Registrierung Pflicht für Wertkarten ihr glaubt doch nicht.....
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Re: "Shice di ned on" Sager nicht ernst nehmen
03.01.2019, 18:01:30
Das kannst du alles bei den bekannten Wertkartenprovidern nachlesen, jedoch mal hier zusammengefasst der Text von Hofer HOT.

Ab 1.1.2019 tritt in Österreich die neue Regelung des §97 Abs 1a Telekommunikationsgesetz in Kraft, wonach alle SIM-Karten namentlich registriert werden müssen. Sollten Sie Ihre SIM-Karte vor dem 1.1.2019 aktiviert haben, dann muss die Registrierung bis zum 1.9.2019 erfolgen, damit Sie weiterhin Guthaben aufladen können.


Bis zum 1.9.2019 kann man weiterhin heute, morgen, übermorgen oder am 31.08.2019 gekaufte Wertkartenbons auf die anonyme Karte aufladen und somit einen "Puffer" bilden.
Normalerweise sind SIM-Karten ab der letzten Aufladung noch 1 Jahr gültig, danach nur mehr passiv erreichbar und nach einer gewissen Zeitspanne inaktiv und somit die Nummer verloren.

Betreffend der Identverfahren wird wohl jeder Anbieter andere Wege finden, von der simplen Ausweiskopie bis zur Bürgerkartenfunktion ist alles zu erwarten.
Wenn man heutzutage bei N26 ohne das Haus zu verlassen ein Konto eröffnen und noch dazu einen Kredit per Internet abschließen kann ist die Registrierung einer SIM Karte wohl ein Kinderspiel.

Brauchst du noch mehr redaktionell aufgearbeitete Info? Google würde dich dann hier hinleiten:

https://futurezone.at/digital-life/wertkartenregistrierung-so-meldet-man-seine-sim-karte-an/400366847

Der gesamte Gesetzestext, vorallem §97, hier: https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20002849





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