Re: Überstundenpauschale und Gleitzeit
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Überstundenpauschale und Gleitzeit
04.10.2020, 11:06:46
EDIT: Ganz unten habe ich am 10.10. die Textstellen aus meinem Dienstvertrag ergänzt.
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Bei der neuen Firma habe ich eine Pauschale von 10 Stunden. Gerade wieder die Monatszeitabrechnung bekommen und da lese ich, dass ich kräftig im Minus sei.

August (das war mein allererster Monat) minimales Zeitminus, September ein Zeitplus, durchgerechnet hätte ich ein leichtes Plus in Relation zur normalen vertraglich vereinbarten Wochen-Sollzeit.

Aber die Firma lastet mir 10 Stunden/Monat negativ an und das haut mich nun runter (zeitmäßig und mental...).

Eine Überstundenpauschale verstand ich bisher so, dass allenfalls (weil unregelmäßig) anfallende Überstunden abgegolten sind, egal ob man sie nun gemacht hat oder nicht (weil es im Moment auch keine betriebliche Erfordernis mit Abendterminen usw gibt).

In Kombination mit Gleitzeit schaut es real so aus, dass die Normalarbeitszeit nur pro Monat "durchgerechnet" wird, ich als für August die Minderstunden+10 weitere angelastet bekomme und im September meine bisserl Mehrstunden durch die Pauschale geschluckt werden, aber durch Zurechnung von 10 Stunden nochmal wieder ein deutliches Minus rauskommt.

Ist sowas wirklich üblich?

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EDIT: Hier die relevante Passage aus meinem Dienstvertrag, weil öfters danach gefragt worden ist:

"Weiters erhält der Dienstnehmer eine Überstundenpauschale in der Höhe von EUR xxx brutto pro Monat 14 mal pro Kalenderjahr. Mit dieser Pauschale sind 10 Mehr- bzw. Überstunden abgegolten. Der Dienstgeber behält sich jedoch vor, jederzeit auf die Leistung der Überstunden ganz oder teilweise zu verzichten. In diesem Falle wird eine Kürzung oder eine Streichung (Wegfall) der Überstundenpauschale erfolgen. Diese Überstundenpauschale wird in der Zeiterfassung 12-mal berücksichtigt und sind auch Zeiten des Lohnausfallsprinzips damit abgedeckt."

Anmerkung: Der Pauschalbetrag entspricht ziemlich genau anteiligen 10 Stunden Grundgehalt + 50% Zuschlag. Das ist aber eher Zufall, weil das Gesamtbrutto (Grund+ÜSt) hingetrimmt worden ist auf mein altes Brutto.

-- Inhaltsstoffe: Kompetenz, Erfahrung, Halbwissen, Hörensagen. Kann Spuren von Ironie enthalten.
10.10.2020, 09:49 Uhr - Editiert von Weissbier, alte Version: hier
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  Re: Überstundenpauschale und Gleitzeit
 (zeddicus am 04.10.2020, 11:27:46)
  Re: Überstundenpauschale und Gleitzeit  (stgoetz am 04.10.2020, 15:21:50)
  Re: Überstundenpauschale und Gleitzeit  (pyti2000 am 04.10.2020, 15:22:28)
  Re: Überstundenpauschale und Gleitzeit
 (Wizard51 am 04.10.2020, 18:19:15)
  Re: Überstundenpauschale und Gleitzeit  (mossess am 04.10.2020, 20:40:56)
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Re: Überstundenpauschale und Gleitzeit
05.10.2020, 08:34:25
Eine Überstundenpauschale kann deinen Zeitsaldo nicht beeinflussen, sondern gilt nur die Zuschläge für eben Überstunden ab, dass diese nicht extra zur Auszahlung kommen.

Die Überstundenpauschale ist dafür da, dass der Arbeitgeber seine Kosten glättet und darauf spekuliert, dass du mehr Überstunden machst, als die abgegolten werden. Was aber nicht heißen darf, dass du durch die Üst Pauschale durchgerechnet unters eingestufte KV Minimum fallen darfst. Und natürlich wünscht sich der Arbeitgeber auch, dass du nicht vorm Arbeits- und Sozialgericht auf Auszahlung etwaig mehr angefallener Überstunden klagst.

Was hier gemacht wird, ist für mich hochgradig illegal, da unvereinbart die Soll Arbeitszeit raufgesetzt wird. Denn nach deiner Schilderung hast du damit eine Soll Arbeitszeit von - angenommen, 38,5 Stunden pro Woche (abweichend je KV/BV oder sonstiges was dich besser als das Gesetz stellen) nun 41 Stunden.

Nur sind es bis 50 Wochenstunden und unangeordnet eben Mehrstunden und keine Überstunden. (Danke übrigens an ÖVP Basti und allen ÖVP Wählern, denn früher waren es 40 Wochenstunden.)

Bist du denn sicher, dass du eine Überstundenpauschale vereinbart hast und keine All-in der sich auf der 10 Stundenbasis errechnet?

Für die Regelung bei Negativstunden müsste man dein Gleitzeitmodell kennen, denn das ist quasi immer spezifisch per Unternehmen. An sich, ist das aber nichts wovor man sich fürchten müsste. Schaut zwar deppat aus, ist aber irrelevant. Damitst ein bissl beruhigter bist, schreibt dir das auch die AK so. https://ooe.arbeiterkammer.at/beratung/arbeitundrecht/arbeitszeit/Lohnabzug_fuer_Minusstunden.html

pong


Satire erfordert Intelligenz beim Empfänger.
05.10.2020, 08:38 Uhr - Editiert von pong, alte Version: hier
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