Problem mit E-tec
Geizhals » Forum » Händler in Österreich » Problem mit E-tec (214 Beiträge, 4430 Mal gelesen) Top-100 | Fresh-100
Du bist nicht angemeldet. [ Login/Registrieren ]
Problem mit E-tec
22.10.2020, 17:05:31

Habe im April einen TV bei E-tec gekauft, diese hatte mitte september plötzlich einen Blauen strich im Display.
Gerät wurde zur *TRÖT* abgeholt, nach 2 wochen bei serviceparner von E-tec angerufen TV irrreperabel.
Bei e-tec anrufen versucht tonband nummer unbekannt.
Also Chat, geld wird erst zurückbezahlt wenn sie von Lieferanten oder  Servicepartner Gutschrift erhalten haben jetzt ca 2 wochen später wieder chat, Geld erst wenn sie Gutschrift von wenn auch immer haben

So meine frage wann müssen sie zurückzahlen muss ich warten
Chat auszug von e-tec

ich schaue mir das gerade an einen moment
leider haben wir die angeforderte Gutschrift vom Servicepartner noch nicht erhalten.

sobald wir diese erhalten haben bekommen sie ihr Geld schnellstmöglich zurück

warum soll ich warten, schicken sie mir sofort mein geld
sie sind mein Vertragspartner

wie bereits geschrieben haben wir das Gerät zum servicepartner eingeschickt und sobald wir von diesem die Gutschrift erhalten haben senden wir ihnen ihr Geld zurück.
ich würde noch um etwas geduld bitten.

nein sie sind verplichtet mir sofort mein geld zu überweisen

wenn sie mir den paragraphen dazu zeigen können gerne.
ansonsten würde ich sie noch um etwas geduld bitten sie werden ihr Geld so schnell wie möglich erhalten.

ok in zukunft halt amazon

Amazon wird ihnen ihr Geld dann auch zurück überweisen genau wie wir es auch machen.

wie gesagt sie erhalten ihr Geld ja zurück.

ausser ihr geht in Konkurs

davon gehen wir als Firma E-tec momentan nicht aus.

davon geht keiner aus

nachdemm es sich um einen gewährleistungs fall wandlung handelt sind sie verplichtet sofort zurückzuzahlen

es handelt sich um einen Gewährleistungsfall das ist richtig und Aufgrund dessen das der Servicepartner nicht reparieren kann sind wir verpflichtet ihnen eine Gutschrift auszustellen bzw. ihr Geld zurück zu überweisen so schnell wie möglich.
dies ist der Fall sobald wir die Gutschrift vom Servicepartner erhalten haben da wir diese dann direkt an sie weiterleiten.
wir sind ja nicht für die *TRÖT* direkt zuständig sondern übernehmen das für unsere Kunden aufgrund dessen das sie diesen Artikel bei uns erworben haben.
theoretisch hätten sie den Artikel auch selbst einschicken können und müssten dann auch auf die Gutschrift vom Servicepartner warten.

ich fordere sie hiermit auf mir den betrag von Euro xxx.- bis 29.10.2020 zu Überweisen
noch einmal sie sind mein Vertragsparner

Wir werden den Betrag schnellstmöglich überweisen.

wann

sobald wir die Gutschrift vom Lieferanten erhalten haben.

sie lügen anscheinen sind sie nicht mehr zahlungsfähig

wenn sie dieser Meinung sind okay.

weiteres werden sie die Summe erhalten sobald die Gutschrift bei uns vom Servicepartner eingelangt ist.

ich wünsche ihnen noch einen schönen Tag.

es soll mich wer zurückrufen 0664

ich kann sie gerne Zurückrufen aber da kann ich ihnen nur das gleiche erzählen.
und ich bin der Leiter in unserer Büroabteilung.

dann sollten sie die gesetzte besser kennen

ich halte mich an die Vorgaben meiner Firma.
ich kann mir nicht vorstellen das wir gesetzeswidrig handeln.

wenn bis 29 kein geld sehen wir uns eh vor gericht

das steht ihnen natürlich gerne Frei.


wo ich nichts mehr kaufe kann sich jeder denken



Antworten PM Übersicht Thread
 
Melden nicht möglich
Re: Problem mit E-tec
23.10.2020, 12:03:22
Guten Mittag!

