Genossenschaftswohnung inkl. Küche/Möbel weitergeben
Geizhals » Forum » Tipps & Tricks » Genossenschaftswohnung inkl. Küche/Möbel weitergeben (29 Beiträge, 1175 Mal gelesen) Top-100 | Fresh-100
Du bist nicht angemeldet. [ Login/Registrieren ]
.
Re: Genossenschaftswohnung inkl. Küche/Möbel weitergeben
16.09.2017, 17:05:57
was ja grundsätzlich nicht verboten ist.


Aber worauf du auch keinerlei Rechtsanspruch hast.

dass bei Küche eine Abschreibung von 20 Jahren und bei anderen Möbeln eine
Abschreibungsdauer von 10 Jahren angemessen wäre.


Nur gilt auch hier, was der Nachmieter bereit wäre zu zahlen. Eine bspw. Ikea Küche ist nicht mit einer Schüller Küche vergleichbar. Und du kannst dir sicher sein, wenn du glaubst exakt den Restwert per Abschreibung verlangen zu können, verlangt der Käufer a.) alle Belege und b.) wird er dich womöglich nicht von deiner Gewährleistungspflicht entheben. Viel Spass auch mit jeder Nachreklamation für jeden "versteckten Mangel" bzw. Kratzer.

Kann ich für den Laminatboden (Standardmäßig wäre nur Teppich drinnen gewesen)
auch was verlangen?


Natürlich, nur da wirst wohl abblitzen.

Nur so nebenbei, der Eigentümer kann von dir verlangen, dass du die Wohnung leer und lt. Austattung der damaligen Übergabe zurückggeben musst. Und dann darfst zurückbauen.

andererseits für eine neu eingerichtete 3 Jahre alte Wohnung auch noch
ordentlich was rausbekommen.


Stell dich in deine Wohnung, sei ehrlich zu dir selbst, was du dafür zahlen tätest wollen. Und bedenke, nicht jeder hat denselben Geschmack.

Oder nimm mit, was dir lieb und teuer ist und sei froh, wenn der Nachmieter dir die Entsorgung deiner übrigen Sachen abnimmt.

pong
Satire erfordert Intelligenz beim Empfänger.
Antworten PM Übersicht Chronologisch Zum Vorgänger
 
Melden nicht möglich
..
Re(2): Genossenschaftswohnung inkl. Küche/Möbel weitergeben
16.09.2017, 19:35:58
Nur gilt auch hier, was der Nachmieter bereit wäre zu zahlen. Eine bspw. Ikea
Küche ist nicht mit einer Schüller Küche vergleichbar. Und du kannst dir
sicher sein, wenn du glaubst exakt den Restwert per Abschreibung verlangen zu
können, verlangt der Käufer a.) alle Belege und b.) wird er dich womöglich
nicht von deiner Gewährleistungspflicht entheben. Viel Spass auch mit jeder
Nachreklamation für jeden "versteckten Mangel" bzw. Kratzer.

Es ist keine Ikea Küche und ich kenne nur einen kleinen Mangel, den ich auch offenbaren würde. Belege natürlich vorhanden, sonst kann ich ja irgendeinen Preis verlangen.
Natürlich, nur da wirst wohl abblitzen.
Nur so nebenbei, der Eigentümer kann von dir verlangen, dass du die Wohnung
leer und lt. Austattung der damaligen Übergabe zurückggeben musst. Und dann
darfst zurückbauen.

Der Laminat war von Beginn an drinnen, da ich sofort den Aufpreis gezahlt habe. Ist ja lächerlich heute noch eine Wohnung mit Teppich auszustatten. Kein Mieter hat das hingenommen. So gut wie jeder hat aufgezahlt. Reine Sparmaßnahme bzw. Geldbeschaffungsmaßnahme der Genossenschaft.
Stell dich in deine Wohnung, sei ehrlich zu dir selbst, was du dafür zahlen
tätest wollen. Und bedenke, nicht jeder hat denselben Geschmack.
Oder nimm mit, was dir lieb und teuer ist und sei froh, wenn der Nachmieter
dir die Entsorgung deiner übrigen Sachen abnimmt.

Die Wohnung ist neu, modern, super eingerichtet, ohne Schäden, in guter Lage und ich bin sicher dass jeder seine Freude damit hätte. Sie liegt nur leider auf der falschen Seite Wiens und ich kann sie nicht mitnehmen. ;-) Ich kann deine kritische Art ein bissl verstehen aber wir reden hier echt nicht von einer Abzockerei von wegen Tausender Euro für irgendeinen abgewohnten Fleck.

Antworten PM Übersicht Chronologisch Zum Vorgänger
 
Melden nicht möglich
 

Dieses Forum ist eine frei zugängliche Diskussionsplattform.
Der Betreiber übernimmt keine Verantwortung für den Inhalt der Beiträge und behält sich das Recht vor, Beiträge mit rechtswidrigem oder anstößigem Inhalt zu löschen.
Datenschutzerklärung