Re: Parken verboten bei ungenutzter Einfahrt?
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.  Re: Parken verboten bei ungenutzter Einfahrt?  (mko am 16.01.2017, 20:30:26)
.  Re: Parken verboten bei ungenutzter Einfahrt?
 (Fly am 16.01.2017, 22:46:01)
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Re: Parken verboten bei ungenutzter Einfahrt?
17.01.2017, 15:04:15
Nicht vermietet (=unbenutzt) ist laut VwGH egal:
"Bei der Beurteilung der Frage, ob es sich um eine Hauseinfahrt handelt, kommt es nicht darauf an, ob gerade keine Benützung vorliegt (hier ist das Einfahrtstor nur während der Ordinationszeit offen und die Einfahrt durch ein elektrisch betriebenes Gartentor versperrbar), sondern nur, ob die Einfahrt überhaupt benützbar ist."

Nur bei faktischer Unbenützbarkeit sieht es der VwGH anders:
"Kann eine Garage überhaupt nicht benützt werden, sodass auch eine dementsprechende Ein- und Ausfahrt von vornherein nicht in Betracht kommt, so kann von einer Hauseinfahrt iSd § 24 Abs 3 lit b StVO nicht gesprochen werden, besteht doch der Regelungszweck dieser Bestimmung darin, eine (mögliche) Behinderung der Ein- bzw. Ausfahrt von Fahrzeugen hintanzuhalten (Hinweis auf E 20.12.1985, 85/18/0335)."

Ist auch logisch dem Bauchgefühl entsprechend.

Ob das Parkraumüberwachungsorgan (oder die Polizei, aber die ignoriert ja den ruhenden Verkehr weitestgehend, seit es die Parkraumüberwachung -die ja formal der Polizei-LVA-unterstellt ist-gibt) von Amts wegen einschreitet, ist in dessen Ermessen und Aufmerksamkeit gelegen.

Du kannst das natürlich auch selbst der MA67 (ich gehe jetzt mal von Wien aus) anzeigen (schickst ein Foto per mail), es könnte sich dann aber der Fall ereignen, dass der Angezeigte Akteneinsicht nimmt und dort dein mail in Augenschein nimmt, also besser nicht mit deiner vorname.nachname@zuhause.at Adresse einsenden >:-)

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.  Re: Parken verboten bei ungenutzter Einfahrt?  (thE am 18.01.2017, 12:08:49)
 

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