Re: Amazon Rechnung in Firmenbuchhaltung mit ihrer UID ?
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Re: Amazon Rechnung in Firmenbuchhaltung mit ihrer UID ?
24.09.2020, 12:20:37
Ich bin selbst seit vielen Jahren Gewerbekunde bei Amazon, es sieht wie folgt aus:

(1) Wenn man als Privater aus Österreich bei Amazon über sein Konto bestellt, wird normalerweise die Luxemburger Zentrale mit der österreichischen Rechnungsadresse als Rechnungsleger mit österreichischer Steuernummer (UID: ATU...) und 20% USt. verwendet, aber nicht immer! Vor allem seltene Artikel werden gerne mal von Polen, Deutschland oder Tschechien verschickt, haben dann die lokale UID bzw. Rechnungsadresse und den lokalen USt.-Satz auf der Rechnung. Von Deutschland ist das für Privatkäufer oft ein Vorteil, da diese 19% oder jetzt oft nur 16% USt. ist. Als Firma mit Vorsteuerabzugsberechtigung hat man dann das Problem, dass man sich die länderspezifische USt. vom Finanzamt in Polen, Deutschland, Tschechien usw. holen muss, was bei Kleinbeträgen sehr aufwendig ist und dadurch sogar Mehrkosten (beim Steuerberater) verursachen kann. Wenn man die USt. nicht zurück erhält, kann es bei einer Finanzamtskontrolle in Österreich dann auch sein, dass man die österreichische USt. nachzahlen muss, obwohl man damals die ausländische USt. auch schon bezahlt hat.

(2) Verhindern kann man das, wenn man bei Amazon zwei Konten hat, eines für alle Privatsachen und ein anderes für Bestellungen, die immer mit der Firma abgerechnet werden, denn jede Netto-Rechnung löst bei der Firma, die bei Amazon bestellt, eine USt.-Steuerschuld aus. Beim Firmenkonto kann man seine UID-Nummer eintragen, nach kurzer Zeit sind dann fast alle Bestellungen bei Amazon netto und gänzlich ohne USt., man sieht das immer erst im Warenkorb beim Bezahlen. Fast deshalb, weil es unter anderem einige Marketplace-Händler gibt, die die verpflichtende EU-USt.-Richtlinie seit Jahren immer noch nicht umgesetzt haben (vor allem Händler aus UK, IT, CZ), aber auch einige deutsche Händler verrechnen noch mit der deutschen USt., was angezeigt ein Finanzstrafverfahren für den jeweiligen Händler bedeutet. Da das aber für den Anzeiger einiges an Aufwand bedeutet und er seine Ware trotzdem nicht schneller ohne USt. bekommt, machts kaum wer.

(3) Eine dritte Möglichkeit ist noch das komplette Gewerbekonto bei Amazon, das auch mehrere Subkonten mit unterschiedlichen Berechtigungen (Warengruppen, Einkaufsrahmen, etc.) ermöglicht, weiters Rechnungszahlung usw., allerdings bringt es zu (2) für normale Bestellmengen außer für Großkonzerne keine nennenswerten Vorteile, außer man bestellt oft Artikel, die noch nicht lieferbar oder lagernd sind, denn Amazon verrechnet dann erst mit Sammelbelegen, wenn man die Ware erhalten hat und nicht, wenn sie versendet wird. Bei verloren gegangenen Sendungen ist das nämlich problematisch, wenn Lieferungen bzw. Bestellungen nicht beim Wareneingang in der eigenen Firma als "offen" geführt werden, denn man bekommt von dem abgebuchten Geldbetrag und der fehlenden Ware nichts mit.

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. PLONKED von Mr. 5  (vac am 25.09.2020, 16:57:04)
 

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