Ich übersiedle nach Österreich, kann jemand helfen bezüglich Internet?
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Re(7): Ich übersiedle nach Österreich, kann jemand helfen bezüglich Internet?
28.06.2017, 13:29:32
Wahrscheinlich ist von dem Urteil vom Juli 2015 die Rede.

"(20.07.2015)
Was für ein bahnbrechendes Urteil, das der Verwaltungsgerichtshof heute gefällt hat! Wenn du weder TV noch ein Radiogerät zu Hause hast, sondern nur streamst, musst du ab sofort keine ORF-Gebühren mehr zahlen!

Ein Wiener Internet-Nutzer wollte seine GIS-Gebühren nicht mehr blechen, weil er ORF-Programme nur online schaut und hat jetzt tatsächlich Recht bekommen.

Der Sprecher des Verwaltungsgerichtshofes Hans Peter Lehofer: 'Es handelt sich um alle User, die wirklich nur den Computer nützen! Sobald man eine TV-Karte im PC verwendet, ist man allerdings wieder verpflichtet, die GIS-Gebühren zu entrichten.'

Dieses Urteil kann nicht mehr angefochten werden. Es ist die letzte Instanz. Geändert kann das nur durch ein neues Gesetz werden."
(Zitat: kronehit.at)

... nur den Computer nutzen ... von Media Box ist nicht die Rede. Ich (meine Auffassung) gehe davon aus, das Gericht würde eine Media Box einer TV-Karte gleichsetzen.

Ich hatte damals den Anwalt des Klägers per Mail angeschrieben und gefragt, wie es sich bei Streaming mit Hardware bezüglich GIS verhält.
Antwort: Das Urteil bezieht sich auf eine andere Thematik, eine Antwort auf meine Frage wäre zu umfangreich.

Cheers Ray

PS: Nimm A1 NOW + Laptop oder dergleichen, ran an Beamer oder Monitor und Ade GIS. Denn diese Variante ist analog zum Fall im Urteil.

28.06.2017, 22:15 Uhr - Editiert von ray81, alte Version: hier
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Re(10): Ich übersiedle nach Österreich, kann jemand helfen bezüglich Internet?
29.06.2017, 15:37:49
Danke für deinen Post, interessant ist jedenfalls, was der Urteilstext alles aussagt und nicht per se, das was Zeitungen rudimentär über das Urteil mitteilen. Aus diesem Grund habe ich mir mal den Urteilstext angesehen:

https://www.vwgh.gv.at/medien/mitteilungen/2015-07-1-rundfunkgebuehren.html

Zitat:

... Während herkömmliche Fernseh- und Radiogeräte mit einem Rundfunk-Empfangsmodul unabhängig von der jeweiligen Verbreitungs- und Empfangstechnik jedenfalls unter diese Begriffsbestimmung fielen und auch weitere Geräte (etwa Video- bzw. DVD-Recorder) mit einem eingebauten Empfangsmodul oder Set-Top-Boxen bzw. Receiver in Verbindung mit einem entsprechenden Ausgabegeräte darunter zu subsumieren seien, sei dies bei PCs, die technologisch nicht dazu ausgerüstet seien, mittels Rundfunktechnologien (Satellit, Kabel, Terrestrik) verbreitete Programme empfangen zu können, nicht der Fall. ...


Ich beziehe mich jetzt auf die Set-Top-Boxen, die A1 Mediabox ist eine Set-Top-Box.

https://futurezone.at/produkte/a1-praesentiert-neues-digitales-kabel-tv-angebot/24.586.536
https://de.wikipedia.org/wiki/A1_Kabel_TV
https://de.wikipedia.org/wiki/Set-Top-Box

Überhaupt spricht vieles im Urteil dafür, dass die Nutzung der Mediabox eher unter die GIS-Pflicht fallen würde.  
Schließlich und endlich könnte auch hier nur wieder der VWGH ein Urteil fällen.

Cheers Ray

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