mylemon.at rundum-sorglospaket
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Re(7): mylemon.at rundum-sorglospaket
28.12.2016, 12:31:13
bei Gewährleistung kann man im Schadensfall sofort schriftlich eine zeitliche
Frist festmachen bis hin zur völligen
Rückerstattung.

so wie ich das versteh (https://de.wikipedia.org/wiki/Gew%C3%A4hrleistung#Verbesserung_und_Austausch  oder http://www.rechtsfreund.at/garantie.htm  oder http://europakonsument.at/de/page/gewaehrleistung-oesterreich ) hättest als konsument in erster linie (=primäre gewährleistungsbehelfe) die wahlfreiheit verbesserung/reparatur ODER austausch zu fordern

erst danach (sekundäre gewährleistungsbehelfe) kannst preisminderung oder wandlung fordern

der witz sind halt die vielen wenn und aber bzw begriffe und floskeln die interpretationsspielraum lassen %-)

http://europakonsument.at/de/page/gewaehrleistung-oesterreich

Folgen eines Mangels: Verbesserung, Austausch, Preisminderung oder Wandlung

Im Rahmen der Gewährleistung haben Sie ein Recht auf Verbesserung, Austausch, Preisminderung oder Wandlung. Allerdings wird der Verbesserung und dem Austausch gegenüber den anderen beiden Behelfen Vorrang eingeräumt. Dabei hat der Verbraucher die Wahl, Austausch oder Verbesserung der mangelhaften Sache zu begehren.
Ist der Austausch für den Unternehmer mit unzumutbar hohen Kosten verbunden, so kann er die Verbesserung der mangelhaften Sache anbieten. Andererseits kann der Unternehmer auch den Austausch der Sache anbieten, wenn die Reparatur für ihn mit solchen Kosten verbunden wäre. Sowohl der Austausch, als auch die Verbesserung sind in angemessener Frist vorzunehmen.

Preisminderung oder Wandlung (Vertragsaufhebung) kann der Verbraucher verlangen, wenn

*) eine Verbesserung oder ein Austausch unmöglich ist
*) die Verbesserung oder der Austausch für den Vertragspartner (Verkäufer) mit einem unverhältnismäßig  hohen Aufwand verbunden ist
*) wenn der Vertragspartner die Verbesserung oder den Austausch ablehnt oder nicht in angemessener Frist vornimmt
*) wenn die Verbesserung oder der Austausch für den Übernehmer mit erheblichen Unannehmlichkeiten verbunden wäre
*) wenn die Verbesserung oder der Austausch aus Gründen, die in der Person des Vertragspartners liegen, unzumutbar wäre


mein verständnisproblem liegt jetzt im umstand, dass der austausch einerseits ein primärer gewährleistungsbehelf ist aber bei mylemon 3,75% vom warenwert kosten soll, zumindest wenns laut erklärungstext mylemon "sofort" und "unbürokratisch" von statten gehen soll

vielleicht macht in der praxis nur das "sofort" den kleinen aber feinen unterschied, ich hab kein problem damit ein paar tage auf den austausch zu warten aber ich hätt sehr wohl eines wenn "verbesserung" aka reparatur 3-6 wochen in anspruch nimmt (und im worst case der mangel nicht mal behoben wurde, wer kennt sie nicht die probleme mit den diversen lokalen servicebuden der international vertreibenden hersteller)



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Re(2): mylemon.at rundum-sorglospaket
28.12.2016, 13:08:10
es ist Entscheidung des Händlers, wie er seiner Gewährleistungspflicht
nachkommt.

Das stimmt nicht, zumindest nicht seit 2002. Der Käufer (im Gesetzestext "Übernehmer" genannt) hat die Wahl, ob er Verbesserung oder Austausch will. Er trifft also die grundsätzliche Entscheidung, nicht der Verkäufer (im Gesetzestext "Übergeber" genannt). Dabei ist immer vorauszusetzen, dass sich die beanstandete Ware in einem durch nicht mehr als den bestimmungsgemäßen Gebrauch geminderten Zustand befindet.

