Re: Software Rechtliches
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  Re: Software Rechtliches
 (AVS_reloaded am 04.03.2020, 14:48:56)
  Re(2): Software Rechtliches  (chaos am 04.03.2020, 15:05:37)
  Re: Software Rechtliches  (Paulas_Papa am 04.03.2020, 15:14:34)
  Re(3): Software Rechtliches  (Desolationrob am 04.03.2020, 15:24:28)
  Re: Software Rechtliches
 (User587913 am 04.03.2020, 17:36:49)
  Re: Software Rechtliches
 (mossess am 04.03.2020, 22:02:30)
  Re: Software Rechtliches
 (gullimail am 05.03.2020, 08:06:14)
  Re(2): Software Rechtliches  (Paulas_Papa am 05.03.2020, 09:27:08)
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 (Rheumon am 05.03.2020, 10:01:59)
  Re(4): Software Rechtliches  (chaos am 05.03.2020, 12:41:57)
  Re(2): Software Rechtliches  (chaos am 05.03.2020, 12:43:02)
  Re(3): Software Rechtliches  (chaos am 05.03.2020, 12:50:28)
  Re(4): Software Rechtliches  (Paulas_Papa am 05.03.2020, 13:01:47)
  Re(5): Software Rechtliches  (Desolationrob am 05.03.2020, 14:44:07)
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 (h-works am 05.03.2020, 23:47:27)
  Re: Software Rechtliches  (DarkWing13 am 06.03.2020, 09:26:35)
Re: Software Rechtliches
06.03.2020, 10:49:14
Bekommst du die Software as-is oder erhält die noch kleinere Updates? Also zB 3.1.1, 3.1.2... was ist da vertraglich vereinbart? Wenn keinerlei Bugfixes oder sonstiges nachgeliefert werden, ohne dafür zu bezahlen, würde ich schauen ob es einen Wartungsvertrag gibt. Hängt von der Software auch ab, vielleicht installierst du die einmal, alles funktioniert und damit ist die Sache gegessen, Software bleibt in dem Zustand bis die Mikroskope ersetzt werden.

>Aber was ist, wenn in v3.2 Fehler korrigiert werden, die ein Upgrade sinnvoll erscheinen lassen? Dann bestanden offensichtlich ja in v3.1. Fehler und laut meiner laienhaften rechtlichen Sicht müsste es sich dann doch um einen Gewährleistungsfall handeln, für dessen Korrektur (= upgrade auf v3.2) eigentlich keine Kosten entstehen sollten?

Grobe Mängel ja. Wenn die Software in Version 3.1 so schlampig programmiert ist, dass beispielsweise eine ganze Vergrößerungsstufe nicht auswählbar/verwendbar ist, dann ist das ein Gewährleistungsfall. Aber auch nur dann. Wenn die Software alle heiligen Jahre mal abstürzt oder auf einem von mehreren Computern gar nicht startet, dann kannst du da nicht nachweisen, dass ein grober Defekt der Software vorliegt.

Selbst wenn, bräuchtest du im Zweifelsfall ein Gutachten dafür, sowas einzuklagen geht ins Geld.

Noch was, Gewährleistungsansprüche hast du gegenüber dem Händler. Wenn der Händler aber nicht der Hersteller ist, der die Software programmiert bzw. programmieren lässt, dann kann der auch keinen Fix programmieren oder sonstwie aus dem Hut zaubern. Der kann dann höchstens die Software zurück nehmen. Verlasse dich nicht auf die Gewährleistung bei Software, bestenfalls stellt er dir die aktualisierte Version 3.2 dann zur Verfügung. Aber wenn die einen vierstelligen Betrag kostet, wird er das vielleicht pauschal ablehnen und es drauf ankommen lassen.

Solltest du beim Hersteller direkt gekauft haben, ist der natürlich gleichzeitig der Händler. Dann ist die Frage, wo die Software gekauft wurde. Manche Spezialsoftware kauft man ja tw. direkt aus den Staaten, oder gerne auch mal aus China, geht dann alles digital über einen Lizenzkey usw. Wenn du denen mit Gewährleistung und österreichischem bzw. EU-Recht kommst, viel Spaß beim Versuch das durchzusetzen.

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  Re(5): Software Rechtliches
 (Engelbert2000 am 06.03.2020, 14:56:09)
  Re(5): Software Rechtliches  (AVS_reloaded am 06.03.2020, 15:09:17)
  Re: Software Rechtliches  (pong am 09.03.2020, 07:11:18)
  Re: Software Rechtliches  (Codename 47 am 13.03.2020, 13:30:05)
 

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