Nachbarschaft: Brandlöcher in neuer Kasettenmarkise
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Re(3): Nachbarschaft: Brandlöcher in neuer Kasettenmarkise
27.06.2019, 19:38:36
Ich schrieb ja bewusst und allgemein "alle Wohnungseigentümer" und Mietwohnungen haben doch üblicherweise auch Eigentümer. Im einfachsten Fall (alle Mietwohnungen haben denselben Eigentümer) ist es natürlich so einfach, wie du sagst und es genügt die Erlaubnis des einzigen Eigentümers bzw. bei vorhandener Vollmacht auch ein Okay von der Hausverwaltung.

Es gibt aber auch viele Mischsituationen (z.B. ursprünglich reine Eigentumswohnanlage, wo im Laufe der Zeit einzelne Eigentümer weggezogen sind und ihre ETW vermietet haben oder ursprüngliche Mitwohnungsanlage, bei der einige eine Kaufoption wahrgenommen haben. In all diesen Fällen muss man sich mit den Eigentümern beschäftigen, aber nicht mit den Mietern.
Die eigene Versicherung wird schon für die Schäden aufkommen

Na, das ist jetzt aber ein bisschen sehr blauäugig. Logischerweise müsste dazu einmal eine eigene Versicherung bestehen. Das ist bei Gott keine Selbstverständlichkeit, vor allem bei Mietwohnungen aber auch bei ETW. Wir hatten vor ein paar Jahren einen größeren Wasserschaden über mehrere Stockwerke und die nichtversicherten hatten da schon deutlich mehr Stress als die versicherten.

Und dann müsste in Polizze bzw. Versicherungsbedingungen auch klargestellt sein, dass der beschädigte Gegenstand überhaupt zu den versicherten Sachen gehört. Bei mir sind Markisen wörtlich als versichert angeführt, daher okay. Es ist aber vermutlich nicht immer so bzw. abhängig vom gewählten Versicherungsprodukt (ich hab die teuerste Variante).
Nebenbei müsste bei den akzeptierten Schadenursachen auch etwas passendes dabei sein. z.B. Versicherung auf Sengschäden. Ist bei mir dabei (Zeitwert, maximal 500 Euro), angeblich (laut Google) aber auch nicht üblich. Als Feuerschaden (das hat praktisch jeder enthalten) wird man den Zigarettenstummel vermutlich nicht durchgehen lassen.

Versengen durch Wärmestrahlung oder Wärmeübertragung ist das Einwirken von Wärme auf versicherte Sachen durch Strahlung oder Übertragung, dass sich diese farblich verändern, verformen oder verkohlen, ohne dass ein Brand entsteht, vorliegt oder auslösend war.


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