Re: Genossenschaftswohnung inkl. Küche/Möbel weitergeben
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Re: Genossenschaftswohnung inkl. Küche/Möbel weitergeben
16.09.2017, 17:05:57
was ja grundsätzlich nicht verboten ist.


Aber worauf du auch keinerlei Rechtsanspruch hast.

dass bei Küche eine Abschreibung von 20 Jahren und bei anderen Möbeln eine
Abschreibungsdauer von 10 Jahren angemessen wäre.


Nur gilt auch hier, was der Nachmieter bereit wäre zu zahlen. Eine bspw. Ikea Küche ist nicht mit einer Schüller Küche vergleichbar. Und du kannst dir sicher sein, wenn du glaubst exakt den Restwert per Abschreibung verlangen zu können, verlangt der Käufer a.) alle Belege und b.) wird er dich womöglich nicht von deiner Gewährleistungspflicht entheben. Viel Spass auch mit jeder Nachreklamation für jeden "versteckten Mangel" bzw. Kratzer.

Kann ich für den Laminatboden (Standardmäßig wäre nur Teppich drinnen gewesen)
auch was verlangen?


Natürlich, nur da wirst wohl abblitzen.

Nur so nebenbei, der Eigentümer kann von dir verlangen, dass du die Wohnung leer und lt. Austattung der damaligen Übergabe zurückggeben musst. Und dann darfst zurückbauen.

andererseits für eine neu eingerichtete 3 Jahre alte Wohnung auch noch
ordentlich was rausbekommen.


Stell dich in deine Wohnung, sei ehrlich zu dir selbst, was du dafür zahlen tätest wollen. Und bedenke, nicht jeder hat denselben Geschmack.

Oder nimm mit, was dir lieb und teuer ist und sei froh, wenn der Nachmieter dir die Entsorgung deiner übrigen Sachen abnimmt.

pong
Satire erfordert Intelligenz beim Empfänger.
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