Amazon Rechnung in Firmenbuchhaltung mit ihrer UID ?
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Re: Amazon Rechnung in Firmenbuchhaltung mit ihrer UID ?
24.09.2020, 12:20:37
Ich bin selbst seit vielen Jahren Gewerbekunde bei Amazon, es sieht wie folgt aus:

(1) Wenn man als Privater aus Österreich bei Amazon über sein Konto bestellt, wird normalerweise die Luxemburger Zentrale mit der österreichischen Rechnungsadresse als Rechnungsleger mit österreichischer Steuernummer (UID: ATU...) und 20% USt. verwendet, aber nicht immer! Vor allem seltene Artikel werden gerne mal von Polen, Deutschland oder Tschechien verschickt, haben dann die lokale UID bzw. Rechnungsadresse und den lokalen USt.-Satz auf der Rechnung. Von Deutschland ist das für Privatkäufer oft ein Vorteil, da diese 19% oder jetzt oft nur 16% USt. ist. Als Firma mit Vorsteuerabzugsberechtigung hat man dann das Problem, dass man sich die länderspezifische USt. vom Finanzamt in Polen, Deutschland, Tschechien usw. holen muss, was bei Kleinbeträgen sehr aufwendig ist und dadurch sogar Mehrkosten (beim Steuerberater) verursachen kann. Wenn man die USt. nicht zurück erhält, kann es bei einer Finanzamtskontrolle in Österreich dann auch sein, dass man die österreichische USt. nachzahlen muss, obwohl man damals die ausländische USt. auch schon bezahlt hat.

(2) Verhindern kann man das, wenn man bei Amazon zwei Konten hat, eines für alle Privatsachen und ein anderes für Bestellungen, die immer mit der Firma abgerechnet werden, denn jede Netto-Rechnung löst bei der Firma, die bei Amazon bestellt, eine USt.-Steuerschuld aus. Beim Firmenkonto kann man seine UID-Nummer eintragen, nach kurzer Zeit sind dann fast alle Bestellungen bei Amazon netto und gänzlich ohne USt., man sieht das immer erst im Warenkorb beim Bezahlen. Fast deshalb, weil es unter anderem einige Marketplace-Händler gibt, die die verpflichtende EU-USt.-Richtlinie seit Jahren immer noch nicht umgesetzt haben (vor allem Händler aus UK, IT, CZ), aber auch einige deutsche Händler verrechnen noch mit der deutschen USt., was angezeigt ein Finanzstrafverfahren für den jeweiligen Händler bedeutet. Da das aber für den Anzeiger einiges an Aufwand bedeutet und er seine Ware trotzdem nicht schneller ohne USt. bekommt, machts kaum wer.

(3) Eine dritte Möglichkeit ist noch das komplette Gewerbekonto bei Amazon, das auch mehrere Subkonten mit unterschiedlichen Berechtigungen (Warengruppen, Einkaufsrahmen, etc.) ermöglicht, weiters Rechnungszahlung usw., allerdings bringt es zu (2) für normale Bestellmengen außer für Großkonzerne keine nennenswerten Vorteile, außer man bestellt oft Artikel, die noch nicht lieferbar oder lagernd sind, denn Amazon verrechnet dann erst mit Sammelbelegen, wenn man die Ware erhalten hat und nicht, wenn sie versendet wird. Bei verloren gegangenen Sendungen ist das nämlich problematisch, wenn Lieferungen bzw. Bestellungen nicht beim Wareneingang in der eigenen Firma als "offen" geführt werden, denn man bekommt von dem abgebuchten Geldbetrag und der fehlenden Ware nichts mit.

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Re: Amazon Rechnung in Firmenbuchhaltung mit ihrer UID ?
24.09.2020, 12:51:24
Ich versuche es kurz zu halten:

Versandhändler in der EU unterliegen der Versandhandelsregelung (bin mir fast ganz sicher, dass das so heisst), wenn sie in einem anderen Mitgliedsstaat mehr als 150.000 EUR Umsatz in einem Jahr erzielen.
Das hat zur Folge, dass der Händler sich im jeweiligen Land für die USt mit einer UID registrieren muss und die Umsatzsteuer in diesem Land abführen muss.
Unter der Grenze kann der Händler die USt aus dem Land ausweisen, in dem das Unternehmen seinen Sitz hat.

Das gilt allerdings AUSSCHLIESSLICH für Geschäfte mit Privatkunden. Als Unternehmer musst du mit deiner UID eine innergemeinschaftliche Lieferung ohne ausgewiesener USt anfordern (Die Steuerpflicht geht auf den Leistungsempfänger über). Die UID kannst du zB bei Amazon Business hinterlegen.
Das funktioniert soweit ich weiß aber nur bei Lieferungen und Rechnungen direkt von Amazon. Bei einem Marketplace Händler musst du vor dem Kauf kommunizieren, dass du Unternehmer bist und eine steuerfreie Rechnung benötigst.

Bei einer ausländischen Rechnung mit ausgewiesener USt (egal ob DE, AT oder etwas Anderes), darfst du die Umsatzsteuer nicht als Vorsteuer abziehen. Die Steuer ist also nicht abzugsfähig und erhöht deine Kosten, da der komplette Bruttorechnungsbetrag in den Aufwand muss.

Edit: Die Lieferschwelle für die Versandhandelsregelung ist in jedem Land unterschiedlich. In den meisten EU-Ländern muss man sich schon ab 35.000 Euro Jahresumsatz für die USt registrieren.
Quelle: https://www.wko.at/service/steuern/Der_Versandhandel.html

24.09.2020, 13:00 Uhr - Editiert von Johnny_N, alte Version: hier
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