Immobilien Verkauf - Fragen
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Immobilien Verkauf - Fragen
07.05.2020, 17:25:19
Ich habe 2016 eine Eigentumswohnung zu einem günstigen Preis in Wien gekauft.

In meinem KV von der Genossenschaft steht drin, dass ich die Differenz vom Kaufbetrag und dem Verkaufserlös der GN zurückzahlen muss, sollte ich die Wohnung innerhalb 10 Jahre verkaufen.

Nach den 10 Jahren (also noch 6) kann ich sie verkaufen. Vermieten könnte ich sie theoretisch jetzt schon.

Da ich mit meiner Frau langsam die Zukunft plane (aktuelle Wohnung ist mit Kindern auf Dauer zu klein) und wir definitiv ein Haus wollen, ergeben sich einige Fragen die ich klären möchte.

1. Könnte theoretisch die GN auf die Auszahlung der Differenz verzichten?

2. Wenn wir ein Haus finden sollten in einigen Jahren und wir zb. für 2 Jahre eine Zwischenfinanzierung machen müssten, wie gut stehen da die Chancen, dass die Banken das mitmachen? Könnte ich in dieser Zeit meine Wohnung vermieten bis sie verkauft wird?

Welche Vor- und Nachteile hätte man dadurch?

zb. Wohnung hat einen Wert von 200tk; wir finden eine neue Immobilie für 400tk. Was für Möglichkeiten hätte ich in diesem Fall die 200tk zwischen zu finanzieren wenn ich die Wohnung erst nach 2 Jahren verkaufen könnte?

Wie läuft eine Zwischenfinanzierung genau ab? (zugegeben das Thema hat heute ein Freund aufgegriffen, daher habe ich mich noch 0 informiert diesbezüglich)

Oder einen Art Mietkauf in Betracht ziehen? zb. einen Käufer finden, der Interesse hat die Wohnung zu kaufen. Einen Vertrag aufsetzen, das die Wohnung ab dem Stichtag x in sein Eigentum übergeht; das Geld für die Wohnung von einem Notar betreut wird bis zum Tag x wo es dann an mich bzw die Bank, die das zwischenfinanziert, überwiesen wird?

Ist sowas überhaupt denkbar? Vor- Nachteile?

Bzgl Steuern noch eine Frage:

WKO

Hauptwohnsitzbefreiung
Veräußerungen von Eigenheimen und Eigentumswohnungen samt Grund und Boden bis 1000m², fallen nicht unter die Steuerpflicht, wenn sie dem Verkäufer durchgehend

ab der Anschaffung oder Herstellung (hier gilt der Zeitpunkt der Fertigstellung) und für mindestens 2 Jahre (1.Tatbestand) oder
für mindestens 5 Jahre innerhalb der letzten 10 Jahre vor der Veräußerung (2.Tatbestand)
als Hauptwohnsitz gedient haben und jeweils der Hauptwohnsitz aufgegeben wurde.


Da ich 1 Jahr vor dem Kauf als Mieter hauptgemeldet war, sind bei mir im Grunde die 5 Jahre bereits um. Da, soweit ich weiß, die Zeit auch als Mieter gilt.

Ich hab eine Anwältin für Immobilienrecht die ich fragen kann die mir noch nen Gefallen schuldet, möchte mir aber generell mal ein Bild machen.

Bin für andere Tipps auch dankbar :-)

Es eilt für uns nicht, aber sich zu informieren schadet auch nicht.



07.05.2020, 17:36 Uhr - Editiert von playaz, alte Version: hier
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