"Rechte aus der Gewährleistung"

§ 932. (1) Der Übernehmer kann wegen eines Mangels die Verbesserung (Nachbesserung oder
Nachtrag des Fehlenden), den Austausch der Sache, eine angemessene Minderung des Entgelts
(Preisminderung) oder die Aufhebung des Vertrags (Wandlung) fordern.

(2) Zunächst kann der Übernehmer nur die Verbesserung oder den Austausch der Sache verlangen, es sei denn, dass die Verbesserung oder der Austausch unmöglich ist oder für den Übergeber, verglichen mit der anderen Abhilfe, mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden wäre. Ob dies der Fall ist, richtet sich auch nach dem Wert der mangelfreien Sache, der Schwere des Mangels und den mit der anderen Abhilfe für den Übernehmer verbundenen Unannehmlichkeiten.


Keine Wahl hat der Käufer hingegen, ob ein Austausch sofort oder eben nach einer angemessenen Lieferfrist stattfindet. Ebenso hat der Händler selbstverständlich das Recht, die beanstandete Ware vor einem allfälligen Austausch zu prüfen; das kann schon dauern. "Die Ware ist mangelhaft." alleine begründet keine Gewährleistung.

Manchmal werden Produkte durch Überspannung oder durch den Hammer eines übereifrigen Youngsters vernichtet. Was auch schon vorgekommen ist, sind Produkte, die vor der Rückgabe zum Austausch wütend in eine Zimmerecke gepfeffert und dabei stark beschädigt wurden. Zumindest einer dieser Fälle ist hier auch dokumentiert, weil der Käufer sich hier ziemlich aufregte und meinte, es sei sein gutes Recht, mit seiner Ware umzugehen, wie es ihm beliebt. Schon, aber dann ist ein Austausch im Rahmen einer Gewährleistung eben nicht möglich.

Um zum Startposting zurückzukommen: Nein, mylemon verlangt nicht Geld für eine selbstverständliche Lestung, sondern bietet ein (sogar halbwegs preiswertes) Service an.

Euer
CWsoft Galerien auf
http://weinzettl.info
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Re(4): mylemon.at rundum-sorglospaket
28.12.2016, 13:31:56
wie er seiner Pflicht nachkommt.

viel spielraum seh ich für den händler halt nicht wenn der gesetzgeber dem konsumenten mal grundsätzlich wahlfreiheit bzgl verbesserung oder austausch zuspricht

welche kosten bzw genaugenommen welcher aufwand dem händler hier wie da entsteht, in welchem fall man welcher seite was genau (nicht) zumuten kann/darf, was die aktuelle rechtssprechung diesbezüglich betrifft, all das entzieht sich ja meiner kenntnis und kann bei meiner wahl des primären behelfs im gewährleistungsfall nicht einbezogen werden

darüber hinaus handhaben unterschiedliche händler die sache vermutlich auch nicht völlig ident wobei sofortaustausch bei einem monitor um 1400+€ sowieso eher unwahrscheinlich is, legt sich ja keiner auf lager

aber austausch fordern is grundsätzlich legitim, drum der thread und die frage wie der händler auf gewährleistungsfälle reagiert wenn das sorglospaket nicht dazu bestellt wurde bzw wo jetzt der unterschied in der praxis läge

es gibt wenige händler zur auswahl aber ich muss nicht zwingend beim mylemon bestellen wenn wasweißich der etec im gewährleistungsfall weniger zickt... auf jeden fall is es mir völlig neu dass (ein) edv händler sofortaustausch als extra service bietet (bis jetzt kannte ich nur die 0 pixelfehlergarantien *g*)

Wobei 6Wo ja bereits als zu lang abgeurteilt wurden, aber was willst in der
Praxis dagegen tun?

gibts urteile was für den konsumenten an wartezeit zumutbar is?
was ich will is eh nicht das thema lol aber was ich tun kann, mich informieren was usus is (siehe thread) und meine möglichkeiten notfalls bestmöglich in meinem sinne ausnutzen

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