Einfriedungsfrage Wien
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Re(6): Einfriedungsfrage Wien
15.07.2021, 08:40:56
1. der Parkplatz eine öffentliche Verkehrsfläche sein, die von jedermann
benutzt werden darf, weil sie als öffentliche Verkehrsfläche gewidmet ist, was
bejahendenfalls rechtswidrig ist. Wien ist doch nicht Chigago, wo die Gemeinde
private Parkplätze zu  einer öffentlicher Verkehrsfläche umwidmen darf.


Ist die Rechtslage da in Österreich allgemein und in Wien besonders anders als in Deutschland?

Wir haben in DE weniger diese speziellen Umzäunungsprobleme. Aber ich kenne die Geschichte, wenn du z.B. einen Anhänger mit abgelaufenem TÜV irgendwo abstellst.

Wenn du das auf Privatgrund machst, der aber allgemein zugänglich ist, dass ist das eine öffentliche Verkehrsfläche, wo du einen Strafzettel bekommen kannst.

Wenn hingegen der Privatgrund abgesperrt ist, z.B. durch geschlossene Schranke oder geschlossenes Tor, dann ist das Privatgrund, wo du den ganz legal abstellen kannst. Nur darfst du ihn natürlich nicht im allgemeinen Verkehr benutzen.

So ähnlich ist es z.B. mit Fahrübungen auf Privatparkplatz. Wenn du dafür einen öffentlich zugänglichen Supermarkt-Parkplatz verwendest gibt's nen Strafzettel. Ist der Platz abgesperrt darfst du da ohne Führerschein üben. Dass du legal auf den Platz darfst ist ein rechtlich anderes Problem.

Sprich: vielleicht reicht eine simple Absperrkette zur Entwidmung als öffentliche Verkehrsfläche?

Die Regel ist übrigens durchaus sinnvoll. Es kann einer legal auf deiner Parkfläche wenden wollen und ist dann für den Durchblick dankbar - z.B. ein Post-Lieferwagen. Wenn du allerdings nicht willst, dass die Müllabfuhr oder Umzugsspedition die Parkfläche zerstört, die nicht für diese Belastung gebaut ist, dann musst du sie eben absperren.

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