Re(6): Ablauf von Fenstertausch bei Mietwohnung
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Re(6): Ablauf von Fenstertausch bei Mietwohnung
10.10.2016, 00:37:14
Also hast du eine Genossenschaftsmietwohnung. Da wird üblicherweise VOR
Durchführung von Sanierungsmaßnahmen informiert, die Mieter haben
Einspruchsrechte usw. So gesehen bist du mit deinem Fensterthema reichlich
spät dran.


Weils ein hin und her war. Zuerst war ja nur das Streichen der Fassade geplant. Mittendrin hieß es plötzlich Stopp, wir brauchen auch neue Fenster. Daraufhin gabs dann vom Hausmeister ein Schreiben an die Genossenschaft, dass alle Mieter keine neuen Fenster als nötig erachten. Aber irgendwie hat sich die Hausverwaltung durchgesetzt und dann hieß es, dass doch neue Fenster kommen, mit dem Argument der Ersatzteilbeschaffung. Und irgendwann war dann plötzlich schon das Bauunternehmen da und hat die Fenster vermessen. Ich hab davon auch nur zufällig von meinem Nachbar erfahren, weil ich an dem Tag no na ned in der Arbeit war. Und dann warn die Fenster auch schon bestellt.

Wenn es aus dem EVB bezahlt wird, dann sollte dir der Umbau doch besonders
recht sein. Denn das Geld ist längst einbezahlt, da ist es doch schön, wenn du
selber auch Nutznießer von Investitionen wirst und du nicht quasi für künftige
Mieter einbezahlt hast.


Nur könnte ich mir sinnvollere Dinge vorstellen als neue Fenster. Eine fix eingebaute Klimaanlage in der Wohnung wär vermutlich auch nicht wesentlich teurer und würde wirklich den Wert der Wohnungen steigern und einen Komfortgewinn bringen.

BTW glaube ich nicht recht, dass es aus dem EVB (Reparaturfond) bezahlt wird. Denn solche Gesamtmaßnahmen kosten derart viel, dass sie nicht aus dem
normalen EVB bezahlbar sind. Es wird eher so sein, dass ein gefördertes
Darlehen aufgenommen wird (bei uns in OÖ 15 Jahre Laufzeit).


Doch, laut Genossenschaft werden sie aus dem Reparaturfond bezahlt.

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.  Re: Ablauf von Fenstertausch bei Mietwohnung  (Ykä am 08.10.2016, 22:10:39)
 

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