Re(3): Steuerberater gesucht AT/DE
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.  Re: Steuerberater gesucht AT/DE
 (Paulas_Papa am 04.01.2021, 12:50:52)
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 (ein Kritiker am 04.01.2021, 13:24:57)
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Re(3): Steuerberater gesucht AT/DE
04.01.2021, 17:30:09
Je ein Hauptwohnsitz in Österreich und einer in Deutschland.

Wie kann man ZWEI Hauptwohnsitze haben??? Das geht nicht!
Mit der Uskunft: unbeschränkte Steuerpflicht in Ö (nebenwohnsitz(e) sind da wurscht) - Wie DE das sieht ...???
Aber sowas von.

ich will dich nicht veräppeln, aber Arbeitnehmerveranlagung ist ein steuerlicher Fachbegriff. Das ist der (freiwillige) Lohnsteuerausgleich.
In dem Moment, wo du mehrere Arbeitgeber oder mehrere Einkunftsarten hast, ist schluß mit freiwillig und Lohnsteuerausgleich. Da gibst du schön brav eine Pflichtveranlagung zur Einkommensteuer ab!
  2020 war ich ja noch in AT unselbstständig erwerbstätig. Außerdem hab ich die
Arbeitnehmerveranlagung 2019 auch noch nicht gemacht.
Ab 2021 dann natürlich nur noch die Einkünfte aus der Vermietung.

das sind ja nicht ganz unwesentliche Zusatzinfos ;-)

Jedenfalls zieht bei dir auf jeden Fall das DBA AT-DE

Meine Vermutung (=ich GLAUBE, kein gesichertes Wissen!):
Dein Einkünfte in DE werden in DE versteuert.
Die Einkünfte in AT in AT.
Bis dahin bin ich mir zu 99,999999999999999999% sicher.
OB dann eine Anrechnung oder ein Progressionsvorbehalt zum Tragen kommt, steht im DBA (das ich nicht kenne - DASS es so ist, bin ich mir wieder 99+% sicher, nur welche Methode = keine Ahnung))
Und wer wem was anrechnet, hängt davon ab, wo dein steuerlicher Hauptwohnsitz liegt. Und welcher da besser ist. Und ndabin ich ganz ruhig, still und leise, weil NULL Ahnung.
DAs erklärt dir bitte eine STB mit Kenntnis in DE-AT-DBA

mfg
AVS



aus gegebenem Anlaß: keine Toleranz gegenüber Fundamentalisten!


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