Versicherungsfrage :(
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Re(3): Versicherungsfrage :(
22.09.2017, 13:25:40
Hm...lass mich raten wo du arbeitest oder wohin da ein bestimmtes Naheverhältnis besteht....es geht nicht ums bereichern, es geht darum das der ursprungszustand wieder hergestellt werden sollte, dieser Zeitwertdreck ist unfair, egal ob es sich um Auto, ein Garagentor oder Hauswände handelt.
der Verursacher kommt fein raus, die Versicherung putzt sich ab und der Geschädigte der sich je nach Fall NICHTS zu Schulden hat kommen lassen bekommt einen Nasenrammel, super. Super für die versicherungen, die A***geigen.

Was nutzt dem dem Garagennutzer da die Netsch die er bekommt ? Das Ding war voll funktional und er darf jetzt draufzahlen, geile Regelung.
Und ja, mich hats ebenfalls schon dawischt, beim Nachbar wird abgerissen, meine Wände reissen und ich bekome zu hören: das ist alles alt, können sie sich brausen gehen. Oder in ein altes aber tadelloses Auto kracht mir eine Frau Gschaftig rein weil sie ja nicht weiß das ma beim zurückschieben auch nach hinten schaut, da bekommst bei einem Auto das nimmer am Eurotax steht genau nix mehr. Was soll i da mit 500€ bei einem Totalschaden ? oder oder oder...ich bin mir sicher, da gibts genug Leidensgeschichten.
Und das soll fair sein ? Ne, das ist ein Bereicherungssystem für die versicherungen und sonst garnix.
ich weiß schon das es eigentlich den Hintergrund hat das im konkreten Fall dann zb statt einem manuellem Türl die Versicherung auf einmal ein vollautomatisches, einbruchssicheres und vergoldetes Türl hinstellen soll wenns nach manch Geschädigten ginge, aber dies regelung wird doch schon stark zu Ungunsten der Betroffenen ausgelegt.

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Re(10): Versicherungsfrage :(
22.09.2017, 17:31:17
sondern entspricht einfach der Realität.

Deiner Realität.
Ich hab andere Erfahrungen: ein Auto, das man defacto nicht mehr verkaufen kann, hat bei einem Versicherungsschaden immer noch einen nennenswerten Restwert.
stolzen Neuwagenbesitzer fährt am 32. Tag nach Zulassung, oder nach 1001 km
ein Idiot in die Karre...Totalschaden.
Erstattung auf Neuwagenbasis Fehlanzeige.

Weils ja auch kein Neuwagen war: dass ein Auto auf den ersten km exorbitant Wert verliert ist bekannt. Es gibt aber den Baustein „verbesserte Leistung im Totalschadenfall“, wo man dennoch auf Neuwagenbasis - und dann 4 Jahre lang auf Basis fest vereinbarter Prozentsätze - entschädigt wird!
Darf man halt nicht die billigste Polizze nehmen  (gilt nat. nur für Kaskoschäden). Was klar ist: dass man nie mehr als den effektiven Kaufpreis, also nie den Listenpreis, bekommt.
Mal abgesehen davon, dass er vielleicht wieder 6 Monate auf sein (nächstes)
neues

Auch hier gilt: die Haftpflichtversicherung deckt eigentlich auch den Ersatzwagen ab. Nur nehmen 99% der Leute wegen der Prämienersparnis die Variante „Verzicht auf Leihwagen im Schadenfall“. Aber dann sudern...
Versicherungstheorie

Die Versicherer haben weder Einfluss auf die Judikatur noch können sie sich dieser entziehen: es geht also schlicht darum, dass das, was die Rechtsprechung als Schadenersatz regelmäßig für OK befindet, von manchen als ungerecht empfunden wird.


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Re(8): Versicherungsfrage :(
25.09.2017, 08:09:14
lieb....weil Du so lieb bist, erklär ich es Dir:

Ja, Du bestimmst tatsächlich mit DEINER Haftpflichtversicherung die Ansprüche, die Du im Schadenfall gegen die GEGNERISCHE Haftpflichtversicherung hast: Indem Du nämlich MIT Leihwagenverzicht (wie die meisten) oder eben ohne diesen abschließt.

Nimmst Du den durch Leihwagenverzicht erzielten Prämienvorteil in Anspruch, verzichtest Du vorab auf Leihwagenansprüche gegen ALLE Haftpflichtversicherer.

Das funktioniert deswegen, weil die Österreichischen Versicherer im "Verband der Versicherungsunternehmen Österreichs" (das ist sowas wie Dein Detektivclub, nur für Erwachsene) zusammengeschlossen sind. Und dort überlegen sie unter anderem, welche Datenbankabfragen sie einander gestatten (dürfen). Das geht so weit - Du kannst es gemeinsam mit Deinem Detektivclub ausprobieren - dass sogar Dritte, also Unfallbeteiligte, abfragen können, bei welcher Versicherung der Unfallgegner versichert ist. Und wenn man das weiß, ist es ganz leicht dort anzurufen (für die gegnerische Versicherung!) und anzufragen, ob es denn hier (wie in 99% der Fälle) einen leihwagenverzicht gibt.

Ja, wenn man autofährt ist das ganz schön kompliziert: Zum Glück musst Du Dich damit noch nicht beschäftigen. Weil stell Dir vor, das wär arg: Wenn wär ein Auto anmeldet, Versicherung abschließt und in Wirklichkeit VÖLLIG AHNUNGSLOS von der Materie ist. Aber das kann Dir jetzt nicht mehr passieren, wenn Du groß bist, gell...


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