im Thread, dass der Mieter die Kosten erst bei Mietende und unter Berücksichtigung einer jährlichen Abschreibung (10%) geltend machen kann, muss der Vermieter diese Kosten sofort übernehmen. §10 MRG beinhaltet "nützliche Verbesserungen". http://www.jusline.at/10_Ersatz_von_Aufwendungen_auf_eine_Wohnung_MRG.html

Eine aufgrund Totaldefekt fehlende Warmwasserbereitung oder gar Heizung zu erneuern ist aber keine nützliche Verbesserung, sondern eben eine gesetzlich zwingende Erhaltungspflicht des Vermieters.

In der Praxis wird es am besten sein, wenn der Vermieter den Austausch selber beauftragt, dann erspart man sich Diskussionen über die Gleichwertigkeit oder "woanders wäre es viel billiger gewesen".
Der Mieter hat die Möglichkeit, ab Bekanntgabe des Defekts Mietzinsminderung geltend zu machen, so entsteht ein wirtschaftlicher Druck auf einen allenfalls unwilligen Vermieter.

WB.



-- Inhaltsstoffe: Kompetenz, Erfahrung, Halbwissen, Hörensagen. Kann Spuren von Ironie enthalten.
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