Rechtsschutzversicherung - freie Anwaltswahl
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Rechtsschutzversicherung - freie Anwaltswahl
09.12.2017, 12:33:47
Zur Info an alle RS-Versicherten, anläßlich dieses Artikels in der Presse:
https://diepresse.com/home/recht/rechtwirtschaft/5334352/EftaGericht-staerkt-Recht-auf-Anwalt

Auch die Rechtsschutzversicherungen stehen immer mehr im Wettbewerb. Das  führt zur Zurückhaltung bei Prämienerhöhungen, was - um Kosten zu sparen - auch immer öfter zur Verweigerung der Deckungszusage (durch die Versicherung) für die (allfälligen) Kosten eines Streitfalles führt.

Was noch vor Jahren eine völlige Selbstverständlichkeit war, nämlich die freie Anwaltswahl, wollen manche Versicherer - entgegen vorrangigem EU-Recht - vertraglich ausschließen.

Aber ein solcher Ausschluss ist nicht wirksam, auch wenn er in den Versicherungsbedingungen steht. Er ist nicht anzuwenden. Das  diesbezügliche primäre EU-Recht in der Solvabilität-II-Richtlinie  auf freie Wahl des Rechtsanwaltes in Art 201hat Anwendungsvorrang.

Siehe dort auf Seite 78 im pdf-document in den Artikel 198 ff, insb. Art 201.
http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32009L0138&rid=1

Die DAS-Rechtsschutzversicherung hat  es  in einem konkreten Fall darauf ankommen lassen und diese völlig klare und eindeutige Rechtsfrage ausgestritten und natürlich verloren.

Aber das ist wahrscheinlich eh nur einer von 100-en, die von den Versicherungen abgewimmelt wurden. Angeblich sollen zumindest bei einigen Versicherern die Bearbeiter für jeden abgewimmelten Fall eine Prämie kassieren.

Hier geht es zur Entscheidung:
http://www.eftacourt.int/fileadmin/user_upload/Files/Cases/2016/21_16/21_16_Judgment_DE.pdf

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