Re(3): Todesfall> gesperrtes Konto > verzugszinsen wer zahlt?
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Re(3): Todesfall> gesperrtes Konto > verzugszinsen wer zahlt?
24.05.2017, 17:47:34

Leichter gesagt als getan. Ich war auf diesem Konto zeichnungsberechtigt. Die
zeichnungsberechtigung erlischt aber am Tage des Todes meiner Mutter. Danach
bekomme ich überhaupt keine Auskunft mehr. Ich habe natürlich gefragt ob
es  Abbuchungsaufträge gibt. Dabei wutde mir mitgrteilt, dass ich keine
Auskunft mehr bekomme.



Du hast es schon richtig erkannt, aber leider zu spät:
Zeichnungsberechtigungen mögen im Alltag gut funktionieren, doch spätestens mit dem Tod des Kontoinhabers erlöschen sie und man hat dann keinen Zugriff mehr.
Jeder sollte daher rechtzeitig vorsorgen und bei jedem (Giro-)Konto neben dem Kontoinhaber mindestens einen weiteren Mitinhaber eintragen lassen.
In deinem Fall wäre es richtig gewesen, wenn dich deine Mutter nicht nur zeichnungsberechtigt, sondern zum Mitinhaber gemacht hätte.
Jetzt ist es dafür aber leider zu spät.
Das Problem ist, daß du weder auf das Geld deiner Mutter mehr zugreifen kannst, laufende Zahlungen wie z.B. Miete, Strom, ... kostenpflichtig zurückgewiesen werden und du auch von der Bank auch keine Auskunft mehr bekommen darfst, bevor das Verlassenschaftsverfahren abgeschlossen ist und du deine Erbberechtigung nachweisen kannst.

Bezüglich Rücklastschriften verrechnen die Banken dem Einlösenden Spesen, wenn die Lastschrift nicht eingelöst werden kann bzw. vom Kontoinhaber zurückgegeben wird.
Für die Nichteinlösung seitens der Bank ist i.d.R. der zahlungspflichtige Kontoinhaber verantwortlich und deshalb werden ihm diese Spesen weiterverrechnet.

Die € 7,50 der Post sind dabei sicher das geringste Problem, denn diese wird die Forderung wohl letzendlich in Kulanz ausbuchen, wenn du mitteilst, daß deine Mutter als Vertragspartner verstorben ist und dazu noch eine Kopie der Sterbeurkunde mitsendest.

Um weiterer derartige Probleme zu minimieren solltest du alle Vertragspartner (Vermieter, Energiedienstleister, Telefonanbieter, Zeitungsabos, ...) deiner Mutter möglichst bald über deren Ableben informieren und dabei die laufenden Verträge beenden oder ggf. mitteilen, wenn du (oder deine Schwester) den Vertrag übernehmen willst.


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