Re: Genossenschaftswohnung übernehmen
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....  Re(4): Genossenschaftswohnung übernehmen
 (Ti am 27.02.2021, 11:04:28)
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Re: Genossenschaftswohnung übernehmen
25.02.2021, 14:56:04

war es nicht mal so das man wohnungen in der familie weitergeben kann ?

nein, das war nie so.
Man hat ein Eintrittsrecht, wenn man eine gewisse Zeit GEMEINSAM in der Whg gelebt hat. Bei Geschwistern wären das 5J. Und dann MUSS der Mieter dem Vermieter den Eintritt bekannt geben. Tut er das nicht, wars das.

jetzt sagt die genossenschaft das das eigentlich eine illegale vermietung von
meiner schwester war

womit sie recht haben: illegale Untervermietung des gesamten Objektes ist ein glasklarer Kündigungsgrund
eine begehung in "meiner" wohnung machen

1. das Recht haben sie
2. es ist NICHT "deine" Whg. Die gehört der Genossenschaft. Du wohnst nur unerlaubt drin.
danach wollen sie alles sanieren

wird wohl nötig sein
mich in der zwischenzeit rauswerfen u

na das auf jeden Fall, egal ob sie renovieren oder nicht
mir danach die wohnung zum doppelten preis wieder vermieten.

dir oder jedem anderen.

Find ich gut, wenn gegen "Einschleichmieter" hart vorgegangen wird.

Nachtrag: für die Rotstrichler und "Ungläubigen":
haben es leider verabsäumt den mietvertrag auf meinen namen zu ändern.

ist KEIN Kavaliersdelikt, das kann sehr böse Folgen haben!
mal lesen: https://media-exp1.licdn.com/dms/image/C4E22AQEsAwfPZ6DGfQ/feedshare-shrink_800/0/1613285862495?e=1616630400&v=beta&t=ny0xJspaSgHB21ZA_mFq1oVc-leqpm3H-746YnOmP_o
schon klar, da gehts um Geschäftsraummiete, keine Genossenschaftswhg, aber nur zur Illustration wohin so ein "mal eben vergessen" führen kann!

mfg
AVS



aus gegebenem Anlaß: keine Toleranz gegenüber Fundamentalisten!


25.02.2021, 15:27 Uhr - Editiert von AVS_reloaded, alte Version: hier
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.  Re: Genossenschaftswohnung übernehmen  (SeCCi am 25.02.2021, 18:40:35)
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