koste es, was es wolle
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Re(9): koste es, was es wolle
22.03.2020, 15:10:02
  dass man steuern vorauszahlt?


"Vorauszahlung" bedeutet in diesem Kontext nur, dass Teilbeträge der zu erwartenden Steuerschuld bereits während des Veranlagungszeitraums fällig werden und nicht erst danach. Wie der Artikel einleitend ausführt, dient das der Gleichbehandlung mit abhängig beschäftigten Arbeitnehmern, denen die Steuern ja auch monatlich vom Gehalt abgezogen werden (ohne dass da jemand von Vorauszahlung reden würde). Insoweit ist das erstmal noch keine Besteuerung noch nicht getätigter Umsätze.

Was in einer Situation wie der aktuellen allerdings hinzukommt: Üblicherweise basieren diese Beträge auf einer Schätzung nach den letzten vorliegenden Daten. Wenn sich die Grundlage aber massiv verändert hat, weil der Betrieb z.B. komplett dicht ist, könnte es dazu kommen, dass man Steuern (erstmal, man bekommt sie am Ende ja verrechnet) zahlen muss, ohne das entsprechende Einkommen erzielt zu haben. Dass das zu einem Problem werden kann, wissen aber auch die Ämter. Auch ohne Corona-Krise gibt es die Möglichkeit, bei vorübergehendem Einnahmeausfall um Stundung zu bitten bzw. bei längerfristigem die Vorauszahlungen anpassen zu lassen. Ich kann mir vorstellen, dass das im Moment sehr unproblematisch abgenickt wird.

Klar kann das bedeuten, dass die Unterlagen dann beim nächstenmal besonders gründlich geprüft werden. Aber wenn der Einnahmeausfall real ist, wird deswegen niemand die Hand heben müssen.

(Ein größeres Problem könnten Sozialbeiträge werden. Die werden nicht mal eben gestundet. Aber darum gings ja hier nicht.)

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