Immer eine Rechnung verlangen!
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Re: Immer eine Rechnung verlangen!
08.01.2019, 00:33:51
nachbonierung ist meines wissens nach nur bei mobilen diensten oder kassenausfall erlaubt, jedem der in einem (geschäfts)lokal etwas kauft muss der kassenbon ohne nachfrage sofort im austausch gegen das bargeld zugänglich gemacht werden.

das bedeutet man muss ihn zb hinlegen und sogar dort liegen lassen, für eine derzeit meines wissens nach noch unbestimmte zeitspanne, auf jeden fall aber solange der kunde noch vor ort ist. soweit mir bekannt darf man ihn nichtmal unmittelbar auf nachfrage des kunden entsorgen. erst nach dem verlassen der räumlichkeiten und der oben genannten unbestimmten zeitspanne

bitte aber immer aufpassen ein kassenbon ist in vielen fällen ein zahlungsbeleg, KEINE rechnung

ich musste schon einem bankmenschen die unterschiede erklären und dann noch links zur wko schicken weil er mir nicht glauben wollte...

also ein kassenbon kann eine rechnung sein muss aber nicht und eine rechnung ist ohne zahlungsbeleg eben nur eine rechnung, weitere details spare ich mir mal, mein ganzes posting bezieht sich natürlich auf das österreichische umsatzsteuergesetz usw...

das ganze ist im übrigen seit es die qr codes gibt auch recht leicht zu prüfen mittels einer app die dafür eingesetzten bmf-mitarbeitern zugänglich ist. gerade in der gastronomie kein problem. also die kosten beim nicht bonieren können den nutzen ganz schnell übersteigen ich mutmaße die beobachten eine zeit und dann wird hochgerechnet.. viel glück dem unternehmen...

aber auch viel glück dem staat, denn "steuerschonende" transaktionen werden niemals ganz zu unterbinden sein

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