Das Vorgehen von e-Tec ist unserer Ansicht nach absolut korrekt und ist entgegen deiner Aussage auch nicht gesetzeswidrig.

Das TV-Gerät wurde im April, also vor 6 Monaten, bei E-Tec gekauft. Wenn du die Ware beim Händler als defekt reklamierst, ist dem Händler eine angemessene Frist für die Nachbesserung (Reparatur, Austausch) einzuräumen, dazu zählt wie in deinem Fall auch die Prüfung der Ware. Eine "blinde" Rückerstattung im Vorhinein, wie du es forderst, wird kein Händler durchführen, vor allem nicht bei einem kostspieligeren Artikel wie einem TV. Als Prüfungs-Frist sind 2 Wochen jedenfalls angemessen, bei manchen Artikeln beträgt diese sogar 4-6 Wochen, vor allem wenn diese von den Herstellern selbst geprüft werden.

Streng genommen ist außerdem eine Forderung einer Rückerstattung in der Form auch erst möglich, wenn die Nachbesserung mehrmals fehlschlägt (ist hier noch nicht der Fall). D.h. der Händler ist hier zuerst einmal nicht verpflichtet, dir das Geld rückzuerstatten - auch wenn du das noch so vehement einfordern willst.
Sollte der Servicepartner feststellen, dass der Defekt irreperabel oder ein Austausch auf ein gleichwertiges Gerät nicht möglich ist, DANN wird der Kaufbetrag vom Hersteller zuerst an den Händler und in weiterer Folge an dich rückerstattet (Wandlung). Das ist die reguläre Vorgehensweise in so einem Fall und wird auch von 99.9% der Händler so gehandhabt

Abgesehen davon, der Ton macht die Musik...

--
LG,

Silverscar

02.12.2020, 14:24 Uhr - Editiert von Silverscar, alte Version: hier
Antworten PM Übersicht Thread Zum Vorgänger
 
Melden nicht möglich
Re(15): Problem mit E-tec
27.10.2020, 12:36:01
Dies sollte nur ein Hinweis zum generellen Ablauf sein.


Das hörte sich weiter oben aber noch ganz anders an: https://forum.geizhals.at/t901121,8035514.html#8035514

Welche Halb oder Unwahrheiten?


https://forum.geizhals.at/t901121,8035514.html#8035514
und nachfolgende Postings. Hier ein paar Auszüge:

Das Vorgehen von e-Tec ist unserer Ansicht nach absolut korrekt und ist entgegen deiner Aussage auch nicht gesetzeswidrig.

Als Prüfungs-Frist sind 2 Wochen jedenfalls angemessen, bei manchen Artikeln beträgt diese sogar 4-6 Wochen, vor allem wenn diese von den Herstellern selbst geprüft werden.
(Hinweis: zu diesem Zeitpunkt hat das vom Händler ins Spiel gebrachte Servicecenter die Behebung bereits ausgeschlossen)

Streng genommen ist außerdem eine Forderung einer Rückerstattung in der Form auch erst möglich, wenn die Nachbesserung mehrmals fehlschlägt (ist hier noch nicht der Fall). D.h. der Händler ist hier zuerst einmal nicht verpflichtet, dir das Geld rückzuerstatten - auch wenn du das noch so vehement einfordern willst.

Sollte der Servicepartner feststellen, dass der Defekt irreperabel oder ein Austausch auf ein gleichwertiges Gerät nicht möglich ist, DANN wird der Kaufbetrag vom Hersteller zuerst an den Händler und in weiterer Folge an dich rückerstattet (Wandlung).

