Re: Tipps zur Wohnungsvermietung aus der Praxis erbeten
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Tipps zur Wohnungsvermietung aus der Praxis erbeten
27.12.2017, 07:13:12
In Hinblick auf vor allem dieses Thema mit der Küche wäre ich für gutgemeinte Ratschläge dankbar.

Stichwort "Erhaltung und Reparaturen von mitvermieteten Gegenständen"

Es werden in meinem Fall Haushaltsgeräte (Küche, Bad) und Möbel (Schränke, Sofa) "mitvermietet" (privat zu privat), sprich die Gegenstände werden (wahrscheinlich) ablösefrei in der Wohnung bleiben weil sie noch super funktionieren und nach Mass eingebaut worden sind und sowieso keine andere gute Alternative besteht (vor allem bei der Küche).

Muss ich als Vermieter echt für jede einzelne Reparatur eines jeden mitvermieteten Gegenstandes (Geschirrspüler, Waschmaschine, Herd, Kühlschrank, etc) aufkommen?
Wo sind die Grenzen? Praxisbezogen, Ich kenn mich mit der Praxis nicht gut aus, weil ich kein nie vermietet hab.

Oder sind da wirklich nur die grundlegenden Dinge wie Heizung, Wasserboiler und Ähnliches damit gemeint?


Inwiefern kann ich mich da realistisch im Mietvertrag absichern bei einer frei finanzierten ETW (Neubau) wo das MRG nur teilweise gilt?

Mir ist klar, dass viel möglich wäre, aber ich möchte die Wohnung schnell und unkompliziert vermieten und möglichst wenig Ärger haben.

Was würdet ihr in Hinblick auf die Küche als realistisch sehen und in den Mietvertrag übernehmen?


Allgemeine Tipps in Hinblick zur Vermietung (3 Zimmer Wohnung von privat zu privat) aus der Praxis natürlich auch gerne willkommen, wenn möglich aus eurer eigenen Praxis, weil mir qualmt der Kopf eh schon genug von der ganzen Recherche nach der ganzen Theorie.


Anwalt, der über den Mietvertrag schaut habe ich natürlich schon, aber der kostet unproportional viel Geld als dass er nützlich wäre $-)


Mietvertrag habe ich den hier als blueprint übernommen und werde ihn natürlich der gegebenen Situation anpassen.

Vielen Dank vorab für alle gutgemeinten Ratschläge!

And God bless Cliff Burton, Ronnie James Dio, Lemmy and Carlo Pedersoli...
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Re: Tipps zur Wohnungsvermietung aus der Praxis erbeten
27.12.2017, 09:00:31
willkommen in der Realität und bereite dich auf eine harte Landung vor, denn ich sag dir, wie es LEGAL aussieht.

bei einer frei finanzierten ETW (Neubau) wo das MRG nur teilweise gilt?

das ist mal eine sehr wichtige Info. Du bist im Teilanwendungsbereich des MRG, aber die Regelungen hinsichtlich Instandhaltung und Rep.Verpflichtungen gelten auch für dich VOLL.
Also, nachdem das mal geklärt ist, zu den noch schlechteren Neuigkeiten.
  Fall Haushaltsgeräte (Küche, Bad) und Möbel (Schränke, Sofa) "mitvermietet"
(privat zu privat), sprich die Gegenstände werden (wahrscheinlich) ablösefrei
in der Wohnung

eine gewisse Ausstattung MUSS vorhanden sein, sonst erfüllst du die Kriterien für die Kategorieausstattung nicht. Die Badeinrichtung wie Wanne, Dusche, Waschbecken (nicht aber Spiegel oder Kastln) sind ebenso ein MUSS wie in der Küche ein Herd (ohne Herd keine Küche, ohne Küche keine Kat A). An der Stelle sei vermerkt: hat das Bad ein Fenster oder eine Lüftung? Wenn nicht, dann ist es keine Kategorie A!!! (ned lachen, die Kategorie fällt wegen eines 20€-Ventilators im Bad, die Schlichtungsstelle fertigt dich da in 5min ab)

Muss ich als Vermieter echt für jede einzelne Reparatur eines jeden
mitvermieteten Gegenstandes (Geschirrspüler, Waschmaschine, Herd, Kühlschrank,
etc) aufkommen?
Wo sind die Grenzen? Praxisbezogen,

ja. Leider uneingeschränkt: JA
Die Grenze ist die Wirtschaftlichkeit und deine Entscheidung. Ist eine Reparatur nicht mehr sinnvoll, dann kann DU auch ein Neugerät hinstellen. Du zahlst, also deine Entscheidung. So einfach ist das.

  ich möchte die Wohnung schnell und unkompliziert vermieten und möglichst
wenig Ärger haben.

vermieten und kein Ärger, das schließt sich gegenseitig aus.

Es gibt aber 2 legale Varianten:
1. du vermietest die Whg möbliert.
Vorteil: du kannst für die Möbel auch Miete verlangen. (Achtung: Wohnungsmiete ist 10% USt, Möbelmiete hat 20% USt, du mußt das dann auch auftrennen, wenn du in die USt-Pflicht fällst)
Nachteil: da du dafür Geld kassierst, bist du VOLL und absolut unstrittig für die Erhaöltung der gesamten vermieteten Einrichtung zuständig.

2. du vermietest die Whg als theoretisch unmöbliert
Vorteile: keine Probleme mit USt-Sätzen, keine Erhaltungspflicht
Nachteil: auch kein Geld. Die Möbel stehen gratis zur Benutzung, die scheinen dann auch nirgendwo auf. Du bist nicht erhaltungspflichtig, du hast aber auch keinen Ersatzanspruch, wenn der Mieter was ruiniert (was ned da ist, kann ned hin werden!).
Achtung: alleine die Aufnahme in ein Inventarverzeichnis kann bereits als Dokumentation einer besonders hochwertigen Wohnungsausstattung angesehen werden (was ein Kriterium für einen Mietzuschlag darstellt) und damit eine Erhaltungspflicht auslösen.

Mietvertrag habe ich den hier als blueprint übernommen

der geht.
Hinweis 1. die Vergebührung ist gefallen, den Absatz kannst streichen.
Hinweis 2. Energieausweis nicht vergessen
Hinweis 3. Elektrobefund nicht vergessen

und die beste Nachricht zum Schluß:
Inwiefern kann ich mich da realistisch im Mietvertrag absichern

GAR NICHT. Weil das MRG zwingendes Recht ist. Jede vertragliche Regelung, die versucht, das auszuhebeln, ist automatisch ungültig.

Und jetzt wiillkommen in der wunderbaren Welt der Miethaie. Mögest du reich werden. :´(


mfg
AVS



kann den bitte wer rufen?


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 (Diabolo2000 am 11.01.2018, 13:06:57)
 

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