Steuerberater gesucht AT/DE
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Re(3): Steuerberater gesucht AT/DE
04.01.2021, 17:30:09
Je ein Hauptwohnsitz in Österreich und einer in Deutschland.

Wie kann man ZWEI Hauptwohnsitze haben??? Das geht nicht!
Mit der Uskunft: unbeschränkte Steuerpflicht in Ö (nebenwohnsitz(e) sind da wurscht) - Wie DE das sieht ...???
Aber sowas von.

ich will dich nicht veräppeln, aber Arbeitnehmerveranlagung ist ein steuerlicher Fachbegriff. Das ist der (freiwillige) Lohnsteuerausgleich.
In dem Moment, wo du mehrere Arbeitgeber oder mehrere Einkunftsarten hast, ist schluß mit freiwillig und Lohnsteuerausgleich. Da gibst du schön brav eine Pflichtveranlagung zur Einkommensteuer ab!
  2020 war ich ja noch in AT unselbstständig erwerbstätig. Außerdem hab ich die
Arbeitnehmerveranlagung 2019 auch noch nicht gemacht.
Ab 2021 dann natürlich nur noch die Einkünfte aus der Vermietung.

das sind ja nicht ganz unwesentliche Zusatzinfos ;-)

Jedenfalls zieht bei dir auf jeden Fall das DBA AT-DE

Meine Vermutung (=ich GLAUBE, kein gesichertes Wissen!):
Dein Einkünfte in DE werden in DE versteuert.
Die Einkünfte in AT in AT.
Bis dahin bin ich mir zu 99,999999999999999999% sicher.
OB dann eine Anrechnung oder ein Progressionsvorbehalt zum Tragen kommt, steht im DBA (das ich nicht kenne - DASS es so ist, bin ich mir wieder 99+% sicher, nur welche Methode = keine Ahnung))
Und wer wem was anrechnet, hängt davon ab, wo dein steuerlicher Hauptwohnsitz liegt. Und welcher da besser ist. Und ndabin ich ganz ruhig, still und leise, weil NULL Ahnung.
DAs erklärt dir bitte eine STB mit Kenntnis in DE-AT-DBA

mfg
AVS



aus gegebenem Anlaß: keine Toleranz gegenüber Fundamentalisten!


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Re: Steuerberater gesucht AT/DE
05.01.2021, 14:31:18
Ich war jahrelang in derselben Situation.

Da DE/AT eine häufige Kombi (meist aber in die andere Richtung als du) ist, wirst du relativ einfach jmd finden. V.a. im Raum Salzburg/Tirol bzw Bayern (da du ja jetzt in DE wohnst).

Ganz grundsätzlich:
- die in AT vermietete Immobilie bedeutet bedingte Steuerpflicht für dich. Du hast einen Freibetrag von 2000€ p.a. (statt 11000). Du musst Formular E1b & E7 einreichen (wenn du FinanzOnline hast, kannst es grad dort machen). Ist idiotensicher, da du nur die Einnahmen/Ausgaben, AFA, sonstige Abzüge eintragen musst. (da es nur 1 Immo ist nehme ich an, dass du ex Mwst bist; wär sonst aber auch nicht viel aufwändiger)*

- für dein unselbstständiges Einkommen, hängt es davon ab:
2020: wenn du mehr als 183 Tage in AT warst, bist du für dein GESAMTES Einkommen aus 2020 in AT steuerpflichtig. Andernfalls in Deutschland. Dein Hauptwohnsitz (& ob du einen in AT hast) spielt keine Rolle (da die steuerliche Ansässigkeit nicht an den Wohnsitz gebunden ist; der Wohnsitz KANN lediglich ein Anhaltspunkt für die steuerliche Ansässigkeit sein)
D.h. du kannst die Steuern die dir dein Arbeitgeber vom Lohn in DE abgezogen hat, Ende des Jahres zurückfordern, weil du in AT zahlen musst.

2021: ich nehme an, dass du mehr als 183 Tage in DE bist. D.h. in DE werden die Steuern ganz normal vom Lohn abgezogen. Für die Immobilie in AT wieder die 2 Formulare einreichen + auch in der deutschen Steuererklärung angeben. *Du kannst dann in Deutschland (empfehle den Steuerberater zu fragen fürs erste Mal, danach kannst es selbst) das in AT versteuerte Einkommen gemäss DBA geltend machen (und somit die Doppelbesteuerung reduzieren)

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