Re(3): Restwert nach Unfall
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.  Re: Restwert nach Unfall  (Arnold am 07.11.2016, 00:20:28)
.  Re: Restwert nach Unfall  (zeddicus am 07.11.2016, 09:13:59)
.  Re: Restwert nach Unfall  (teuflisch am 07.11.2016, 14:08:06)
..  Re(2): Restwert nach Unfall  (User150576 am 07.11.2016, 15:42:26)
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Re(3): Restwert nach Unfall
07.11.2016, 19:31:44
Ich werde nun keine Endlosdiskussion starten da es mir Schade um meine Zeit ist. Nur soviel, wenn der Verfasser dieses Themas schreibt, die Versicherung des Unfallverursachers sieht in seinem KFZ einen Totalschaden, so hat sie dessen tatsächlichen Zeitwert zu ersetzen.

Es ist sicherlich nicht die Aufgabe des Geschädigten das Wrack noch zusätzlich selbst zu veräussern, um auf den tasächlichen Restwert zu kommen. Sobald die Versicherung bzw. deren Sachverständiger sagt es ist ein wirtschaftlicher Totalschaden hat diese mir den aktuellen Zeitwert zu bezahlen und das Wrack geht in ihren Besitz über, sie kann mir ein Angebot einens Interessenten der Wrackbörse mitteilen der das Wrack um einen vereinbarten Preis abkauft. Dieser reduziert dann den Restwertbetrag der Versicherung um eben diese Summe.

Falsch ist deine Aussage, ich als Geschädigter muss mich um das Wrack und dessen Verkauf kümmern um auf den tatsächlichen Zeitwert zu kommen, das ABGB regelt das ganz klar.

Eine Versicherung und ihr Sachveständiger werden immer versuchen, die zu ersetzende Schadenssummme so gering wie möglich zu halten. Daher sollte man im Zweifelsfall immer einen eigenen Sachverständigen hinzuziehen, diesen hat die Versicherung des Unfallverursachers zu bezahlen, auch das regelt das ABGB!


Als Unfallgeschädigter hat man laut ABGB das Recht auf folgendes:

Bezahlung des Unfallschadens, so als wäre er nie gewesen (bei Totalschaden immer ein Verlust für den Geschädigten da er ein neues Fahrzeug braucht das selten weiger als das aktuelle kostet)

Recht auf einen eigenen Sachverständigen, den die Gegnerversicherung zu bezahlen hat

Recht auf Rechtsanwalt meine Wahl, um meine Rechte zu wahren, den die Gegnerversicherung nach geltenden Gebührenregeln zu bezahlen hat.

Bezahlung von frustrierten Aufwendungen...

Du kannst dich hier gerne deine Spässchen machen, es ändert nichts an den gesetzlichen Bestimmungen.

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