Re: Steuerberater gesucht AT/DE
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 (Paulas_Papa am 04.01.2021, 12:50:52)
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 (ein Kritiker am 04.01.2021, 13:24:57)
..  Re(2): Steuerberater gesucht AT/DE  (M_o_D am 04.01.2021, 15:53:02)
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..  Re(2): Steuerberater gesucht AT/DE  (M_o_D am 05.01.2021, 09:50:53)
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Re: Steuerberater gesucht AT/DE
05.01.2021, 14:31:18
Ich war jahrelang in derselben Situation.

Da DE/AT eine häufige Kombi (meist aber in die andere Richtung als du) ist, wirst du relativ einfach jmd finden. V.a. im Raum Salzburg/Tirol bzw Bayern (da du ja jetzt in DE wohnst).

Ganz grundsätzlich:
- die in AT vermietete Immobilie bedeutet bedingte Steuerpflicht für dich. Du hast einen Freibetrag von 2000€ p.a. (statt 11000). Du musst Formular E1b & E7 einreichen (wenn du FinanzOnline hast, kannst es grad dort machen). Ist idiotensicher, da du nur die Einnahmen/Ausgaben, AFA, sonstige Abzüge eintragen musst. (da es nur 1 Immo ist nehme ich an, dass du ex Mwst bist; wär sonst aber auch nicht viel aufwändiger)*

- für dein unselbstständiges Einkommen, hängt es davon ab:
2020: wenn du mehr als 183 Tage in AT warst, bist du für dein GESAMTES Einkommen aus 2020 in AT steuerpflichtig. Andernfalls in Deutschland. Dein Hauptwohnsitz (& ob du einen in AT hast) spielt keine Rolle (da die steuerliche Ansässigkeit nicht an den Wohnsitz gebunden ist; der Wohnsitz KANN lediglich ein Anhaltspunkt für die steuerliche Ansässigkeit sein)
D.h. du kannst die Steuern die dir dein Arbeitgeber vom Lohn in DE abgezogen hat, Ende des Jahres zurückfordern, weil du in AT zahlen musst.

2021: ich nehme an, dass du mehr als 183 Tage in DE bist. D.h. in DE werden die Steuern ganz normal vom Lohn abgezogen. Für die Immobilie in AT wieder die 2 Formulare einreichen + auch in der deutschen Steuererklärung angeben. *Du kannst dann in Deutschland (empfehle den Steuerberater zu fragen fürs erste Mal, danach kannst es selbst) das in AT versteuerte Einkommen gemäss DBA geltend machen (und somit die Doppelbesteuerung reduzieren)

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..  Re(2): Steuerberater gesucht AT/DE  (M_o_D am 05.01.2021, 14:51:50)
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