Re: Haussanierung mit Eingriff in Wohnrecht
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Haussanierung mit Eingriff in Wohnrecht
02.07.2021, 16:02:31
Habe eine Frage an die Wohnrechts-Wissenden hier.

Ich habe gegen Ende nächster Woche einen Besuch von der vermietenden Wohnbaugenossenschaft zwecks Information über eine Sanierungsmaßnahme, die ab Mitte Juli starten soll.

Bekannt ist bisher folgendes:
Es sollen die Steigschachtleitungen saniert werden, dazu wird eine Wand in der Küche sowie eine Wand im WC geöffnet.
Die Arbeiten sollen über die Dauer von 4 Wochen erfolgen, dabei soll die Wohnung weiter bewohnt werden bzw. die Miete wird nicht erlassen, auch wird keine Ersatzwohnung gestellt.
Es wird ein Camping WC im Abstellraum bereitgestellt.

Eigene fixe Einbauten wie z.b. ein nachgerüsteter Dunstabzug in der Küche, hochwertiges Stand WC usw. sollen ohne Kostenersatz abgetragen werden und es wird der Genossenschaftsstandard wiederhergestellt.
Die Wohnbereiche der Wohnung sind während der Baudurchführung für Bauarbeiter frei zugänglich, man kann entweder auf der Baustelle anwesend sein (über 4 Wochen), oder das Inventar ist unversichert ungeschützt. Haushalt deckt bei Abhandenkommen von Gegenständen nicht.

Es müssen alle Stockwerke zeitgleich bearbeitet werden, eine Duldungspflicht wurde nicht gerichtlich festgestellt.

Mein Plan ist nun, die Durchführung der Arbeiten nur zu gestatten wenn schriftlich zugesichert wird, dass der bestehende Zustand der Wohnung beibehalten wird (funktionsfähiger Dunstabzug in der Küche, Wiederherstellung des WCs im gleichen Design und Qualität) und für die Dauer der Arbeiten eine Ersatzunterkunft bezahlt wird da Kochen nicht möglich ist sowie kein vernünftiges WC vorhanden ist. Eventuell akzeptiere ich den Verbleib in der Wohnung wenn man beim ersten Punkt entgegenkommend ist.

Meine Frage: Kann die vermietende Genossenschaft notfalls gerichtlich durchsetzen dass ich die Verschlechterung der Ausstattung hinzunehmen habe, und droht mir Schadensersatz wenn ich den Baubeginn blockiere wenn keine Einigung erfolgt? Ich habe die Absicht, den Schlüssel für das eigene Türschloss nicht herauszugeben, und wenn ein Aufbruch erfolgt, die Polizei zu verständigen.
Aufbruch ist ein realistisches Szenario, da bereits das Kellerabteil von Mietern aufgebrochen wurde, die wegen Ablehnung der Maßnahmen die Kellerabteile für die Erneuerung von Wasserrohren nicht geöffnet haben (wohlgemerkt nach 3 Tagen ohne Warmwasser wegen Pfusch der Baufirma).

Danke!

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 (mko am 02.07.2021, 16:16:28)
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Re: Haussanierung mit Eingriff in Wohnrecht
09.09.2021, 20:07:51
Was die nachträglich erstellte Lüftungs-Leitung bis in das Badezimmer zu dessen Abluft betrifft:
Ich nehme an, dass die Leitung UNTERPUTZ verlegt wurde und damit im Schacht liegt und dies in einem Steigschacht -> getrennter Brandabschnitt - und vielleicht auch NICHT F90 brandbeständig ummantelt worden ist.

Ich kann mir vorstellen, dass den neuen Steigleitungen ein unterputz verlegtes Lüftungs-Rohr im Weg ist - dieses entweder den Querschnitt des Schachtes einengt, oder mit dem Rohr in der Wand eingemauert, diese dann NICHT MEHR F90 brandbeständig ist ...

-> In diesem Fall könntest Du nachträglich dann aufputz, sichtbar ein Rohr bis ins Bad zu der Abluft-Leitung hin verlegen lassen!
-> Wenn Du an der Küchenzeile anliegend, quer eine Außenwand hast - optimal mit Fenster - könntest Du eine Dunstabzugs-Leitung aufputz, mitunter sichtbar verlegen und mit einer Wand-Öffnung direkt ins freie ausmünden lassen  - Problem ein Loch in der Außenwand zu machen gegen einen möglichen Widerstand der Genossenschaft (schlecht ist, wenn die Wand an der Grund-Grenze verläuft. Man benötigt die Erlaubnis des Nachbarn (auf viele Eigentümer aufgeteilt - man braucht die Zustimmung von allen ...     und ist verpflichtet bei baulichen Änderungen - wenn angebaut werden soll - die Öffnung wieder verschließen zu müssen).
(Ich habe vor Jahrzehnten an einer Grundstücks-Grenze sogar eine Fensteröffnung durchgesetzt und musste etlichen Leuten, für die Unterschrift, in deren Altersheim nachlaufen ...)


In einer Abluft-Leitung, die über Dach geführt wird, zirkuliert eine wärmere Luft aus den Innenräumen automatisch immer nach oben - es muss allerdings in die Wohnungen irgendwie Zuluft gelangen (früher: undichte Wohnungs-Eingangstüren; heutzutage: sind Wohnungseingangstüren zumeist Brandschutz-Türen ...)

z.B.: im Wohnpark Alt-Erlaa, gibt es nahezu luftdichte Fenster;
Zuluft in die Wohnräume sowie Wohnküchen und Schlafzimmer
und Abluft an den Koch-Stellen und in Bädern und WS´s.


09.09.2021, 20:11 Uhr - Editiert von Atschy, alte Version: hier
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