Das ist die reguläre Vorgehensweise in so einem Fall und wird auch von 99.9% der Händler so gehandhabt

Das sind alles Halb- oder glatte Unwahrheiten.

ir haben auch nie behauptet, dass


Sorry, aber wer ist "wir"?
Ist das jetzt der Account mit dem Geizhals offiziell Firmenlinie postet?
Wenn ja, bitte bitte recherchiert "ihr" doch besser, oder fragt euren Chef, der ist schließlich Jurist.

Wie schon weiter oben erwähnt... ja, es kann dem Kunden wurscht sein, aber ein
gewisses Maß an Verständnis, warum manche Dinge ein paar Tage länger dauern,
wäre in solchen Situationen angebracht.


Also was jetzt?
War alles oben korrekt, oder warum jetzt der Versuch alles zu relativieren?


Antworten PM Übersicht Thread Zum Vorgänger
 
Melden nicht möglich
Re(6): Problem mit E-tec
27.10.2020, 16:57:46
Ja hier hat wohl jeder eine andere Grenzschwelle.

persönliches Empfinden ist hier irrelevant, dafür gibts Gesetze
Ob der Händler lügt oder nicht, ist leider auch nicht einfach festzustellen,
mit solchen Behauptungen bewegt man sich meist auf gefährlichem Terrain.

ich wiederhiole es gerne GANZ DEUTLICH
Wenn mir als Konsument gegenüber ein Händler (oder ein von ihm Handlungsbevollmächtigter) folgende Aussage macht
es handelt sich um einen Gewährleistungsfall das ist richtig und Aufgrund dessen das der Servicepartner nicht reparieren kann sind wir verpflichtet ihnen eine Gutschrift auszustellen bzw. ihr Geld zurück zu überweisen so schnell wie möglich.
dies ist der Fall sobald wir die Gutschrift vom Servicepartner erhalten haben da wir diese dann direkt an sie weiterleiten.

dann ist der fette schwarze Teil zu 100% korrekt und der fette rote Teile eine GLATTE LÜGE. Das ist 100% unwahr.
Eine Klage sehe ich nun ausgesprochen entspannt entgegen. Aber echt tiefenentspannt. Die wird ein Fiasko für den Kläger.
In beiden Fällen erhält der Händler ...

die internen Abläufe eines Händlers interessieren mich als Konsument nicht und sind auch völlig belanglos.
Faktr ist: wenn er mir als Mittelsmann bei einer FREWILLIGEN HERSTELLERGARANTIE hilft, irgendwas mit eben dem Hersteller abzuwickeln, dann ist das eine Sache.
Aber es ist eine völlig andere Sache, wenn er mir gegenüben bei einer GESETZLICHEN GEWÄHRLEISTUNG als mein Vertragspartner auftritt und mir gegenüber DIREKT GESETZLICH VERPFLICHTET ist.
Diese Verpflichtung ist SEHR viel stärker und ja, die ist gesetzlich geregelt.
3-6 Werktage ist für manche auch nicht "unverzüglich" - aber ja, ich glaube
wir würden uns wohl der Haarspalterei nähern und zu keinem einheitlichen
Konsens kommen, wenn wir diskutieren, was jeder unter bestimmten Ausdrücken
versteht und definiert.

3-6Werktage ist das, was der OGH in anderen Fällen als zumutbar angesehen hat. Deshalb brauchen wir uns darüber auch nicht den Kopf zerbrechen, was "unverzüglich" bedeutet, denn das ist oberstgerichtlich bereits entschieden.

mfg
AVS



kann den bitte wer rufen?


Antworten PM Übersicht Thread Zum Vorgänger
 
Melden nicht möglich
Re(8): Problem mit E-tec
05.11.2020, 08:35:43
Mein Geld zurück

Verständlich

wundert Glaube ich niemand, such selbst google,idealo,..Bewertungen
von meinen Gewährleistungsfall reden wir noch nicht

Wie andernorts erwähnt, ich hatte mit ihnen noch nie Probleme, und wenn man sich die Bewertungen ansieht, liegen die, gemessen an der Anzahl der Geschäftsfälle nicht so schlecht, um nicht zu sagen sehr gut. Eine gewisse Anzahl an Streitfällen ist unumgänglich.

warum wurde mir nicht ein Ersatz angeboten?

