verparkte garage
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Re: verparkte garage
Fly
20.01.2018, 09:07:52
Es kommt primär mal drauf an ob Du auf Basis irgendeines Rechtsanspruchs den Stellplatz in der Garage nutzt. Dazu mußt Du nicht selbst den Platz mieten, er kann Dir auch anders überlassen worden sein oder "der Allgemeinheit" überlassen worden sein. D.h. dass es auch gilt wenn der Eigentümer oder Besitzer eines Stellplatzes Dir diesen zur Nutzung überläßt oder dass es allgemein erlaubt ist, diesen Stellplatz zu nutzen (sozusagen "öffentlicher" Parkplatz und wer auf dem Parkplatz steht, der hat ihn halt).

Falls nicht, Pech. Widerrechtliche Nutzung erwirkt keinen Rechtsanspruch. Wenn ich mich in ein leeres Haus setze und dort als "Squatter" leb kann ich nicht vom Hauseigentümer verlangen, dass er die kaputten Elektroleitungen repariert, da ich ihm gegenüber keinen Anspruch habe und damit auch keinen Rechtsanspruch.

Was dem gegenübersteht ist eine rechtswidrige Beeinträchtigung des Eigentums, also dass er Dir die Nutzung Deines Eigentums unmöglich macht indem er die Garage zuparkt. Allerdings bleibt das obige Problem, dass er ggf. erklären kann im guten Glauben zu handeln da Du ja nicht in der Garage stehen kannst, weil Du ja dort nix verloren hast. Da wär dann spannend nachzuweisen, dass Vorsatz vorliegt.

Auf den zweiten Punkt kannst Du ggf. Dich rechtlich abstützen, aber Du kennst das Satzerl, ich bin kein Anwalt, frag 'n Anwalt der was kann halt, und mit sowas wo ich selbst nicht so ganz 100% unschuldig bin tät ich das so oder so bevor ich damit einem Richter auf die Nerven geh und der dann womöglich mir was umhängt.

Frag 'n Anwalt!

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20.01.2018, 09:10 Uhr - Editiert von Fly, alte Version: hier
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