Rechtsschutzversicherung - freie Anwaltswahl
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Re(3): Rechtsschutzversicherung - freie Anwaltswahl
09.12.2017, 20:43:25
hm...macht das ein verantwortungsvoller Anwalt nicht sowieso?
Ich hab grad so einen Fall und "mein" Anwalt hat mir klar gesagt: "Ich kann
Sie verstehen, muss Ihnen aber sagen das wir so gut wie keine Chance haben,
das Risiko die Sache zu übernehmen ist mir zu groß-selbst wenn wir eine Chance
hätten würde das wohl über Jahre gehen und ich würde während der Geschichte in
Pension gehen. Vorschlag: ich schildere der RSVersicherung den Fall und
empfehle eine Prozesskostenübernahme".


Bei mir wars mal so:

Wie ich zu meinem Auto komme, sehe ich einen Parkschaden verursacht vom Auto, das vor mir parkt. Hab alles ausgemessen, fotografiert, etc. Über die Versicherung erfahre ich, dass er angeblich schon vor mir dort gestanden hat, was aber nicht der Fall war. Der Parkplatz vor mir war beim Einparken leer. Leider nicht fotografiert.

Also Rechtsschutzversicherung angerufen und gefragt, ob ich deren Anwalt nehmen muss oder einen eigenen bestimmen kann. Prinzipiell kann ich einen anderen bestimmen, aber besser wäre es den Versicherungsanwalt zu nehmen, sonst kanns passieren, dass nicht alle Kosten übernommen werden. War mir egal, bin zu meinen Anwalt und der hat sich das selber mit der Versicherung ausgeschnapst.

Rausgekommen ist, dass die Versicherung einer Klage nicht zustimmt, da das Risiko zu hoch sei, sie zahlen aber eine fixe Summe X. Der Anwalt meint ich kann das Angebot annehmen oder auf eigene Kosten klagen. Aber gscheiter wär das Geld zu nehmen (abzüglich Anwaltshonorar).

Die übrige Summe hat er mir überwiesen. Damit hab ich dann die Reparatur gezahlt und mir ist sogar noch was übrig geblieben.

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