Gute Frage, vermutlich weil es Garantiefall begonnen hat...ist ohne die genauen Daten von Kauf und Anspruchsmeldung nicht genau zu sagen. Die widersprüchliche Aussage vom Chat hilft dir im Rechtsstreit sicher weiter, ist aber auch noch kein Killerargument, weil eben widersprüchlich.

Bleibt e.tec überlassen ob sie auch auf anwalt schreiben nicht reagieren, dann
bleibt mit nur der Klageweg

Kommt auf das Anwaltschreiben an, und ja, ich weiß dass e-tec auch schon mit "wir sehen ihrer Klage gelassen entgegen" geantwortet hat....dann stell dich wirklich auf den Rechtsweg ein.

Mein Anwalt hat andere meinung, also nicht jeder eher keiner

DEIN Anwalt, der DEINE Interessen vertritt, der selbe Anwalt würde E-tec genau das Gegenteil sagen, ist da immer eine Frage der Perspektive.


-------------------------------------------------------------
für jedes Problem gibt es genau die Richtige Dosis an Gewalt.
-------------------------------------------------------------

Antworten PM Übersicht Thread Zum Vorgänger
 
Melden nicht möglich
Re(2): Problem mit E-tec
06.11.2020, 09:30:25
DANN wird der Kaufbetrag vom Hersteller zuerst an den Händler und in weiterer
Folge an dich rückerstattet (Wandlung). Das ist die reguläre Vorgehensweise in
so einem Fall und wird auch von 99.9% der Händler so gehandhabt


Also hierzu kann ich sagen, dass dies definitiv falsch ist. Ich habe jahrelange sowohl für einen der großen IT-Distributoren als auch für einen großen Hersteller (TV, Handy, Monitor, etc.) gearbeitet und diese vorgangsweise ist absolut nicht üblich, vor allem nicht bei so großen Händlern wie beim E-Tec.

Ich kenne die Verträge vom E-Tec nicht, aber sehr viele große Händler erstellen für reklamierte Ware einfach eine sogenannte Belastungsnote, wenn der Prozess zu lange dauert. Hier wurde die Gutschrift sogar schon bestätigt.

Somit wird bei der nächsten Zahlung, diese Belastungsnote in Abzug gebracht.

Die Gutschrift erstellt nicht das Service Center, sondern der Hersteller. Der Hersteller bezahlt das Service Center für seine Leistung (sind fast immer eigenständige Unternehmen) und die Gutschrift erhält der Händler dann vom Hersteller (sollte kein Distributor dazwischen sein).

Viele großen Händler haben in ihren Rahmenverträgen auch Reparaturpauschalen vereinbart. Da wird ein gewisser Betrag an den Hersteller verrechnet für jede Reparaturabwicklung.

Natürlich ist jeder Vertrag anders und es kann bei einem Händler auch anders sein. Je größer sie jedoch sind, desto mehr Macht haben sie und desto besser ist es für mich als Kunde, weil sie sich mehr erlauben können.

Amazon begutschriftet relativ schnell und unkompliziert, weil sie sich das Geld vom Hersteller/Distributor holen (das weiß ich). Die bleiben nicht darauf sitzen.

Somit ist deine Aussage, dass das in 99,9% der Fällen so gemacht wird schlichtweg falsch und irreführend.

Dieser Beitrag bezieht sich auf eine ältere Version des beantworteten Postings!
Antworten PM Übersicht Thread Zum Vorgänger
 
Melden nicht möglich
 

Dieses Forum ist eine frei zugängliche Diskussionsplattform.
Der Betreiber übernimmt keine Verantwortung für den Inhalt der Beiträge und behält sich das Recht vor, Beiträge mit rechtswidrigem oder anstößigem Inhalt zu löschen.
Datenschutzerklärung