Parken verboten bei ungenutzter Einfahrt?
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Re(9): Parken verboten bei ungenutzter Einfahrt?
17.01.2017, 00:28:33
Aber die Leute die eh schon bei der Caritas einkaufen dann noch mit so nem
finanziellen Aufwand zu beglücken find ich irgendwie nicht richtig.


ganz ehrlich: wenn ich auf die Caritas angewiesen bin, also wohl gröbere Geldsorgen habe, sollte ich vielleicht nicht so extrem dumm sein und ein Grundstück befahren das mit 4 !!! Tafeln so gekennzeichnet ist das jeder Vollpfosten versteht das es nicht erlaubt ist dieses Grundstück zu beparken.

Weiters ist jeder Parkplatz einzeln zusätzlich mit einem Schild ala "Top1", "Top2" usw versehen.

Wenn ich auf die Dienste der Caritas angewiesen bin, also wohl eher wenig Kohle habe, schaue ich eher dreimal hin wo ich parke. Aber ich könnte nun fies sein und sagen: nicht umsonst sind viele Leute auf die UNterstüzung angewiesen denn wer so sein Geld verbläst wird nie zu Geld kommen.

Es sei erwähnt das ich für diesen Parkplatz bezahle und es ist mehr als ärgerlich wenn ständig irgendein Vollpfosten dort parkt. Ich hab mir das 2 Jahre angesehen bevor ich mit dem Anwalt richtig loslegt hab, in der Hoffnung das es "Einzelfälle" sind. Sinds aber nicht. Die Leut wissen ganz genau das sie da nicht parken dürfen.

Oft, wenns bei mir anläuten, kommen TOP Argumente ala "aber sonst ist in der Gegend nirgendwo eine Parkmöglichkeit". Die wissen also ganz genau was Sie machen.

Der Oberhammer: einmal hab ich eine Dame angesprochen, ihr erklärt das sie grad meinen markierten Parkplatz benützt und nun genau 10 Sekunden Zeit hat sich wegzubewegen.
Was hat sie gemacht: sie ist retourgefahren und hat sich DIREKT neben meinen Parkplatz, auf den Parkplatz meines Nachbarn gestellt. Der selbstverständlich ebenfalls eindeutig markiert ist. Ich hab sie dann gefragt ob sie irgendwie beeinträchtigt ist oder ob sie unbedingt eine Besitzstörungsklage haben will. Sie meinte dann " nun steh ich nichtmehr auf Ihrem Parkplatz-was wollens also nun von mir?"

Najo, ich bin rauf, hab beim Nachbarn angeläutet, der ist runter...Foto gemacht...und sie wird mittlerweile 200e ärmer sein.

Die Leute fordern es raus, wohl hoffend das eh niemand echt zum Anwalt geht.

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Re: Parken verboten bei ungenutzter Einfahrt?
17.01.2017, 15:04:15
Nicht vermietet (=unbenutzt) ist laut VwGH egal:
"Bei der Beurteilung der Frage, ob es sich um eine Hauseinfahrt handelt, kommt es nicht darauf an, ob gerade keine Benützung vorliegt (hier ist das Einfahrtstor nur während der Ordinationszeit offen und die Einfahrt durch ein elektrisch betriebenes Gartentor versperrbar), sondern nur, ob die Einfahrt überhaupt benützbar ist."

Nur bei faktischer Unbenützbarkeit sieht es der VwGH anders:
"Kann eine Garage überhaupt nicht benützt werden, sodass auch eine dementsprechende Ein- und Ausfahrt von vornherein nicht in Betracht kommt, so kann von einer Hauseinfahrt iSd § 24 Abs 3 lit b StVO nicht gesprochen werden, besteht doch der Regelungszweck dieser Bestimmung darin, eine (mögliche) Behinderung der Ein- bzw. Ausfahrt von Fahrzeugen hintanzuhalten (Hinweis auf E 20.12.1985, 85/18/0335)."

Ist auch logisch dem Bauchgefühl entsprechend.

Ob das Parkraumüberwachungsorgan (oder die Polizei, aber die ignoriert ja den ruhenden Verkehr weitestgehend, seit es die Parkraumüberwachung -die ja formal der Polizei-LVA-unterstellt ist-gibt) von Amts wegen einschreitet, ist in dessen Ermessen und Aufmerksamkeit gelegen.

Du kannst das natürlich auch selbst der MA67 (ich gehe jetzt mal von Wien aus) anzeigen (schickst ein Foto per mail), es könnte sich dann aber der Fall ereignen, dass der Angezeigte Akteneinsicht nimmt und dort dein mail in Augenschein nimmt, also besser nicht mit deiner vorname.nachname@zuhause.at Adresse einsenden >:-)

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