Re: Schuldfrage bei Unfall
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 (muhrly am 23.05.2017, 18:12:11)
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Re: Schuldfrage bei Unfall
24.05.2017, 17:23:17

...
Meiner Meinung nach ist der Rettungsfahrer schuld, oder? Er ist bei Rot in
eine Kreuzung eingefahren und der andere hatte wohl keine Möglichkeit mehr zu
bremsen. (Vorausgesetzt er war nicht zu schnell unterwegs.)


Damit könntest du durchaus Recht haben.
Das Problem gerade bei den Rettungsfahrzeugen ist, daß diese sehr häufig nicht wie bei Einsatzfahrten vorgeschrieben mit Blaulicht **UND** "Musik" fahren.
Blaulicht alleine ist aber - wenn es hart auf hart kommt - zu wenig.
Im Gegensatz dazu schafft es wohl kaum jemand, ausrückende Feuerwehrfahrzeuge zu überhören.

Im Prinzip müßten sich Fahrer von Einsatzfahrzeugen sich beim Einfahren in gesperrte Kreuzungen etc. überzeugen, daß dies gefahrlos möglich ist.
Das ist aber auch kein Freibrief für andere, darauf blind zu vertrauen und mit überhöhter Geschwindigkeit unterwegs zu sein.
Daß es den Rettungswagen umgeworfen hat spricht eben nicht gerade für eine angepaßte Geschwindigkeit des Unfallgegners.
Die Schuldfrage bei einem Gerichtsprozeß hängt einerseits wohl von den Daten des installierten Datenschreibers im Rettungsfahrzeug ab und andererseits trifft auch der altbekannte Spruch, daß man "auf hoher See und vor Gericht in Gottes Hand ist", sicher auch hier zu.
Falls sich weder aus dem Unfalldatenschreiber, noch aus etwaigen Zeugenaussagen der Unfallhergang aufklären läßt, wird es mit hoher Wahrscheinlichkeit auf eine 50%-Aufteilung hinauslaufen.


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