Re(5): Eine Hausverwaltung die nach Personenmonat abrechnet?
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.. PLONKED von Erinaceidae: Spam 
 (gazikemal am 26.08.2019, 14:23:39)
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Re(5): Eine Hausverwaltung die nach Personenmonat abrechnet?
22.08.2019, 15:36:45
.Strom, Hausreinigung, Lift, Wasser, Kanal usw, der Großteil wird von Personen
und nicht wohnungsgrößen konsumiert/gebraucht)

Für die Hausreinigung (das ist mit Grünpflege und Winterdienst = in Summe Hausbetreuung genannt) tatsächlich einer der größten Einzelposten. Aber eine Fixgröße, auf welche die Bewohnerzahl keinen Einfluss hat.

Sollte ein Hausbesorger angestellt sein, dann sind dessen Personalkosten fix durch Kollektivvertrag geregelt. Je nach Verrichtung und Zuordnung zu Lohngruppen (LG1, LG2, LG3) gibt es Basisgeldbeträge, welche (als einfachstes Beispiel) mit der zu wischenden Bodenfläche oder bei anderne Tätigkeiten mit Anzahl der Wohnungen multipliziert werden. Der gesamte KV (genau genommen heißt er Mindestlohntarif) hat nirgends die Bewohnerzahl als Multiplikator.

Beim Lift ist der Strom (wenn er überhaupt getrennt vom Allgemeinstrom gemessen wird) die einzige Größe, welche in gewisser Weise personenabhängig ist. Mehr Bewohner = mehr Fahrten. Der Strom macht erfahrungsgemäß ca. 10% der Gesamtliftkosten aus, der Rest sind wiederum Fixgrößen.

Beim Kanal (auch ein relativ hoher Anteil an den Gesamtbetriebskosten) kommt es auf das Verrechnungssystem der jeweiligen Kommune an. Die einen verbinden die Kanalkosten direkt proportional mit dem Wasserverbrauch, in anderen Kommunen gibt es so eine Art "Klomuschelgrundgebühr" (bei der es im wahrsten Sinn des Wortes sch***egal ist, wieviele Personen nutzen) und nur ein kleinerer Teil ist wieder vom Wasserverbrauch abhängig. Am gerechtesten wäre natürlich ein Einzelwohnungszähler, bei älteren Häusern jedoch oft nicht nachinstallerbar mit vernünftigem Aufwand.

wie werden die Anteile für einen Eigentümer bestimmt???mmh???? natürlich durch
die Wohnungsgröße

Die Anteile sind AUCH von der Wohnungsnutzfläche abhängig, aber auch von anderen Faktoren: Loggia, Balkon, Terrasse, Eigengarten. Und letztlich auch von der Bewertungsmethode, welche der SV zu Beginn herangezogen hat.

Heute üblich (aber nicht zwngend) ist, dass eine Wohnung im 1.OG als Regelwohnung herangezogen wird mit 1 m² = 1 NW. Im EG gibt es einen Abschlag, in höheren Stockwerken Zuschläge. Und dann eben noch die vorhin erwähnten Zuschläge für weitere Flächen außerhalb der Wohnnutzfläche.

zur Info: wenn man anfragt, diverse Verwaltungen bieten das System auf Wunsch an, man muss es aber natürlich mit einer absoluten Mehrheit bestimmen

Nicht mit absoluter Mehrheit, sondern 100% Zustimmung. Aber ich vermute, du hast das eh so gemeint.

Was mich aber wirklich interessiert, da du ja anscheinend (in deinem SInne positive) Erkundigungen eingezogen hast: Mit welcher HV-Software rechnen diese HV die Betriebskosten ab? Ich kenne aus der Praxis mehrere Softwaresysteme (Igel, Andromeda, Domizil, Domizil+, Immoware), keine von denen kann nach unterjährig wechselnden Personenzahlen aufschlüsseln. Fixschlüssel eh klar, aber eben nicht unterjährig. Darum interessiert mich, welche Software das kann.

WB.



-- Inhaltsstoffe: Kompetenz, Erfahrung, Halbwissen, Hörensagen. Kann Spuren von Ironie enthalten.
22.08.2019, 15:42 Uhr - Editiert von Weissbier, alte Version: hier
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