Re(3): KFZ-Zulassung nach Umzug
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KFZ-Zulassung nach Umzug
26.03.2018, 08:48:28
Bis jetzt war ich der meinung, dass nach einem umzug der gang zu einer zulassungsstelle notwendig ist, damit die neue adresse in den zulassungsschein kommt. bei der suche auf help.gv.at bin ich mi aber nicht mehr sicher, ob das tatsächlich notwendig ist:

Die Namens-/Adressänderung muss nicht gesondert bekanntgegeben werden, wenn die Änderung innerhalb des örtlichen Wirkungsbereiches derselben Behörde und im Gebiet einer Gemeinde mit derselben Behördenbezeichnung im Kennzeichen erfolgt. Die Zulassungsbescheinigung behält in diesen Fällen ihre Gültigkeit. Die in der Zulassungsevidenz enthaltenen Namens- und Wohnsitzdaten werden in diesen Fällen automatisiert durch die Meldung bei der Meldebehörde aktualisiert.
https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/6/Seite.060400.html

umzug ist innerhalb wiens, zuständige behörde ist und bleibt damit die BPD Wien. somit steht zwar weiterhin die falsche adresse im zulassungschein, aber das wäre anscheinend nicht weiter schlimm? kann das wer bestätigen oder entkräften? unsicher macht mich nämlich der text auf wien.gv.at:

Kfz-Zulassungsschein

Die Adressänderung muss persönlich in einer der Kfz-Zulassungsstellen Ihrer Versicherung bekanntgegeben werden. Dabei sind der alte Zulassungsschein, der neue Meldezettel, der Typenschein und ein Lichtbildausweis vorzulegen: Zulassungsbescheinigung - Namens-/Adressänderung.

https://www.wien.gv.at/wohnen/uebersiedlungsservice/auto.html

der link führt wiederum auf die vorher genannte help.gv.at seite mit gegenteiliger angabe ?-)

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.  Re: KFZ-Zulassung nach Umzug
 (arctic am 26.03.2018, 09:11:54)
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